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RECHTLEGAL - Newsticker 16 + 17/2007 vom 02.05.2007

02.05.200718:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Arbeitsrecht I - Krankheit und Urlaub

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich kürzlich zum Az. 2 AZR 53/05 mit einem von September bis Januar wegen Hirnhautentzündung krankgeschriebenen Arbeitsnehmers befasst, der in diesem Zeitraum eine Woche im Skiurlaub war. Hierbei brach er sich zudem bei einem Sturz das Bein, was seine Arbeitsunfähigkeit verlängerte.



Der Arbeitgeber kündigte daraufhin fristlos, das BAG schloss sich an.

Nach diesem letztinstanzlichen Urteil hätte der Arbeitnehmer keine Freizeitaktivitäten ausüben dürfen, die an Konzentration und allgemeine Fitness erhebliche Anforderungen stellen. Hierdurch hat er seine Pflicht zu einem gesundheitsfördernden Verhalten stark verletzt. Bei dieser Sachlage ist eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung entbehrlich.

Arbeitsrecht II - Krankheit und Kündigung

Mit Urteil zum Az. 2 AZR 44/05 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nochmals festgelegt, wie Kündigungen wegen Krankheit ablaufen müssen. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht nämlich können auch kranke Mitarbeiter während der Krankheit und auch wegen der Krankheit gekündigt werden. Insbesondere kommt dies in Betracht bei langandauernder Krankheit oder krankheitsbedingter Minderleistung, meist in der Form vieler Kurzerkrankungen.

Nach dem BAG muss zunächst eine negative gesundheitliche Prognose für die Zukunft zu befürchten sein, für die meist gleichartige oder ähnliche Krankheiten in der Vergangenheit Indizwirkung haben.

Darüber hinaus müssen die betrieblichen Interessen durch die Krankheit erheblich beeinträchtigt sein, wobei nicht nur Störungen des betrieblichen Ablaufs vorliegen müssen, sondern die Kosten der Entgeltfortzahlung bereits ins Gewicht fallen können.

Abschließend ist eine umfassende Interessenabwägung durchzuführen bei der im wesentlichen darauf abzustellen ist, ob die Krankheit ihre Ursache im Betrieb oder außerhalb des Betriebes hat, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits ungestört besteht, darüber hinaus die üblichen Faktoren wie Alter, Familienstand, Unterhaltspflichten usw. zu berücksichtigen sind.

Verkehrsrecht - Versicherungsrückstufung als Schaden

In der letzten Instanz hat der Bundesgerichtshof zum Az. VI ZR 36/05 entschieden, dass die Rückstufung auf Grund eines Unfalls in der eigenen Kfz-Versicherung ein ersatzfähiger Schaden sein kann.

Bei einem Verkehrsunfall hatte der Unfallgegner nur die Hälfte des Schadens anerkannt, woraufhin der Geschädigte den Schaden seiner Kaskoversicherung meldete, die die restlichen 50% erstattete, den Geschädigten gleichzeitig zurückstufte.

Diesen Rückstufungs-Schaden hat der Unfallverursacher zu erstatten, und zwar bereits deshalb, da er zu Beginn der Regulierung eine weitergehende Haftung als 50% ablehnte.

Schadenersatz - Kfz-Umrüstung auf Gasbetrieb

Ein Autofahrer hatte eine Spezialwerkstatt beauftragt, in sein Kfz eine Autogas-Anlage einzubauen, was auch geschah. Nach 15.000 Kilometern stellte er fest, dass der Motor keine genügende Kompression mehr aufwies. Zurückzuführen war dies darauf, dass Teile der Ventile für Autogas nicht hitzebeständig genug waren, und ein Motorschaden eingetreten war.

Da die Parteien sich nicht außergerichtlich einigen konnten, zog man durch die Instanzen, bis das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass es Nebenpflicht der Spezialwerkstatt ist, über Risiken bei der Umrüstung auf Gasbetrieb aufzuklären. Der Kunde kann darauf vertrauen, dass eine Fachwerkstatt ihm vorab mitteile, ob sein Auto umrüstbar ist oder nicht.

Da dieses versäumt wurde, musste die Werkstatt nicht nur die Umrüstkosten von EUR 2.500.- erstatten, sondern zudem EUR 12.000.- Schadenersatz für den Motorschaden begleichen.

Gebührenrecht - Was ist ein Fernseher?

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts befasst sich aktuell in mündlicher Verhandlung mit der Frage, was in Gebührenhinsicht ein Fernseher ist.

Hintergrund ist eine Klage von ARD und ZDF gegen die Bundesländer wegen zu geringer Erhöhung der Rundfunkgebühren, jedoch wird mit wesentlich mehr Spannung die Klärung der Frage erwartet, wofür künftig die GEZ Gebühren erheben darf, nachdem auch internetfähige Computer und Mobiltelefone gebührenpflichtig sind.

Das Team von RECHTLEGAL verweist in diesem Zusammenhang auf die kürzlich getätigte Aussage der EU-Medienkommissarin Viviane Reding "Finger weg von den PCs", enthält sich darüber hinaus jeglicher Stellungnahme.

Jugendschutz - Killerspiele

Bund und Länder wollen Heranwachsende besser vor Killerspielen am Computer schützen. Bis Ende 2007 sollen die entsprechenden Kriterien im Jugendschutzgesetz verschärft werden, wie Familienministerium Ursula von der Leyen ankündigte.

Dass aus Bayern ein generelles Verbot gefordert wurde, war vorherzusehen.

Aktuelles - Insolvenzen

Auf Grund der guten Konjunkturlage sind die Firmeninsolvenzen erheblich gesunken, und zwar um 15%, wie die Wirtschaftsauskunftei Creditreform mitteilte. Die Zahl liegt so niedrig wie seit sechs Jahren nicht mehr. Im Gegenzug stieg die Zahl der Privatinsolvenzen um mehr als 20% auf eine neue Höchstmarke.

Trotz der für Firmen positiven Zahl liegt Deutschland in der traurigen Statistik der Firmenpleiten nach Frankreich europaweit auf den zweiten Platz.

Zu guter Letzt - Schwarzes Schaf des Jahres

Die "Internet Service AG" erhielt dieses Jahr den Negativpreis "Schwarzes Schaf des Jahres".

Das Unternehmen bietet vermeintlich und auf den ersten Blick kostenfreie Dienstleistungen an, die erst bei genauer Betrachtung kostenpflichtig sind. Nach den Geschäftsbedingungen dieses schwarzen Schafs ist bereits das Absenden des Registrierungsformulars der Abschluss eines gebührenpflichtigen Vertrages, weshalb seitens des Unternehmens auch keine Bestätigung zurückgeschickt wird, damit die Kunden nicht fristgerecht widerrufen können.

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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