(openPR) München – Uns erreichen aktuell vermehrt Anfragen von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern zu Rechnungen im Zusammenhang mit der Thomas Marketing GmbH und dem Portal „SuchmaschinenCheck“. Viele Betroffene berichten von einem typischen Ablauf: Zunächst ein unerwarteter Werbeanruf (Cold Call), anschließend ein Gespräch, das wie eine bloße Datenabfrage wirkt – und kurz darauf eine Rechnung mit dem Eindruck, es sei bereits ein Vertrag zustande gekommen oder verlängert worden.
Nach den uns geschilderten Fällen wird häufig suggeriert, es bestehe bereits eine Vertragsbeziehung, die sich mangels Kündigung fortsetze. Teilweise entsteht zudem der Eindruck, der Anruf komme von einem anderen Unternehmen. In einem zweiten Schritt folgt dann eine „Bestätigung“ am Telefon, die später als Beleg für einen Vertragsschluss dienen soll – oft verbunden mit dem Hinweis auf eine Telefonaufzeichnung.
Worum geht es bei den Forderungen?
Betroffene erhalten Rechnungen, in denen als Leistungsgegenstand etwa ein „Business-Eintrag“ oder vergleichbare Online-Leistungen genannt werden. Aufgeführt sind häufig mehrere Positionen (z. B. Prüfung von Daten, Optimierung/SEO, Platzierungen). In der Praxis stellt sich dann regelmäßig die Frage, ob überhaupt wirksam ein Vertrag geschlossen wurde – und ob die behaupteten Leistungen in Umfang und Preis nachvollziehbar sind.
Wichtig: Widerruf ist im B2B häufig nicht das passende Instrument
Viele Betroffene denken zunächst an ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Im unternehmerischen Verkehr (B2B) greift dieses jedoch regelmäßig nicht. Entscheidend ist daher eine zielgerichtete rechtliche Reaktion, statt pauschaler Widerrufs- oder Rücksendeschreiben.
Cold Call rechtswidrig – aber nicht automatisch „kein Vertrag“
Unerlaubte Werbeanrufe sind rechtlich problematisch. Dennoch gilt: Allein die Rechtswidrigkeit eines Cold Calls bedeutet nicht automatisch, dass jeder behauptete Vertrag per se unwirksam ist. Genau deshalb ist es wichtig, frühzeitig die richtigen Einwände sauber zu setzen und Beweissituationen richtig einzuordnen.
Typische Eskalation: Mahnungen und Inkasso
Häufig folgt auf eine Nichtzahlung eine Eskalation mit Mahnungen, schärferem Ton und Druckszenarien (z. B. „Titulierung“, „Vollstreckung“). In diesem Kontext wird uns gegenüber auch die Einschaltung eines Inkassodienstleisters geschildert (u. a. ETI Experts GmbH). Das erhöht den Druck – sollte aber nicht zu vorschnellen Zahlungen führen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Aus unserer anwaltlichen Praxis empfehlen wir Betroffenen insbesondere:
Nicht vorschnell zahlen – Zahlungen können die Lage eher verkomplizieren.
Keine Klärungs-Telefonate – Gespräche werden häufig in eine „Bestätigung“ gelenkt.
Unterlagen sichern – Rechnung, Mahnungen, E-Mails, Gesprächsnotizen, ggf. Zeugen.
Fristen prüfen – insbesondere Kündigungsfristen/Verlängerungsklauseln, wenn behauptet wird, es bestehe bereits ein Vertrag.
Strategisch reagieren – mit rechtssicheren Erklärungen und einer sauberen Dokumentation.
Wir vertreten bundesweit Unternehmen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen aus Telefon- und Vertragsfallen. Entscheidend ist, frühzeitig strukturiert zu handeln – damit aus einer Rechnung kein langwieriger Konflikt wird. Hier finden Sie weitere Informationen:
Thomas Marketing GmbH / SuchmaschinenCHECK abwehren!
Über LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Wir sind LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte in München. Als Kanzlei mit Schwerpunkt u. a. im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und IT-Recht beraten und vertreten wir Unternehmen bundesweit – auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen und in Auseinandersetzungen rund um telefonische Vertragsabschlüsse.
Pressekontakt
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Daniel Loschelder
Telefon: +49 (0) 89 38 666 070
![]()












