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First Real Estate GmbH: Gläubigerversammlung enthüllt totales Desaster

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(openPR) Die schlimmen Befürchtungen des BSZ® e.V. werden vollauf bestätigt, „Geschäft von Anfang an darauf angelegt, die Anleger reinzulegen“ Auf der Gläubigerversammlung am 17.08.07 in Düsseldorf teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Winfried Andres den ca. 150 Erschienenen von ca. 8.000 Anlegern der insolventen FRE mit, dass allenfalls mit einer geringen Quotenzahlung in Höhe von maximal 5 % zu rechnen sei, die frühestens in fünf Jahren zur Auszahlung kommen könne. Wahrscheinlich können die Anleger also ihr eingesetztes Kapital gänzlich abschreiben.



Auch der Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters macht das ganze abgrundtiefe Desaster bei FRE deutlich: Zunächst spricht der Insolvenzverwalter selber wörtlich davon, dass es sich bei den „Geschäftsführerinnen“ Cmok und Driller nur um „Strohfrauen“ handelte und Herr Michael Böhle als faktischer Geschäftsführer auftrat. Frau Cmok sei rein vom Wissen her gar nicht dazu in der Lage gewesen, eine derartige Firma zu leiten. Diese brisante Neuigkeit hatte der BSZ® e.V. den zahlreichen Geschädigten bereits vor einigen Monaten mitgeteilt und für Aufklärung gesorgt.

Laut dem Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters hat FRE nie kostendeckend gearbeitet, sondern seit dem Jahr 2002 nur Verluste in Millionenhöhe erwirtschaftet. Es sei nicht im Entferntesten möglich gewesen, die versprochenen Erträge für die Anleger zu erwirtschaften.

Der Immobilienbestand der FRE befindet sich z.B. laut Insolvenzverwalter in den sozial schwächsten Lagen der jeweiligen Stadt und in einem durchweg desolaten Zustand.

Laut BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Walter Späth „bestätigt sich somit der Verdacht, dass von FRE 1a-Schrottimmobilien eingekauft wurden, diese jedoch von FRE als werthaltige Objekte dargestellt wurden, um Anlegern hier eine vermeintliche Sicherheit des Investments vorzugaukeln.“ Auch die anderen Investments von FRE waren laut Insolvenzverwalter nicht werthaltig. Der vorläufige Insolvenzverwalter teilte weiter mit, dass seiner Ansicht nach gegen die Geschäftsführerin Anna Cmok und den faktischen Geschäftsführer Böhle Ansprüche in Millionenhöhe bestehen würden. „Das ganze Geschäft war von Anfang an darauf angelegt, die Anleger reinzulegen und sich persönlich zu bereichern,“ bestätigte der vorläufige Insolvenzverwalter den verdutzten Anlegern.

Leider verstehen wir auch immer noch nicht ganz, wieso die Staatsanwaltschaft nicht gegen die Verantwortlichen vorgeht. Es besteht, wie man dem Gutachten des Insolvenzverwalters entnehmen kann, der massivste Verdacht des schweren Kapitalanlagebetrugs, auch besteht, wie der Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters wiedergibt, die Befürchtung, dass sich die Verantwortlichen ins Ausland absetzen. Trotzdem, so teilte der vorläufige Insolvenzverwalter den Anwesenden mit, bestünde laut Staatsanwaltschaft keine Fluchtgefahr. Diese Einschätzung halten wir für durchaus bemerkenswert. Auch ein Mitarbeiter aus dem Büro des Insolvenzverwalters bestätigte gegenüber Zeugen, dass er sich das vorsichtige Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht erklären könne. Schlimmer noch: Wie der vorläufige Insolvenzverwalter bestätigte und auch dem BSZ® e.V. bekannt ist, wurden von den Verantwortlichen bereits einige weitere Anlagefirmen gegründet, bei denen erneut Anleger angeworben werden!

Der BSZ® e.V. hat daher seine Bemühungen gegen die Verantwortlichen verstärkt. Es wurden bereits zahlreiche Schadensersatzklagen gegen den faktischen Geschäftsführer Böhle von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten in Form von sog. „Sammelklagen“, einer Streitgenossenschaft eingereicht.
Wir gehen davon aus, dass die Verantwortlichen schon einen Teil des Geldes beiseite geschafft haben könnten, wofür auch der Bericht des Insolvenzverwalters Anhaltspunkte hergibt.
Der Verdacht wird verstärkt durch die Tatsache, dass gegen den faktischen Geschäftsführer Böhle von Seiten der Staatsanwaltschaft vor einiger Zeit ermittelt wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.08.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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