(openPR) Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Unternehmenssteuerreform wird ab 01. Januar 2009 auf sämtliche Zins- und Dividendenzahlungen aber auch auf Wertzuwächse in Kapitalanlagen die Abgeltungssteuer von 25% zzgl. Soli und KiSt durch die Finanzinstitute an den Fiskus abgeführt. Begleitend dazu werden neue Datenerfassungs- und Kontrollmaßnahmen eingeführt, um Konten und Depots sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Steuerbürgers noch mehr zu durchleuchten. Diese Maßnahmen führen bei langfristig orientierten Anlegern zu Remdite- und Vermögensverlusten. Daher sollte jetzt gehandelt werden.
Zunächst sind sich die Fachleute einig, dass die Gewinner der Unternehmenssteuerreform die Versicherungen sind, da der Staat den lanfristigen Vermögensaufbau über Versicherungen steuerlich fördert. Die lukrative Lösung sind allerdings Liechtensteiner Lebensversicherungen. Hier brauchen Sie nämlich nicht in annonyme oder vorgegebene Kapitalanlagen der Versicherung zu investieren, sondern können Ihr Depot bzw. Ihr Investment selbst bestimmen. Ferner erfolgen keine Meldungen an die deutschen Steuerbehörden. Auch schützt Sie das Liechtensteienr Aufsichtsrecht gegen Konkurs. Die Vertragsgestaltung kann bei ständiger Verfügbarkeit über das Vermögen bis zum 99. Lebensjahr der versicherten Person erfolgen. Außerdem entstehen bei richtiger Gestaltung Steuervorteile beim Erben und Schenken.
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