(openPR) Im Nachgang zu unserer Mitteilung vom gestrigen Tage möchte wir auf den konstruktiven Beitrag von Dr. Marzina Lenzen-Schulte in BDI aktuell Nr. 5/Mai 2007 verweisen.
„Fehlerberichts-Systeme sind bereits in vielen europäischen Ländern erprobt und eingeführt, in Deutschland indes noch wenig bekannt. Sie helfen, die Patientensicherheit zu verbessern, indem alle im Gesundheitsbetrieb aus kritischen, für den Patienten potenziell gefährlichen Situationen lernen können, die sich andernorts ereignet haben. In Deutschland gibt es seit kur¬zem bundesweit mehrere Fehlerberichts-Systeme, darunter eines für Hausärzte und dazu noch einzelne Systeme für die interne Verwendung in Kliniken.“
Quelle: BDI aktuell Nr. 5/Mai 2007 >>> zum Beitrag >>> (pdf.)
http://www.allgemeinmedizin.uni-frankfurt.de/aktuelles/presse/presse004-07.pdf
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Fehlerberichtssysteme auch für die Pflegenden in der Altenpflege ihre besondere Bedeutung entfalten können, steht trotz Kritik aus den „eigenen Reihen“ außer Frage. Völlig zu Recht wird in dem Beitrag darauf hingewiesen, dass man/frau nicht jeden Fehler selbst machen muss, um aus ihm zu lernen. Es geht vornehmlich darum, ggf. rechtzeitig potenzielle Gefahren oder Gefahrenquellen zu erkennen und entsprechende Konsequenzen hieraus zu ziehen.
Mit der Etablierung eines Fehlerberichts- und Lernsystems wird den Pflegenden die Möglichkeit eröffnet, sich in einem intraprofessionellen Rahmen über kritische Ereignisse auszutauschen. Dies ist insbesondere deshalb wünschenswert, weil gerade die Betreuung eines Alterspatienten in einer stationären Alteneinrichtung die Arbeit eines multiprofessionellen Teams erfordert und so die Kooperationsbeziehungen transparenter werden. Es ist hinlänglich bekannt, dass in aller Regel der Heimbewohner durch externe Ärzte behandelt wird und gerade die Kooperationsbeziehungen zwischen Arzt und Pflegenden mit Blick auf die medizinischen-arbeitsteiligen Prozesse besonders konfliktträchtig zu sein scheinen. Ein Fehlerberichtssystem könnte dann in der Folge auch einen Beitrag zum interprofessionellen Verständnis von Pflege und deren Einbindung in dass allgemeine Recht leisten. Dies gilt m.E. insbesondere für die Organisationspflichten in einer stationären Alteneinrichtung, die in aller Regel nicht (nur) alleine von der Pflege als Profession entwickelt und verantwortet, sondern ganz maßgeblich durch das Recht gefordert und demzufolge mitbestimmt werden.
In einem Fehlerberichts- und Lernsystem für die Altenpflege liegt also die Chance mit der berechtigten Erwartungshaltung, dass sowohl mit Blick auf die Rechtsstellung der Träger und der Pflegenden, aber eben auch der Ärzteschaft und vornehmlich der zu betreuenden Alterspatienten ein konkreter praxisbezogener Beitrag zur Rechtssicherheit und zum Risikomanagement geleistet wird.
Das vom BMG und dem KDA initiierte Projekt mit Blick auf die Altenpflege verdient demzufolge die volle Unterstützung der angesprochenen Profession!
Lutz Barth











