(openPR) Um Unternehmern den Übergang zur neuen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu erleichtern und ihnen ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie überschlägig berechnen können, ob sie mit dem neuen voraussichtlich ab 1. Juli 2007 geltenden Recht oder der bisherigen Regelung besser fahren, hat Ecovis ein spezielles Rechentool entwickelt. Es steht interessierten Unternehmern im Internet zur Verfügung unter: www.ecovis.com/erbschaftsteuer
Seit dem im Januar veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Handlungsdruck hier noch erheblich gestiegen. Denn die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Immobilien wird es nicht mehr lange geben. Nach derzeit geltendem Recht werden bei Immobilien nur 60 bis 70 Prozent des Marktwerts versteuert. Wer künftig Grundvermögen erbt oder geschenkt bekommt, wird stärker zur Kasse gebeten. Im ungünstigsten Fall ist der volle Verkehrswert zu versteuern.
Wer Unternehmensvermögen im Rahmen einer Schenkung übertragen will, sollte dies bald planen. Zumindest sollte er sich vergewissern, was in seinem Fall günstiger ist: die Versteuerung nach dem noch bis April 2007 geltenden alten Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht oder abzuwarten, bis die Reform in Kraft getreten ist. Anders dagegen die Regelung im Erbfall. Hier gibt es bis zum in Kraft treten des neuen Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes eine Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Erbschaftsteuerrecht.
Für die meisten Unternehmen wird die Reform eine Entlastung bringen. Zu welchen Mehr- oder Minderbelastungen sie führt und was dann vom Erbe übrig bleibt oder bei einer Schenkung zu versteuern ist, lässt sich mit einem neuen Rechentool von Ecovis – wenn auch nur grob – ermitteln. Um die neuen Möglichkeiten tatsächlich konsequent nutzen zu können, ist im Einzelfall eine individuelle Analyse und Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert.
Mit der Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts will die Bundesregierung die schwierige Phase der Firmennachfolge besser gestalten. Neu ist eine Freigrenze von 100.000 Euro für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften. Bei Überschreiten der Wertgrenze fällt die Steuerbefreiung vollständig weg. Unverändert bleiben die persönlichen Freibeträge. Zusätzlich wird bereits zum 1. Januar 2007 der Grundbesitz stets mit den aktuellen Bodenrichtwerten angesetzt und auch Erbbaurechte anders bewertet.
Ansprechpartner Presse Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54
Fax: 030 – 310008-56
E-Mail:








