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Die Liquidationsdirektversicherung oder wohin mit der Pensionszusage?

Bild: Die Liquidationsdirektversicherung oder wohin mit der Pensionszusage?
Thomas Orthey (Versicherungsbetriebswirt) hat sich auf Risiko- und Vorsorge-Konzepte für Entscheider spezialisiert
Thomas Orthey (Versicherungsbetriebswirt) hat sich auf Risiko- und Vorsorge-Konzepte für Entscheider spezialisiert

(openPR) Für viele Geschäftsführer stellt sich im Alter die Frage, was aus eventuellen Pensionszusagen werden soll, wenn sie die Gesellschaft auflösen möchten. Dies ist wichtig, da eine vollständige Schließung eines Unternehmens erst dann möglich ist, wenn keine Versorgungsverpflichtungen mehr gegenüber aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern bestehen. Wie kann man sich also von Pensionsverpflichtungen befreien?



Eine Möglichkeit bietet die Liquidationsdirektversicherung: Das liquidierende Unternehmen schließt eine wertgleiche Direktversicherung ab, die die bislang in der Pensionszusage vereinbarten Versorgungsleistungen als garantierte Leistungen verspricht. Sollen Rentenzusagen abgelöst werden, verwendet man bei aktiven und ausgeschiedenen Anwärtern aufgeschobene und bei Rentnern sofort beginnende Rentenversicherungen. Die Finanzierung erfolgt generell gegen Einmalbeitrag.

Die einmaligen Beiträge zu einer Liquidationsdirektversicherung sind generell steuerfrei (§ 3 Nr. 65 Satz 2 EStG) und stellen für das Unternehmen Betriebsausgaben dar. Beim Versorgungsberechtigten stellt der Einmalbeitrag allerdings keinen steuerlichen Zufluss dar. Lediglich die Leistungen aus der Liquidations-Direktversicherung sind nachgelagert zu versteuern - wie bei Leistungen aus einer Pensionszusage. Nach gültiger Rechtsprechung im Betriebsrentengesetz können selbst Pensionszusagen von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern steuerneutral mittels einer Liquidations-Direktversicherung abgelöst werden.

Weiterführende Informationen zu Risiko- und Vorsorgekonzepten für Entscheider unter www.orthey.de

Pressekontakt und weitere Informationen:
Thomas Orthey
ORTHEY Management-Consult
www.orthey.de
Telefon: 0 26 62 - 94 56 0
Telefax: 0 26 62 - 94 56 77
eMail : E-Mail

Über www.orthey.de
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orthey.de | ORTHEY Management-Consult bietet Informationen zu Spezial-Versicherungen für Entscheider. Das sind insbesondere D&O-Policen, Vermögensschaden-Versicherungen zur finanziellen Begrenzung der Organhaftung, Top-Manager-Rechtsschutz-Versicherungen, Konzepte zur Sanierung und Auslagerung von Pensionsverpflichtungen. Das Informationsangebot ist interessant für jede(n) Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Prokuristen, Beirat, Führungskraft und selbständige Unternehmer.

Über Thomas Orthey
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Thomas Orthey (41) ist geschäftsführender Gesellschafter der ORTHEY Westerwald-Consult Versicherungsmakler GmbH & Co.KG, welche 2004 durch Gesamtrechtsnachfolge aus der Einzelunternehmung "Thomas Orthey" hervor ging. ORTHEY Westerwald-Consult ist ein Versicherungsmakler gemäß § 93 HGB und unabhängig von allen Versicherer-, Verbands- und Konzerninteressen.

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