(openPR) Der FINGRO Einmalplan verbindet Garantierente mit fondsgebundener Kapitalanlage – Produktneuheit als Antwort auf aktuelle Abgeltungssteuer
Mannheim, 19. September 2007 – Mit dem neuen FINGRO Einmalplan bietet die FINGRO AG als Produktgeber fondsgebundener Produkte jetzt einen speziell auf Kundenwünsche zugeschnittenen Rentenplan, der die Chancen des Kapitalmarktes mit einer Garantierente kombiniert. Der Versicherte zahlt einen einmaligen Beitrag von mindestens 5.000 Euro, der im FINGRO Einmalplan investiert wird. Die Produktneuheit basiert auf dem angelsächsischen Kalkulationsprinzip, d.h. die Beiträge werden zu 100 Prozent in Fonds angelegt und nur die tatsächlich notwendigen Kosten werden entnommen.
Diese spezielle Möglichkeit, die Altersvorsorge kurzfristig und steuersparend aufzustocken, ist nicht nur für Freiberufler und Selbständige von Interesse, sondern generell für alle Personen, die frei werdendes Kapital flexibel und sicher anlegen möchten, ohne auf die Renditechance am Kapitalmarkt zu verzichten. Versicherte können mit dem FINGRO Einmalplan ihr Geld so investieren, dass keine Abgeltungssteuer anfällt. Der Fondserwerb erfolgt immer ohne Ausgabeaufschlag.
Vor dem eigentlichen Rentenbeginn bietet der FINGRO Einmalplan umfangreiche Optionen: Beispielsweise besteht die Möglichkeit der Teilauszahlung oder Teilverrentung vor Rentenbeginn sowie einer Pflegerentenoption, die eine zusätzliche Absicherungsmöglichkeit bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit im Alter schafft. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Rentenbeginn und Rentenbezug sind flexibel. Außerdem sind Ergänzungszahlungen zur Aufstockung des Rentenanspruchs möglich. Auch eine Nachversicherung bei Heirat, Geburt, Adoption, erstmaliger Existenzgründung oder Immobilienerwerb ist in diesem neuen Produkt integriert.
„Zum Vertragsablauf hat der Kunde die Möglichkeit, die Kapitaloption zu wählen, sich Fondsanteile in ein eigenes Depot übertragen zu lassen oder die Rente in Anspruch zu nehmen“, erklärt Jürgen Klein, Vorstandsvorsitzender der FINGRO AG, und ergänzt: „Selbstverständlich gibt es bei der Rente aus dem FINGRO Einmalplan einen garantierten Rentenfaktor zur Sicherheit für unsere Kunden.“
Außerdem kann der Kunde eine individuelle Rentengarantiezeit vereinbaren. Die maximale Dauer ist abhängig vom Rentenbeginn. Verstirbt der Kunde während dieser Zeit, werden die noch ausstehenden Renten in Form einer Hinterbliebenenversorgung in einem Beitrag ausgezahlt.
Somit machen die Summe der Flexibilitäten und besondere Optionen wie die Pflegerente den FINGRO Einmalplan zu einem einmaligen Produkt auf dem deutschen Markt.
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