(openPR) Die von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger geübte Kritik an der starken Erhöhung der Managergehälter ist für den Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e.V. nur schwer verständlich.
Die Argumentation der Schutzgemeinschaft zeugt kaum von wirtschaftlichem Sachverstand.
Das Argument der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, ein Unternehmen könne die Gehaltssteigerungen der Manaer nicht verkraften und dadurch würde der soziale Frieden belastet, ist falsch. Der soziale Frieden wird eher dadurch belastet, dass die Managergehälter ständig unsachlich kritisiert werden. Es würde mehr Sinn machen, zu prüfen, inwieweit Managergehälter betriebswirtschaftlich und ethisch gerechtfertigt sind.
Die beriebswirtschaftliche Berechtigung zur Lohnerhöhung wird durch den Beitrag zur Wertschöpfung gesichert. Ein Managergehalt zu erhöhen ohne entsprechenden Beitrag zur Wertschöpfung ist betriebswirtschaftlich unsinnig. Die Frage muss also sein: welchen Beitrag hat ein Manager zur Wertschöpfung geleistet? Ist dieser Beitrag höher, als der eines Arbeiters oder Angestellten, dann ist eine Gehaltssteigerung, die über der Lohnsteigerung der Angestellten angesiedelt ist, betriebswirtschaftlich einwandfrei gerechtfertigt. Gleiches gilt auch umgekehrt.
Die ethische Komponente der Managergehälter ist eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit
Es ist ethisch bedeutsam, wenn bei steigenden Umsätzen und vor allen Dingen steigenden Gewinnen eine gerechte und angemessene Verteilung der Gewinne stattfindet. Diese muss sich an der individuellen Situation der Unternehmen orientieren. Eine pauschale Verurteilung von Managergehaltserhöhungen ist in hohem Maße unredlich. Ein Unternehmen erzielt aus seiner Arbeit, vor allem aber aus der seiner Mitarbeiter, einen Gewinn. Die damit verbundene Verteilung von Gewinnen an Manager wäre nur dann auch in der Höhe gerecht, wenn auch der ökonomisch schwächste Mitarbeiter davon ökonomische Vorteile hätte. Dieser Frage sind die Kritiker der Gehaltserhöhungen jedoch bisher nicht nachgegangen. Sie lässt sich auch nicht pauschal, sondern nur unternehmensspezifisch beantworten. Im Sinne einer Verteilungsgerechtigkeit ist es ethisch nicht gerecht, nur Manager am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Es ist jedoch ethisch gerecht, Unterschiede zwischen der Gehaltssteigerung der Manager und Gehaltssteigerung der Angestellten und Arbeiter machen zu dürfen, solange auch der Mitarbeiter davon einen Vorteil hat. Der Vorteil kann schon dadurch gegeben sein, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz behält, wenn in einer anderen Lohnsituation der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlieren würde.
Die Grundlage der Entlohnung für Manager wie für Arbeiter und Angestellte muss der Wertschöpfungbeitrag sein. Das Wort Leistung wird in der Bundesrepublik zumeist marxistisch definert als Maß der Erreichung von Zielvorgaben oder REFA: Menge der Arbeit in Zeiteinheit (physikalisch). Das ist zur Bewertung einer gerechten Entlohnung äußerst ungeeignet, denn ein Unternehmen wird nicht groß durch Leistung, sondern nur durch Wertschöpfung, also durch das, was das Unternehmen verkaufen kann. Ist das Produkt unverkäuflich ist der Wert des Produktes gleich Null. Letztlich muss der Kritiker der Managergehälter nachweisen, dass der Beitrag zur betrieblichen Wertschöpfung und der Marktwert der Manager diese Gehaltserhöhung nicht rechtfertigen. Die Kritiker der Managergehälter sind bisher exakt diesen Nachweis schuldig geblieben. Gleiches gilt auch für nicht wenige Manager, die ebenfalls den Nachweis für die Berechtigung einer Gehaltserhöhung schuldig geblieben sind.
Es macht also wenig Sinn, Manager zu diffamieren oder Kritikern ständig Neidkomplexe zu unterstellen. Für den EVW macht es Sinn, mehr Klarheit für die Ursache der Entlohnung zu schaffen.
Ulf D. Posé
(Präsident)




