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Abgeltungssteuer vermeiden mit Rentenversicherungs-Produkten der FINGRO AG

(openPR) FINGRO AG begegnet Nachfrage nach steueroptimierter Umschichtung von Vermögen bei gleichzeitigem Aufbau einer flexiblen Altersvorsorge mit speziellen fondsgebundenen Angeboten – mit FINGRO Einmalplan während der Aufschubzeit umschichten, ohne dass Abgeltungssteuer anfällt



Mannheim, 4. Dezember 2007 – Die FINGRO AG, innovativer Finanzdienstleister mit Sitz in Mannheim, ermöglicht ihren Kunden mit einer Produktpalette nach angelsächsischem Vorbild die Investition von frei werdendem Kapital, ohne dass die Abgeltungssteuer anfällt. Die Abgeltungssteuer, die Anfang 2009 in Kraft tritt, wird mit einem Steuersatz von bis zu 28 Prozent auf alle Kapitalerträge und Kursgewinne veranschlagt.

„Interessant ist im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer der FINGRO Einmalplan – und dies besonders für Personen ab dem 45. Lebensjahr, die in Investmentfonds investiert haben“, erklärt Jürgen Klein, Vorstandsvorsitzender der FINGRO AG und führt weiter aus: „Denn meist ist das persönliche Einkommen in diesem Lebensabschnitt am höchsten, darüber hinaus verfügen Verbraucher in dieser Zeit häufig über ablaufende Lebensversicherungen, größeres Sparvermögen oder auch Erbschaften.“

Nachgefragt wird von dieser Zielgruppe häufig eine steueroptimierte Umschichtung von Vermögen bei gleichzeitigem Aufbau einer bedarfsgerechten, flexiblen Altervorsorge. Egal, ob der Kunde bereits Investmentvermögen besitzt oder vor einer Kaufentscheidung steht, verschafft ihm die Entscheidung für den FINGRO Einmalplan hinsichtlich der Abgeltungssteuer klare Vorteile. Da es sich um eine Rentenversicherung handelt, kann auch während der Aufschubzeit ohne Abgeltungssteuer umgeschichtet werden (switch/shift), während diese bei vergleichbaren Investmentfonds anfällt. Zum Ablauf kann der Kunde frei entscheiden: Er kann über das Kapital verfügen oder aber seine Rente aufstocken. Egal wie die Auszahlung erfolgt, sind dem Kunden Steuervorteile sicher – zum Abschlusstermin und während der Aufschubzeit.

Neben dem FINGRO Einmalplan bietet der Mannheimer Finanzdienstleister unterschiedliche Versicherungsprodukte, die die Vermeidung der Abgeltungssteuer ermöglichen. Um schon während der Ansparzeit Steuervorteile in vollem Umfang nutzen zu können, bietet sich die FINGRO Basisrente an. Speziell für Selbständige ist diese interessant, da von den gezahlten Beiträgen in 2007 64% und in 2008 bereits 67% steuerlich geltend gemacht werden können (Ledige maximal 20 tsd. Euro, Verheiratete maximal 40 tsd. Euro).

Die gesamte Produktpalette der FINGRO AG zur Risiko- und Altersvorsorge basiert auf dem angelsächsischen Kalkulationsprinzip: Dabei werden die Beiträge zu 100 Prozent in eine individuell kombinierbare Auswahl aus Investmentfonds angelegt – nur tatsächlich notwendige Verwaltungskosten werden entnommen.

FINGRO AG
Yasmin Pavlovic
Augustaanlage 54-56
68165 Mannheim
Tel: 0621 - 4 32 92-323
Fax: 0621 - 4 32 92-523
E-Mail: E-Mail
Web: www.fingroag.de

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