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VORSTANDSVERGÜTUNGEN GESETZLICH BEGRENZEN

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Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

(openPR) DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX BIETET KEINE HANDHABE GEGEN UNANGEMESSEN HOHE MANAGERGEHÄLTER

Jahresvergütungen und Pensionszusagen im zweistelligen Millionenbereich für Volkswagen-Manager trotz Millionenverluste des Konzerns infolge der Manipulationen bei den Abgaswerten von Dieselfahrzeugen haben die Diskussion in Deutschland um eine mögliche Begrenzung von Managergehältern neu belebt. Der CGB stellt sich ohne Wenn und Aber hinter die Forderung nach einer gesetzlichen Begrenzung von Managergehältern.



Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Bei VW haben weder Ministerpräsident Stephan Weil und Wirtschaftsminster Olaf Lies als Vertreter des Landes Niedersachsen noch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat um IG Metall-Chef Jörg Hofmann die überzogenen Vergütungen und Abfindungen von Vorstandsmitgliedern verhindert und damit sowohl den Aktionären als auch den Mitarbeitern geschadet.

Der CGB verweist darauf, dass auch TOP-Manager lediglich Angestellte ihrer Unternehmen sind und keine Eigentümer. Der Grundsatz der Einkommensgerechtigkeit und die Sicherung des sozialen Friedens gebieten es, dass Ihre Gehälter in einem vernünftigen und allgemein akzeptierten Verhältnis zu den Löhnen und Gehältern ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen. Dies ist aktuell bei vielen Managern nicht der Fall und auch nicht unter Verweis auf ähnlich hohe Vergütungen in Konkurrenzunternehmen zu rechtfertigen. Gesamtvergütungen von 7.127.134 Euro für VW-Markenvorstand Herbert Diess, wie sie der Geschäftsbericht 2015 des VW-Konzerns ausweist oder von 9.678.000 Euro für Daimler Vorstandschef Dr. Dieter Zetsche, wie sie der Geschäftsbericht 2015 der Daimler AG dokumentiert, sind nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften schlichtweg unanständig und sachlich nicht zu rechtfertigen.

Rudolph: „Während von gewöhnlichen Arbeitnehmer unter Verweis auf den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft Lohnzurückhaltung gefordert wird, finden es DAX-Vorstände normal, dass sie 57mal soviel verdienen wie der Durchschnitt ihrer Mitarbeiter. Und während von „normalen“ Arbeitnehmern erwartet wird, dass sie sich mit einem sinkenden Rentenniveau und drohender Altersarmut abfinden, wird die Kritik an exorbitanten Versorgungsansprüchen von Vorstandsmitgliedern, wie dem im Geschäftsbericht mit einem Barwert von 28.565.183 Euro ausgewiesen Pensionsanspruch von Ex VW-Chef Martin Winterkorn als „Neiddebatte“ abgetan. Das ist inakzeptabel. Managergehälter- und Versorgungsansprüche stehen zu Recht auf dem Prüfstand – nicht nur in Deutschland.“

Abstimmungen der Aktionäre über Vergütungsregelungen, wie sie der Entwurf einer neuen EU-Aktionärsrechte-Richtlinie vorsieht, dürften das Problem nach Ansicht des CGB allerdings nicht lösen, da sich schon heute viele Kapitalgesellschaften ihre Vergütungsregelungen auf Hauptversammlungen absegnen lassen. Auch der Deutsche Corporate Governance Kodex, in dem wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften sowie international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung niedergelegt sind, bietet keine Abhilfe. Laut Vergütungsbericht des VW-Konzern befanden sich alle umstrittenen Zahlungen und Versorgungsanwartschaften im Einklang mit dem Kodex. Die am 14.02.17 bekannt gemachten Ergänzungen, die u.a. vorsehen, variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich auf eine mehrjährige Bemessungsgrundlage zu stellen, die darüber hinaus im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll, werden dessen Einfluss auf die Höhe von Vorstandsbezügen ebenfalls nicht nachhaltig vergrößern Zur wirksamen und dauerhaften Vermeidung von Auswüchsen in der Managervergütung bedarf es vielmehr einer gesetzlichen Regelung.

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