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Welchen Stellenwert hat die Jugendwohlfahrt in der heutigen Zeit?

11.10.200823:48 UhrVereine & Verbände
Bild: Welchen Stellenwert hat die Jugendwohlfahrt in der heutigen Zeit?

(openPR) Aufgrund des problematischen Verhaltens der Jugendwohlfahrt (JW) in Missbrauchsfällen nimmt der Verein Kindergefühle, der sich für die Rechte der Kinder einsetzt, dazu Stellung. Im Gegenteil berichten die Medien, dass der Schutz der Kinder durch die JW nicht gegeben ist, sondern sogar eine gefährlichere Situation für die Kinder entsteht, da schon allein durch ihrem Status vorgegeben wird, dass die Kinder geschützt würden.



Die Jugendwohlfahrt zu gründen war als Idee vom Gesetzesgeber begrüßenswert und muss diese in Ihrem Interesse das Wohl der Kinder zu vertreten. In der heutigen Zeit sind unter dem Zerfall der gängigen Familienstrukturen die Vorgehensweise der JW, nämlich Kinder in schwierigen und krankmachenden Familienkonstellationen zu belassen, fragwürdig geworden. Viele Menschenrechtsbewegungen und auch Vereine, die das Kindeswohl und deren Interessen vertreten sind der Meinung, dass die heutige JW dem gesetzlichen Auftrag nicht mehr nachkommt. Eltern, auch Rechtsanwälte, sowie Kinder und Jugendliche bestätigen immer wieder diese Erfahrungen. Der Skandal Amstetten, die Pöstlingsberg-Kinder oder auch der Fall Luca stellen die Frage warum die JW "Gefahr in Verzug" nicht kennt. Besonders der Fall Luca hat Österreich Empörung hervorgerufen und macht Schlagzeilen, da die Behörden völlig aus der Verantwortung herausgenommen werden.

Die Behörden und auch die JWn schauten regelrechte zu, wie die Kinder langsam zerstört wurden ohne die vielen Hinweise ernst zu nehmen, so Richard Maier, Leiter des Vereins Kindergefühle.

Diese Problematik der Jugendwohlfahrten ist landesspezifisch und wird in ganz Österreich beobachtet, so Maier.

Richard Maier meint in seinem Vortrag, dass nach den Recherchen, die Jugendwohlfahrt so wie sie dzt. agiert, in Einzelfällen eine ausgesprochene Gefahr für das Kindeswohl darstellt und schwere Entwicklungsschäden für die Kinder nach sich zieht.

Der Vorwand den aufgezeigten Missständen nicht nachgehen zu können da die JW unterbesetzt sei, können wir nicht nachvollziehen“, so Maier. „Viel mehr scheint es bei den verantwortlichen Personen der JW an der richtigen Einstellung, dem Verantwortungsgefühl zu fehlen und es Defizite in der fachlichen Qualifikation vorhanden zu sein.

Diese Defizite lassen sich auch nicht mit einer Verdoppelung des Personals beheben“, meint der Landesleiter des Vereins Kindergefühle. Kriterium muss sein den Fall auf die Gefährdung und Entwicklung des Kindes hin einschätzen zu können.

„Immer wieder“, führt Maier fort, „ergreifen Diplomsozialarbeiter berufen Partei für einen Elternteil ohne mit den anderen ernsthaft oder überhaupt zu sprechen und kennen damit die Kindesinteressen nicht im geringsten“. Aus diesem Grunde informierte sich der Leiter des Vereins Kindergefühle beim Jugendamt Salzburg und bekam folgende Antwort von einem Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt: „Wir vertreten NICHT die Interessen des Kindes, wir machen das was die Obsorgeberechtigen wollen“.

Die Vorwürfe der Journalisten gegen die JW sind daher nachvollziehbar, der gesetzliche Auftrag wird nicht erfüllt. Die Kinder und Jugendlichen haben daher, so Maier, in Österreich keine Interessensvertretungen. Zahlreiche Fälle dokumentieren dass die JW mit ihrer Handlungsweise die Kinderrechte sowie das Kindeswohl in keiner Weise gewährleisten oder treffen.

Auch die Vorgangsweise in Salzburg zeigt die Nachteile für Kinder: Kinderrechtsresolution (EMRK, Art. 3, qualifizierte Sozialarbeiter haben den Fall rasch zu überprüfen, Art. 6 & 8: dem Kind ist grösstmögliche Entwicklungsmöglichkeit zu gewähren, Art. 9: Entzug des Besuchskontaktes aus schwerwiegenden Gründen sind nachvollziehbar).

Nehmen wir z.B. den umstrittenen gerichtlich beeideten Gutachter, Dr. Egon Bachler als Beispiel so stellt man fest, wie leichtfertig er mit Expertisen umgeht ohne die Glaubwürdigkeit der Beteiligten korrekt zu überprüfen und eine nachvollziehbare Begründung für seine Empfehlungen dem Gericht zu übermitteln.

Er ist Vorstand vom Verein TAF und hat einen regen Geschäftskontakt mit den Kommunen, u.a. auch mit dem Jugendamt Salzburg. Es ist also immer dieselbe Person, die Gutachten für die Justiz erstellt, von den Kommunen die Aufträge bekommt sowie beim Jugendamt Salzburg ein- und ausgeht.

Erörtert man den Brief des DSA Ramsauer, der stellvertretend für alle Diplomsozialarbeiter des Landes schreibt - die Krone hat den Leserbrief veröffentlicht (http://www.kindergefuehle.at/download/Kronenzeitung_20080925_Leserbrief.pdf) - verteidigen die Sozialarbeiter unter anderen den so sehr umstrittenen Gutachter Bachler massiv. Sie übernehmen die Beurteilung eines Sachverständigen die ihnen in keiner Weise zusteht.

Ein reputierter Universitätsprofessor hat das Gutachten des Sachverständigen Egon Bachlers regelrecht aufgrund seiner Qualitätsmängel scharf kritisiert und als für nicht nachvollziehbar erklärt.

Es besteht der Verdacht dass die JW zum Schutze des umstrittenen Gutachters Egon Bachler, grob fahrlässige, parteilich oder sogar wissentlich falsch erstellte Protokolle an die Justiz weitergibt.

Aufgrund dieses Missstandes wurde mit Unterstützung des Vereins Kindergefühle der Volksanwalt eingeschaltet.

Der Verein Kindergefühle vertritt die Ansicht, solange keine einschneidende Verbesserungen in der JW stattfinden damit die heutige Gesetze erfüllt werden ist jede neue Gesetzesflut kontraproduktiv. Dieses Problem muss an der Wurzel gefasst werden. Es ist daher nicht der Gesetzesgeber gefordert, sondern ein Kontrollorgan, welches die JWn entsprechend überprüft und eine entsprechende Qualifikation der Mitarbeiter garantiert, die auch den entsprechenden Ernst für diese heikle Angelegenheit erkennen und auch das entsprechende Engagement mitbringen. Für eine derart verantwortungsvolle Tätigkeit muss eine entsprechende psychologische, medizinische Ausbildung gefordert werden und ein unbedingter Einsatz für das Kindeswohl muss Auswahlkriterium für die Mitarbeiter sein.

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