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Exklusive Produktpalette der FINGRO AG unterliegt nicht der Abgeltungssteuer

(openPR) Das gesamte Angebot der FINGRO AG an fondsgebundenen Lösungen zur Alters- und Risikovorsorge ist von der Abgeltungssteuer befreit – Klare Vorteile gegenüber einer Direktanlage in Fonds – Bereits nach einem Jahr Fondswerte von bis zu 90 Prozent

Mannheim, 10. Januar 2008 – Die FINGRO AG hat als einer der ersten Finanzdienstleister in Deutschland ausschließlich Vorsorge- und Risikoprodukte, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Die exklusiven fondsgebundenen Lösungen der FINGRO AG nach angelsächsischem Kalkulationsprinzip sind damit nahezu einmalig auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Ein weiterer Vorteil: Die Beiträge sind zu 100 Prozent in eine individuell kombinierbare Auswahl aus Investmentfonds angelegt. Nur die tatsächlich anfallenden Kosten werden entnommen.

„Mit unseren innovativen fondsgebundenen Produktideen zur Altersvorsorge und Risikoabsicherung nehmen wir damit eine Vorreiterrolle auf dem deutschen Versicherungsmarkt ein“, ergänzt Jürgen Klein, Vorstandsvorsitzender der FINGRO AG. „Dank dem angelsächsischen Kalkulationsprinzip erzielen wir bereits nach einem Jahr Fondswerte von bis zu 90 Prozent“, so Klein weiter.

Alle FINGRO Produkte können auch während der Aufschubzeit ohne Abgeltungssteuer umgeschichtet werden, während diese bei vergleichbaren Investmentfonds anfällt. Dies trifft selbst auf den FINGRO Vorsorgeplan zu, einer fondsgebundenen Risikoversicherung zur Absicherung sämtlicher biometrischer Risiken wie zum Beispiel der finanziellen Absicherung gegen 46 schwere Krankheiten. Dank dem fondsgebundenen Charakter der Versicherung kann der Versicherungsnehmer aus bis zu 33 Top-Investmentfonds wählen, in der der Beitragsanteil der Versicherung automatisch investiert wird. Das auf diese Weise aufgebaute Fondsvermögen gehört dem Kunden.

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