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Update Geldwäscheprävention bei Leasing-Unternehmen: Seminar zu AML-Verordnung, Risikoanalyse und Compliance

(openPR) Die europäische Geldwäscheprävention befindet sich im Wandel. Mit der neuen EU-Geldwäscheverordnung (EU-AML-VO), ergänzenden technischen Regulierungsstandards (RTS) sowie weiteren regulatorischen Vorgaben steigen die Anforderungen an Leasing-Unternehmen erheblich. Insbesondere die Identifizierung von Vertragspartnern und wirtschaftlich Berechtigten, die Durchführung risikoorientierter Prüfungen sowie die Umsetzung interner Sicherungsmaßnahmen gewinnen weiter an Bedeutung. Für Leasing-Institute bedeutet dies, bestehende Compliance-Prozesse kontinuierlich an neue gesetzliche Anforderungen anzupassen und Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen. Grundlage dieser Pressemitteilung sind die Inhalte des Seminars „Update Geldwäscheprävention bei Leasing-Unternehmen“.

Neue regulatorische Anforderungen für Leasing-Unternehmen

Leasing-Unternehmen rücken zunehmend in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Neben den Vorgaben des Geldwäschegesetzes wirken sich insbesondere die EU-AML-Verordnung, aktuelle RTS-Entwürfe sowie Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) auf die tägliche Compliance-Praxis aus. Gleichzeitig gewinnen Themen wie Sanktionen, wirtschaftlich Berechtigte und risikobasierte Kundenidentifizierung weiter an Relevanz.

Unternehmen müssen ihre Risikoanalysen regelmäßig aktualisieren, interne Sicherungsmaßnahmen überprüfen und ihre Dokumentationspflichten an die neuen regulatorischen Entwicklungen anpassen. Ziel ist es, Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken wirksam zu begrenzen und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Geldwäscheprävention erfordert risikoorientierte Prozesse

Eine wirksame Geldwäscheprävention setzt eine systematische Risikoanalyse sowie belastbare Kontroll- und Überwachungsprozesse voraus. Besonderes Augenmerk liegt auf der Identifizierung von Vertragspartnern und wirtschaftlich Berechtigten, der Bewertung politisch exponierter Personen (PeP), der Datenaktualisierung sowie der Behandlung besonderer Identifizierungsfälle, einschließlich der Fernidentifizierung.

Ebenso wichtig ist die frühzeitige Erkennung auffälliger Transaktionen und potenzieller Verdachtsfälle. Unternehmen müssen Verdachtsmeldungen rechtssicher vorbereiten und aktuelle Anforderungen der Financial Intelligence Unit (FIU), der Geldwäschegesetz-Meldepflichtverordnung sowie weiterer aufsichtsrechtlicher Vorgaben berücksichtigen. Auch die zunehmende Verzahnung von Geldwäscheprävention und Sanktionsrecht stellt Compliance-Verantwortliche vor neue Herausforderungen.

Inhalte des Seminars

Das Seminar vermittelt einen praxisorientierten Überblick über aktuelle regulatorische Entwicklungen und deren Umsetzung im Leasinggeschäft. Behandelt werden unter anderem:

  • aktuelle Entwicklungen der EU-AML-Verordnung und weitere regulatorische Neuerungen
  • Besonderheiten bei der Identifizierung von Vertragspartnern und wirtschaftlich Berechtigten
  • Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen
  • Anforderungen an Geldwäschebeauftragte und Compliance-Funktionen
  • politisch exponierte Personen (PeP) und risikoorientierte Prüfungen
  • Erkennung und Bearbeitung von Verdachtsfällen im Leasing-Bereich
  • Anforderungen der FIU, GwGMeldVO und EBA-Leitlinien
  • Wechselwirkungen zwischen Geldwäscheprävention und Sanktionsrecht
  • Ausblick auf kommende regulatorische Entwicklungen.

Für welche Zielgruppen das Thema relevant ist

Das Seminar richtet sich an Geldwäschebeauftragte und Mitarbeitende im Bereich Geldwäscheprävention sowie an Fachkräfte aus Recht, Vorstandsstab, Markt, Marktfolge und Revision von Leasing-Instituten. Darüber hinaus profitieren Berater, Rechtsanwälte und weitere Fachleute, die sich mit regulatorischen Anforderungen der Geldwäscheprävention im Finanzsektor befassen.

Referent

Referent des Seminars ist Ralf Inderwies, Inhaber von Inderwies Compliance Consulting. Er verfügt über langjährige praktische Erfahrung als Geldwäsche- und Compliance-Beauftragter in der Finanzbranche sowie als externer Geldwäschebeauftragter für Leasing-Unternehmen. Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen und unterstützt sie im Rahmen von BaFin-Prüfungen.

Das Online-Seminar „Update Geldwäscheprävention bei Leasing-Unternehmen“ findet am 20. Oktober 2026 statt. Weitere Informationen: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/update-geldwaeschepraevention-bei-leasing-unternehmen

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