(openPR) In Hinblick auf die aktuelle Debatte um Kindeswohl und JUWO bemängelt die Opferschutzorganisation „Opfersolidarität“ die einseitige Berichterstattung zum Thema häusliche Gewalt und das Einschreiten der Behörden. Es kann nicht sein, dass man sich neuerlich, wie im Fall Luca, hinter Forderungen um mehr finanzielle Mittel und Personalmangel der JUWO versteckt und die eigentliche Problematik völlig außer Acht gelassen wird. In der tatsächlichen Praxis zeigt sich immer öfter, dass sowohl Gefährdungsmeldungen an die Jugendwohlfahrt als auch Anzeigen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft wegen häuslicher und/oder sexueller Gewalt fruchtlos bleiben und Opfer wie Angehörigen kaum Glauben geschenkt wird.
Es gibt mittlerweile eine traurige Tendenz dazu, Anzeigern erst dann Gehör zu schenken, wenn die Opfer, zumeist minderjährige Kinder, bereits verstorben sind. "Immer öfter kommen Menschen zu uns, auf die von Behördenseite massiver Druck ausgeübt wird, wenn sie Misshandlungen aufzeigen und auf Aufklärung des Falles bestehen", erzählt Opferberaterin Manuela Griessbach von der Selbsthilfegruppe Opfersolidarität aus der Praxis.
„Im Gegensatz dazu sei es immer häufiger zu beobachten, dass das Gewaltschutzgesetz missbräuchlich verwendet wird. Wird ein(-e) ehemalige(-r) Partner(in) der Gewalt bezichtigt um zum Beispiel den Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu vereiteln, kann OHNE weitere Überprüfung der Sachlage dieser Elternteil weggewiesen werden und hätte kaum noch Chancen sich gegen diese Unterstellung zu wehren“, berichtet diese außerdem.
All diese Missstände können weder durch Personalaufstockung bei der Jugendwohlfahrt noch durch mehr Geld für selbige gelöst werden. Die Rechte von Gewaltopfern und vor allem von Kindern müssten in Österreich hingegen endlich gestärkt werden.








