Höherer Entgeltumwandlungsanspruch in 2015?
(openPR) Nach vorläufigen Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für das Jahr 2015 weiter angehoben. Das geht aus dem Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015 hervor. Der Rentenentwurf soll vermutlich im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Eine Anhebung der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung hätte auch Auswirkung auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Gemäß § 1a BetrAVG hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bis zu 4% der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2014: 238 Euro pro Monat).
Durch eine Anhebung der GRV-BBG auf 72.600 Euro p.a. würde der mögliche monatliche Entgeltumwandlungsbetrag auf 242 Euro steigen. Somit würden Arbeitnehmer in dieser Hinsicht profitieren und können über die bAV mehr steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei für ihre Altersvorsorge zurücklegen.
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