(openPR) Am 1. Januar 2008 tritt das Gesetz zur Reform der Unternehmenssteuer in Kraft. akademie.de hat nachgehakt: Wer gewinnt, wer verliert, was ändert sich? Wie „mittelstandsfreundlich“ ist die Unternehmenssteuerreform wirklich?
J. Ellenrieder gibt zunächst einen Überblick über das, was auf Unternehmen mit der Unternehmenssteuerreform 2008 zukommt. Eine Gegenüberstellung der Ent- und Belastungsmaßnahmen zeigt, dass die Reform deutlich hinter den Bedürfnissen der kleinen und mittelständischen Unternehmen zurück bleibt. Das Steuerrecht wird noch undurchsichtiger; für viele Selbständige und kleinere Unternehmen bringt der Wegfall der degressiven Abschreibung zudem steuerliche Nachteile.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Nettowert von bis zu 410 Euro durften bislang im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe vom Gewinn abgezogen werden. Im Zuge der beschlossenen Unternehmensteuerreform sinkt die GWG-Grenze auf 150 Euro. Außerdem wird eine komplizierte und unflexible Sammel-Abschreibung eingeführt. Im Beitrag Vorsicht GWG-Falle! (http://www.akademie.de/direkt?pid=45804&t=opr2) erläutert R. Chromow, was sich in Hinsicht auf geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ändert.
Ab 2009 fischt der Fiskus endgültig an der Quelle: Ab 1.1.2009 werden Banken und Sparkassen 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von allen Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapierenverkäufen einbehalten und an das Finanzamt abführen. Wir klären, was es mit der gefürchteten "Abgeltungssteuer" auf sich hat: http://www.akademie.de/direkt?pid=45925&t=opr3
Überblick Unternehmensteuerreform 2008:
http://www.akademie.de/direkt?pid=45914&t=opr1
Steuerreform 2008: Vorsicht GWG-Falle!:
http://www.akademie.de/direkt?pid=45804&t=opr2
Abgeltungssteuer:
http://www.akademie.de/direkt?pid=45925&t=opr3
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