(openPR) Die Bewertungskategorie ist unzureichend
Die EU-Minister argumentieren in rein moralischen Kategorien. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Managervergütungen sind jedoch zunächst ökonomische oder betriebswirtschaftliche Kriterien erforderlich.
Die EU-Minister lassen passende Bewertungskriterien vermissen.
Wenn die EU-Minister moralische oder ethische Kategorien zu Rate ziehen, dann sollten sie den Faktor Gerechtigkeit einbeziehen. Die öffentliche Diskussion zeigt jedoch vor allem eines: dass es uns an geeigneten Maßstäben fehlt, um zu beurteilen, ob eine Managerentlohnung gerecht ist oder nicht. Dieses Problem wird sich jedenfalls nicht dadurch lösen lassen, dass man Managergehälter populistisch daran misst, ob bestimmte Bevölkerungsgruppen damit einverstanden sind oder nicht.
Die Kritik trifft die Falschen.
Insgesamt wuchsen die Löhne und Gehälter von Arbeitern und Angestellten von 1976 bis 2005 um über 300 Prozent, die Gehälter von leitenden Angestellten hingegen von 1976 bis 2005 um etwa 230 Prozent. Und die Gehälter von Vorständen der Aktienunternehmen stiegen prozentual vergleichbar mit der Gehalts- und Lohnentwicklung von Arbeitern und Angestellten. Interessant ist, dass die Gehälter von leitenden Angestellten im besagten Zeitraum um 170 Prozent gestiegen sind, also weit weniger als die Löhne von Arbeitern.
Woher bezieht also die öffentliche Kritik ihre Berechtigung? Ein Grund kann sein, dass die Bezüge der Vorstände in Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Umsatz pro Jahr eine ganz andere Gehaltsentwicklung erlebt haben: Deren Gehälter stiegen von 1976 bis heute um fast 800 Prozent! Wenn man also von einer zunehmenden Kluft sprechen darf, die ,skandalös' sein soll, dann betrifft dies nur eine extrem kleine Gruppe von Spitzenmanagern.
Der Deckelungsgedanke ist völlig überzogen und unsachlich.
Die EU-Minister schließen sich dem derzeit recht populären Ruf nach einer Deckelung der Managergehälter an. Auch hier werden zur Begründung Gehaltsunterschiede angeführt, die allenfalls auf maximal 500 Vorstände zutreffen. Es ist richtig, dass Herr Ackermann 285-mal mehr verdient als ein durchschnittlicher Bankangestellter, doch was sagt dieser Vergleich aus? So bedient der Vorschlag einer Deckelung in erster Linie Emotionen. Emotionen spielen in der Debatte eine zentrale Rolle: Unseren Spitzenmanagern wird Habgier vorgeworfen, doch wer sagt, dass dieser Vorwurf nicht von Neid getrieben ist? Das Problem bei allem ist: Nach welchen Maßstäben soll eine Vergütung nach oben abgegrenzt werden? Diese Erklärung bleiben die EU-Minister schuldig.
Die Wirtschaft hat überhöhte Abfindungen bereits selbstständig geregelt.
Auch die Kritik an überhöhten Abfindungen ist ebenfalls nicht haltbar. Die Empfehlung der Corporate-Governance-Kommission, Abfindungen auf zwei Jahresgehälter zu begrenzen, wird nach einer Untersuchung der Zeitung ,Die Welt' bei Neuverträgen bereits eingehalten. Nach der Empfehlung der Kommission erhalten schon 14 Vorstände, die jetzt erst einen Vertrag erhalten haben, als Abfindung nur noch zwei Jahresgehälter. Die Empfehlung greift also schon. Auch bei diesen Vorwürfen zeigt sich, dass eine differenzierende Sichtweise dringend notwendig ist. In der öffentlichen Debatte vermisse ich diese jedoch.
Die EU-Minister unterschlagen das Berufsrisiko
Das spezifische Berufsrisiko von Topmanagern bleibt in der Kritik der EU-Minister völlig unberücksichtigt. Topmanager sitzen auf dem Schleudersitz; die Chance, dass ein Vorstandschef vorzeitig seinen Hut nehmen muss, liegt derzeit bei eins zu eins. Mehr als die Hälfte der Vorstandschefs wird leistungsbedingt gekündigt, ein Sechstel scheidet fusionsbedingt aus, und nur knapp ein Drittel der Vorstände wechselt regulär. Ein hohes Berufsrisiko. das sich auch in den Bezügen widerspiegeln sollte. So ist der Soziologe Dirk Baecker davon überzeugt, dass "die Managergehälter steigen, weil nur die Höhe des Gehalts das Risiko kommunizieren kann, das darin besteht, einen Managementjob zu übernehmen". Davon aber hört man in der öffentlichen Debatte kein Wort.






