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Ecovis moniert Zinsschranke - "Höhere Freigrenze löst Kernproblem nicht "

(openPR) Berlin, 3. April 2009 – Wegen der Finanzkrise will der Bundesfinanzminis­ter Regelungen der Unternehmensteuerreform befristet lockern. Heute diskutiert der Bundesrat über eine Stellungnahme, ob bei der so genannten Zinsschranke, die den Abzug von Zinsen für Investitionsdarle­hen begrenzt, für die Jahre 2008 bis 2010 die Freigrenze von einer auf drei Millionen Euro aufgestockt wird. „Die Erhöhung der Freigrenze ist zwar eine Erleichterung“, kommentiert Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstandsmit­glied der Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft, „sie löst aber das Kernproblem nicht, dass der Gesetzgeber mit der Zinsschranke die völlig falschen Unternehmen trifft. Entgegen der ursprünglichen Absicht, miss­bräuchliche Finanzierungsgestaltungen in Konzernen zu verhindern, fallen nämlich auch ganz normale langfristige Gesellschafter-Fremdfinan­zierungen unter die Regelung. Projekte beispielsweise im Rahmen von Public-Private-Partnerships sind damit derzeit nicht mehr umsetzbar.“



Eigentlich wollte der Gesetzgeber der von grenzüberschreitend tätigen Konzer­nen geübten Praxis entgegen wirken, über den Schuldzinsenabzug die Steuer­last in Deutschland zu mindern. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 begrenzte er darum den steuerlichen Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben. Übersteigen die Zinsaufwendungen den Zinsertrag sind sie zusätzlich nur noch bis zu 30 Prozent des Ertrags vor Zinsen, Steuern und Ab­gaben (EBITDA) abziehbar – wenn nicht eine der Ausnahmen greift, zum Bei­spiel die Freigrenze.

Inzwischen aber drückt diese so genannte Zinsschranke auch immer mehr normale ausschließlich im Inland tätige Mittelständler, weil aufgrund der durch die Rezession sinkenden EBITDA die steuerlich sofort abzugsfähigen Zinsauf­wendungen kleiner werden.

Als problematisch an der jetzt anstehenden Erhöhung der Freigrenze auf drei Millionen Euro sieht Ecovis-Vorstand Dr. Ferdinand Rüchardt, dass nicht die grundsätzliche Frage der Sicherheiten des Gesellschafters angegangen wird, sondern ausschließlich am Freibetrag herumoperiert wird. „Bei wieder steigen­den Zinsen taucht das Problem genauso wieder auf, wie wir es bis jetzt erlebt haben“, so Rüchardt. „Aus unserer Sicht ist eigentlich die Frage zu beantwor­ten, ob die derzeitige gesetzliche Konzeption prinzipiell tauglich ist.“

Das gilt auch im Hinblick auf Projekte, die durch Public-Private-Partnerships (PPP) realisiert werden sollen und aufgrund der Zinsschranke gefährdet sein können. „Die Begrenzung des Zinsabzugs kann sich hier kontraproduktiv aus­wirken, weil private Investoren die Kosten ihrer langfristigen Kreditfinanzierung nur noch zum Teil steuerlich geltend machen können“, erklärt Ralf Wiese, Ecovis-Steuerberater und Experte für die steuerliche Behandlung von PPP-Projekten. Wo beispielsweise wichtige Infrastrukturprojekte auf Eis gelegt wer­den, weil die Kommunen sie im Alleingang nicht finanzieren können, ist die negative Folgewirkung der Zinsschranke besonders gravierend.

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