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Wie Rassismus in deutschen Behörden wirkt: Forschungsverbund veröffentlicht Ergebnisse einer Großstudie

17.02.202615:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wie Rassismus in deutschen Behörden wirkt: Forschungsverbund veröffentlicht Ergebnisse einer Großstudie

(openPR) Zu ihren zentralen Befunden zählt, dass rassistische Diskriminierung in allen Institutionstypen nachweisbar ist – allerdings in unterschiedlicher Form und Intensität . Eine Beschäftigtenbefragung ergab: Im Vergleich mit der Bevölkerung weisen die Behörden kein einheitlich erhöhtes Ausmaß ethnisch diskriminierender Einstellungen auf.

Der Forschungsverbund mit 23 Teilprojekten wurde von Prof. Dr. Gert Pickel an der Universität Leipzig geleitet, von Dr. Anne-Linda Amira Augustin wissenschaftlich koordiniert und im Rahmen des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) durchgeführt. Gefördert wurde die Studie durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit sechs Millionen Euro aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Sie ist eines der zentralen Vorhaben des im Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmenkatalogs des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Nach Abschluss der Studie im Dezember 2024 und der Freigabe des Abschlussberichts durch das BMI als Mittelgeber am 13. Februar 2026 sind die Ergebnisse nun öffentlich zugänglich.

Fünf Perspektiven, breites Methodenspektrum

Was die InRa-Studie von bisheriger Forschung unterscheidet, ist die Verbindung von fünf sich ergänzenden Zugängen: die Einstellungen von Beschäftigten in Bundesbehörden, die Erfahrungen rassistisch diskriminierter Personen, die Weitergabe rassistischer Deutungsmuster über Routinen und Alltagswissen, die Wirksamkeit bestehender Beschwerdemöglichkeiten sowie die historische und internationale Einordnung von Wissensbeständen und Diskursen über Rassismus. Dabei kam das gesamte Methodenspektrum der Sozial- und Geisteswissenschaften zum Einsatz: quantitative Befragungen mit über 12.000 Teilnehmenden, qualitative Interviews, Gruppendiskussionen, teilnehmende Beobachtung in Behörden, Diskurs- und Inhaltsanalysen sowie vergleichende Dokumentenanalysen.

„Eine Studie dieses Zuschnitts hat es in Deutschland bislang nicht gegeben", sagt Studienleiter Gert Pickel. „Erstmals haben wir als unabhängiger Forschungsverbund Zugang zu staatlichen Institutionen erhalten, um Rassismus empirisch und mit der ganzen Breite wissenschaftlicher Methoden zu untersuchen. Die Kombination so vieler Disziplinen und Perspektiven erlaubt Differenzierungen, die einzelne Studien nicht leisten können."

Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Auf struktureller Ebene zeigt die Studie, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen: So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürger:innen – wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.

Wie Strukturen und Routinen Diskriminierung begünstigen

Als strukturelles Diskriminierungsrisiko erweisen sich Sprachbarrieren: Die Studie dokumentiert, dass der Grad an Hilfestellung bei Antragsverfahren stark variiert – während einigen Antragstellenden proaktiv geholfen wird, werden Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen teils abgewiesen oder auf fehlende Sprachkenntnisse verwiesen. Hängt die Überwindung von Sprachbarrieren vom guten Willen einzelner Mitarbeitender ab, kann Sprache zur rassistischen Barriere werden.

Auch regionale Unterschiede in gesellschaftlichen Einstellungen und das allgemeine Meinungsklima spiegeln sich in der Verwaltungspraxis wider. Rassismus in Behörden lässt sich nicht vom gesellschaftlichen Kontext trennen und der Umgang mit Rassismus variiert teilweise beachtlich. Zudem bekundeten nicht nur die Klienten der Behörden, sondern auch Behördenmitarbeitende rassistische Diskriminierungserfahrungen. Für letztere fehlen oft entsprechende Ansprechpersonen.

