(openPR) Wiesbaden, 23. Oktober 2026 – Das Amtsgericht Wiesbaden hat nach den vorliegenden Veröffentlichungen am 16. Oktober 2026 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet. Für die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds verschärft sich damit die wirtschaftliche Unsicherheit erheblich.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 326/26 geführt. Die Fondsgesellschaft mit Sitz in Wiesbaden ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRA 10904 eingetragen. Bereits am 7. August 2026 waren gerichtliche Sicherungsmaßnahmen bekanntgemacht worden; zuvor war über ein vorläufiges Insolvenzverfahren berichtet worden.
Geschlossener Immobilienfonds mit Wohnimmobilienkonzept
Die dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG wurde als geschlossener Publikums-AIF aufgelegt. Nach den Anlageinformationen sollte Anlegerkapital gebündelt und über Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in deutsche Wohnimmobilien investiert werden. Erträge waren insbesondere aus laufenden Mieten sowie aus einer späteren Verwertung der Immobilienbeteiligungen vorgesehen.
Zu den genannten Investitionsvehikeln zählten unter anderem die d.i.i. 302 Immobilien GmbH & Co. KG und die d.i.i. 303 Immobilien GmbH & Co. KG. Als Investitionsstandorte wurden unter anderem Hamburg und Nürnberg genannt. Der Fonds wurde im Jahr 2020 aufgelegt und gehörte zur Wiesbadener D.i.i.-Gruppe, die nach früherer Berichterstattung im Jahr 2024 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war.
Für die Anleger geht es nach früher veröffentlichten Angaben um insgesamt rund zwölf Millionen Euro investiertes Kapital. Die Mindestbeteiligung lag bei 20.000 Euro; zusätzlich wurde ein Ausgabeaufschlag von fünf Prozent erhoben. Die ursprünglich vorgesehene Laufzeit reichte bis zum 31. Dezember 2031, während ein Gesamtmittelrückfluss von 196,9 Prozent lediglich prognostiziert und nicht garantiert war.
Wirtschaftliche Vorbelastung vor der Insolvenzeröffnung
Die wirtschaftlichen Probleme des Fonds zeichneten sich nicht erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Nach Berichten hatte die Paribus-Gruppe im Jahr 2024 acht frühere Fonds der insolventen D.i.i.-Gruppe übernommen. Für den betroffenen Fonds sollte demnach wegen seiner schwierigen Lage die Option einer stillen Liquidation genutzt werden, die nach den vorliegenden Angaben jedoch nicht wie geplant abgeschlossen werden konnte.
Auch im Umfeld einzelner Zielgesellschaften wurden insolvenzbezogene Schritte bekannt. Für die d.i.i. 303 Immobilien GmbH & Co. KG ordnete das Amtsgericht Wiesbaden nach veröffentlichten Angaben am 27. Juli 2026 um 8:38 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung an. Dieses Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 10 IN 324/26 geführt.
Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte, ordnet die Entwicklung ein: „Für Investoren geschlossener Immobilienfonds zeigt der Fall, wie stark die wirtschaftliche Entwicklung der Zielgesellschaften und die konkrete Beteiligungsstruktur zusammenwirken können. Entscheidend ist nun, welche Vermögenswerte im Verfahren festgestellt und welche Forderungen vorrangig zu bedienen sind.“
Folgen für Anleger und Prüfung der eigenen Position
Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds sind regelmäßig unternehmerisch beteiligt. Bei der betroffenen Gesellschaft handelt es sich um eine geschlossene Investment-Kommanditgesellschaft, sodass die Beteiligung nicht ohne Weiteres einer gewöhnlichen Darlehensforderung gegen die Fondsgesellschaft gleichzustellen ist. Kommanditisten können ihre gesellschaftsrechtliche Einlage grundsätzlich nicht wie eine einfache Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden.
Im eröffneten Verfahren wird nun zu klären sein, welche Masse vorhanden ist, welche Verbindlichkeiten bestehen und welche Erlöse aus Beteiligungen oder Immobilienwerten erreichbar sind. Ob Anleger nach Befriedigung vorrangiger Gläubiger noch Zahlungen erhalten, ist nach den bislang bekannten Informationen offen. Ein vollständiger Kapitalverlust ist möglich, steht nach den vorliegenden Angaben aber nicht abschließend fest.
Für Betroffene kann die Auswertung der Beteiligungsunterlagen eine wichtige Grundlage für die weitere Einordnung sein. Von Bedeutung sind insbesondere:
- Zeichnungsschein und Beteiligungsvertrag,
- Treuhandvertrag, sofern die Beteiligung treuhänderisch gehalten wird,
- Zahlungsnachweise über Einlage und Ausgabeaufschlag,
- Korrespondenz mit Fondsgesellschaft, Treuhänder oder Beratern.
Neben insolvenzrechtlichen Fragen können im Einzelfall auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater oder andere Verantwortliche zu prüfen sein. Solche Ansprüche ergeben sich jedoch nicht automatisch aus der Insolvenz. Maßgeblich sind die Umstände der Beratung, die Risikohinweise, die übergebenen Unterlagen und der jeweilige Zeichnungsvorgang.
MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Beteiligungen, Fondsstrukturen und wirtschaftlichen Krisensituationen. Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/insolvenzverfahren-ueber-dii-wohnimmobilien-deutschland-1/

MTR Legal Rechtsanwälte ist eine bundesweit und international tätige Full-Service-Wirtschaftskanzlei. Die Sozietät berät Unternehmen, institutionelle Investoren und vermögende Privatpersonen in den Bereichen Gesellschafts-, Steuer-, Handels-, Vertrags-, Vertriebs-, Kapitalmarkt- und Bankrecht.







