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Durchbruch: Bundesrat will Schächt-Paragrafen ändern

06.07.200713:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Pressemitteilung Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Datum: 06.07.2007
Durchbruch: Bundesrat will Schächt-Paragrafen ändern

Der heutige Bundesratsbeschluss fordert die Bundesregierung auf, Paragraf 4 a Tierschutzgesetz so zu ändern, dass betäubungsloses Schächten nur genehmigt werden darf, wenn die Religionsgemeinschaft das betäubungslose Schächten zwingend vorschreibt und den Tieren dabei nicht mehr Schmerzen zugefügt werden als bei einer Schlachtung mit Betäubung. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte wertet den Beschluss als überfälligen Durchbruch und erwartet nun von der Bundesregierung eine zügige Zustimmung und Umsetzung.

Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte kommentiert: „ In Hessen haben Integrationsbeirat und Ausländerbeiräte bereits zugesichert, dieser Leidensersparnis für die Tiere zuzustimmen. Das bedeutet Akzeptanz der Elektrokurzzeitbetäubung. Wir sind daher zuversichtlich, dass diese mitfühlende Einstellung der Religionsgemeinschaften auch in den 15 anderen Bundesländern vorhanden ist und deshalb die Änderung des Paragrafen 4 a Tierschutzgesetz schnellstmöglich in Kraft treten wird!“

Nach Ansicht des Verbandes fördere die Beendigung des betäubungslosen Schächtens die Integration der betroffenen Gruppen und stehe für eine faire Abwägung zwischen dem Staatsziel Tierschutz und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit.

Die Gesetzesinitiative ging auf das Land Hessen zurück, das bereits im Jahr 2005 einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbrachte.

Juristische und politische Hintergrundinformationen:
http://www.tierrechte.de/pdf/content/themen/rechtundgesetz/schaechten/bewertung-schaechturteil.pdf

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