Zwei aktuelle BMF-Schreiben zu Pensionszusagen
(openPR) Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat sich mit Schreiben am 13. und 14. Dezember 2012 erneut zur bilanzsteuerlichen Berücksichtigung von Nur-Pensionszusagen und Probezeiten von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) bei Pensionszusagen geäußert.
Demnach führt eine Nur-Pensionszusage grundsätzlich zu einer Überversorgung, sofern keine Entgeltumwandlung vorliegt. Das heißt, dass keine Pensionsrückstellungen gem. § 6a EStG gebildet werden dürfen. Das BMF-Schreiben bestätigt insofern das BGH-Urteil vom 28. April 2010.
Das BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2012 ersetzt das Schreiben vom 14. Mai 1999 und stellt die angemessene Probezeit eines GGF vor der Erteilung einer Pensionszusage klar. Das BMF versteht unter Probezeit den Zeitraum zwischen Diensteintritt und Erteilung der Zusage. Dieser soll im Allgemeinen zwei bis drei Jahre betragen; bei einer Unternehmensneugründung ist zudem eine Wartefrist von fünf Jahren in der Regel einzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Probezeitfristen hat die dauerhafte steuerliche Nichtanerkennung und dementsprechend verdeckte Gewinnausschüttungen zur Folge.
Bei Rückfragen zu den BMF-Schreiben stehen wir gerne zur Verfügung.
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Die HollmannHilljegerdes Unternehmensberatung für Pensionsangelegenheiten mit Sitz in Oldenburg hat sich auf die Einrichtung, Überprüfung und Auslagerung von Geschäftsführer-Versorgungen (GGF-Versorgung) bei kleinen und mittelständischen Unternehmen spezialisiert. Die primäre Zielgruppe sind junge Geschäftsführer von familiengeführten GmbHs aus der Weser-Ems-Region.
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