(openPR) Der Landesleiter Maier berichtet: Am 24.2.2007 fand in Salzburg die Gründungsversammlung des Vereins „Kindergefühle“ statt. Der Verein setzt sich für die Rechte der Kinder bei Trennung deren Eltern ein.
Die Zielsetzungen lt. Statuten sind:
Die Aufrechterhaltung der Beziehung der Kinder zu beiden Eltern nach einer Trennung, indem er sich für das Recht der Kinder auf Vater und Mutter als unentziehbares und unverzichtbares Grund- und Menschenrecht einsetzt.
Insbesondere:
a) die Gleichbehandlung von Mann und Frau betreffend der Obsorge.
b) Missstände bei der gesetzlichen Obsorgeregelung von Kindern aufzuzeigen.
c) Verbesserungen zum Schutze der Kinder zu erwirken.
d) Die Interessen und das Wohl der Kinder zu vertreten.
Unter dem Motto „Auch Kinder haben Rechte“ wurde der Verein „Kindergefühle“ in Salzburg gegründet.
Lt. Userstatistik zeichnet der Verein bereits fast ca. 300000 Hits auf, so der Landesleiter. Die Zugriffe bestätigen ein starkes Interesse.
Der Verein bietet mittlerweile zum Wohle der Kinder folgende Dienstleistungen an um den Kindern beide Elternteile zu ermöglichen:
eine Internetplattform, die unmoderiert ist und daher kann Jeder ohne Zensur sofern es sachlich und sich nicht auf ein Geschlechterkampf ausartet seine Erfahrungsberichte kundtun.
Auch Jugendliche und Kinder, die bald mit 8 Jahren das Internet besser bedienen können als mancher Erwachsene, sind herzlich eingeladen ihre Meinung kundzutun.
Weitere Ziele des Vereins sind daher, so Maier:
Sponsoren und Mitglieder für unseren Verein zu gewinnen, denn auch ein gemeinnütziger Verein hat Ausgaben.
Bewerben der Plattforum österreichweit
Machtmissbrauch zum Nachtteil der Kinder aufzuzeigen und gegebenenfalls gegen diese auch gerichtlich vorzugehen.
Veranstaltungen mit Kindern zu organisieren, die in Bälde in Salzburg sowie Wien stattfinden werden.
Der Verein hat sich besonders den Aufgaben gestellt:
Umdenken der Gesellschaft, des Gesetzgebers somit auch der Eltern, bezüglich der Anerkennung der Kinderrechtskonvention die Folgendes besagt, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind
Respektierung der Menschenrechte im Bezug auf die Gleichberechtigung von Vater und Mutter.
Die Gesellschaft sensibler zu machen für diesen Bereich – Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile.
schnellere Abwicklung und gründlichere Behandlung bei Gericht
Das Argument bei der Entscheidung beim Gericht, „weil ich die Mutter bzw. Vater bin“, ist sicher nicht ausreichend, da es sich hier nicht um einen Charakterzug sowie um die gute Absicht für das Kind handelt, sondern nur um eine Zuweisung, dass sie eben Mutter oder Vater ist.
Auch ein psychologische sowie juristische Dienstleistung wie angeboten.
Professionelle Unterstützung / Begleitung in Trennungs- und Scheidungssituationen in Form von Einzel –, Gruppen – und Familienberatungsgesprächen
Trennung der Elternebene von der Ebene der Paarbeziehung, um konstruktive Konfliktlösungen,
die im Interesse / Bedürfnis des Kindes – u.a. Recht auf beide Elternteile – ermöglichen zu können
Reflexionsmöglichkeit der Krisensituation um Neuorientierung / Neugestaltung von Beziehungen zu schaffen
Erweiterung des Handlungsspielraumes (Erwerb neuer Verhaltensweisen) bei der Umsetzung von Zielen, Wünschen und Bedürfnissen der beteiligten Personen
Der Landesleiter ist überzeugt, unsere Informationen erreichen aufgrund der starken Kooperationen anderer Vereine Tausende "Betroffene", denn letztendlich sind die Kinder betroffen, die diese Information zwar nicht bekommen, aber Ihre Maßnahmen spüren.
Nähere Informationen unter: http://www.kindergefuehle.at











