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Informationsveranstaltung für Anleger der Göttinger Gruppe am 16. Juni 2007 in Stuttgart

(openPR) Stuttgart, 12. Juni 2007 - Nach zwei Insolvenzanträgen gegen die Securenta AG, dem Herzstück der Göttinger Gruppe, hat erst das Amtsgericht Göttingen und dann einen Tag später am 08.06.2007 das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit diesen Meldungen erreichten die Nachrichten über die Entwicklung der Göttinger Gruppe in der vergangenen Woche ihren vorläufigen negativen Höhepunkt.



In der Berichterstattung war vom größten deutschen Anlageskandal der Nachkriegsgeschichte die Rede. So umfangreich die mediale Präsenz dieses Falles ist, so unterschiedlich fallen die Empfehlungen der jeweiligen Autoren aus. Die einen raten, die Zahlungen einzustellen, die nächsten empfehlen die fristlose Kündigung von Ratensparverträgen und wieder andere meinen, momentan könne nur abgewartet werden. Auch an der Frage, ob der Anleger fachkundige Unterstützung benötigt, scheiden sich die Geister. Die einen sind davon überzeugt, der enttäuschte Anleger brauche jetzt unbedingt einen Anwalt. Die anderen sind der Ansicht, mit der Beauftragung eines Advokaten werde nur gutes Geld schlechtem hinterher geworfen. Unsicherheit herrscht auch bei der Frage, ob bei der Securenta AG nach den Insolvenzanträgen noch etwas zu holen sei. Ebenso wenig ist klar, ob der Insolvenzverwalter von den Anlegern Nachschüsse verlangt. Bei dieser Vielfalt an Meinungen, Ratschlägen und Bewertungen verliert der Anleger leicht den Überblick.

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar gibt Betroffenen in dieser Situation eine erste Orientierung. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 16.06.2007, 11 Uhr in 70597 Stuttgart, Löffelstraße 40 (COMPAS Commerce Park Stuttgart) werden unter anderem folgende Themen behandelt:

- Ablauf eines Insolvenzverfahrens
- Welche Sofortmaßnahmen sind sinnvoll?
- Bei welchen Maßnahmen benötigt der Anleger fachkundige Unterstützung, was kann er selber machen?
- Nachschussverpflichtungen bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
- Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen
- Anwaltskosten/Rechtsschutzversicherung

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar gehört laut JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien zu den führenden Kanzleien im Bereich des Anlegerschutzes in Deutschland. Sie besitzt langjährige Erfahrungen mit Fällen, in denen der Anbieter Insolvenz anmelden musste. Nur beispielhaft seien hier die Unternehmen SMP, BFI Bank, Privatbank Reithinger, Phoenix und Wohungsbaugesellschaft Leipzig West genannt. Die Kanzlei ist darüber hinaus im Gläubigerausschuss der insolventen F & P AG & Co. KG, Kassel, vertreten. Für einen SMP Genussscheininhaber hat sie vor dem Bundesgerichtshof einen bahnbrechenden Sieg gegen den Insolvenzverwalter errungen (BGH, Beschluss vom 29.05.2006, Az. II ZR 334/05). Außerdem konnten die Anwälte in dem bisher größten deutschen Anlageskandal, im Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH, bereits Schadensersatzzahlungen an ihre Mandanten erreichen.

Für die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Diese kann telefonisch unter 0711 / 3275610 oder per E-Mail (E-Mail) erfolgen.

Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar
Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart
Tel.: 0711 / 32 75 61-0, Telefax: 0711 / 32 75 61-60
www.kapitalmarktrecht.de
e-mail: E-Mail

Ansprechpartner:
Borgmeier Public Relations
Lars Kühme
Rothenbaumchaussee 5
D-20148 Hamburg

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