Erstmals umfassende Daten zu Einstellungen und Erfahrungen von Behördenbeschäftigten

Zeitgleich mit dem Abschlussbericht sind die Ergebnisse der quantitativen Beschäftigtenbefragung vom BMI freigegeben worden, die in vier Bundesbehörden – Bundespolizei, Zoll, Bundesagentur für Arbeit und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – durchgeführt wurde. Dafür wertete das Team von Wissenschaftler:innen unter der Leitung von Prof. Dr. Holger Lengfeld (Universität Leipzig) ausgefüllte Fragebögen von knapp 13.000 Beschäftigten wissenschaftlich aus. Es ist die erste Erhebung dieser Art und Größenordnung in deutschen Bundesbehörden.

Die Ergebnisse zeigen: Die vier Behörden unterscheiden sich im Ausmaß ethnisch diskriminierender Einstellungen nur geringfügig voneinander. Im Vergleich mit der Bevölkerung weisen die Behörden kein einheitlich erhöhtes Ausmaß ethnisch diskriminierender Einstellungen auf – in einigen Dimensionen liegen sie ähnlich oder niedriger, in anderen, etwa der Ablehnung von Geflüchteten bei Bundespolizei und Zoll, etwas höher.

Den größten Einfluss auf das Ausmaß ethnisch diskriminierender Einstellungen hat das Bildungsniveau. Zugleich zeigt die Befragung, dass Diskriminierung im Behördenalltag präsent ist: Je nach Behörde gaben 18 bis 26 Prozent der Beschäftigten an, sich beruflich benachteiligt gefühlt zu haben. Beschäftigte, die einer rassifizierten Personengruppe angehören, waren deutlich häufiger betroffen (23 bis 36 Prozent gegenüber 15 bis 26 Prozent) und nannten signifikant häufiger ihre ethnische Herkunft, Religion oder Hautfarbe als Grund.

Die Befragung untersuchte auch das Meinungsklima in den Behörden. Die große Mehrheit der Beschäftigten gibt an, sich frei zu fühlen, Missstände anzusprechen und Diskriminierung zu melden. Zugleich zeigt sich ein beachtliches Maß an Selbstzensur – besonders bei der Bundespolizei, wo ein indirektes Messverfahren (Listenexperiment) doppelt so hohe Werte rassistischer Einstellungen ergab wie die direkte Abfrage.

Was Betroffene berichten

In einer Onlinebefragung unter Muslim:innen gaben 80 Prozent an, in Behörden rassistisch diskriminiert worden zu sein – 40 bis 50 Prozent berichteten von konkreten Erfahrungen in Jobcentern, Sozial- und Ausländerbehörden. Die Folgen sind gravierend: 66 Prozent der Befragten leiden unter Versagensängsten oder Selbstzweifeln, 35 Prozent geraten noch Jahre nach einer Diskriminierungserfahrung in Angstzustände. Nur 17 Prozent wandten sich an eine Antidiskriminierungsstelle – 56 Prozent begründen das mit der erwarteten Folgenlosigkeit einer Beschwerde.

Handlungsempfehlungen

Aus den Befunden leitet der Forschungsverbund konkrete Empfehlungen ab, darunter: die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen außerhalb behördlicher Hierarchien, die Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf das Verhältnis zwischen staatlichen Institutionen und Bürger:innen, die Verankerung rassismuskritischer Fortbildungen in der Personalentwicklung, die Transparenz behördlicher Entscheidungen, das Empowerment rassistisch diskriminierter Mitarbeiter:innen sowie die gezielte Anwerbung potenziell rassistisch diskriminierter Menschen auf allen Hierarchieebenen des öffentlichen Dienstes.

Zur Studie

Die InRa-Studie (Laufzeit 2021–2024) vereinte Forschende aus Soziologie, Politikwissenschaft, Sozialpsychologie, Geschichtswissenschaft, Rechtswissenschaft, Gesundheits- und Verwaltungswissenschaft. An der Universität Leipzig waren sechs Teilprojekte angesiedelt.

Text: Roman Krawielicki/Freya Leinemann

wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Gert Pickel
Universität Leipzig
Telefon: +49 341 97-35463
E-Mail:

Originalpublikation:
Der vollständige InRa-Abschlussbericht, die Ergebnisse der Teilprojekte sowie der Beschäftigtenbefragung sind abrufbar unter: https://fgz-risc.de/forschung/inra-studie

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