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EECH vollzieht aus Kulanzgründen erste Rücküberweisungen von Schuldverschreibungen

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(openPR) Seitens der Hamburger Firma European Energy Consult Holding AG (EECH) wurden im Jahr 2005 diverse Anleihen herausgegeben. Es handelt sich dabei u.a. um eine „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a.



Entsprechend den Mandatsaufträgen kündigte die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH im Namen der Anleger. Die Kündigung wurde u.a. mit der wirtschaftlichen Lage sowie den negativen Presseberichten über die EECH, insbesondere den Meldungen in den Zeitschriften „Finanz-Test“, „Börse Online“ und einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ begründet. Die Rechtmäßigkeit der Kündigungen wird derzeit im Rahmen diverser Klageverfahren vor dem Landgericht Hamburg überprüft.

Auf Ihrer Internetseite bot die EECH AG ihren Anlegern aus Kulanzgründen an, bei einer Vermittlung der Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt behilflich zu sein bzw. falls dies nicht möglich sein sollte, die kostenfreie Rückabwicklung zu ermöglichen.

Am 11.04.2007 erfolgte nun die erste Rückzahlung einer gekündigten Inhaberteilschuldverschreibung abzgl. einer von der EECH geltend gemachten Kostenpauschale in Höhe von 4%. Die Rückzahlung der Gelder wurde gegenüber dem von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Anleger damit begründet, dass die Veräußerung der Inhaberteilschuldverschreibung auf dem Zweitmarkt zwischenzeitlich erfolgreich war.

Zeitgleich wurde mit Schreiben vom 12.04.2007 fast allen von der Kanzlei CLLB vertretenen Anlegern seitens der EECH mitgeteilt, dass auch die Vermittlung ihrer Anteile auf dem Zweitmarkt nun erfolgreich war und die Gelder somit nach Abzug der Kostenpauschale in Höhe von 4% angewiesen würden.

Obwohl es sich bei den oben genannten Schreiben der EECH um einen Serienbrief handelt, weist die EECH ausdrücklich darauf hin, dass die Weitervermittlung in jedem Einzelfall lediglich aus Kulanzgründen unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des jeweiligen Anlegers erfolgte. Nach Informationen der Kanzlei CLLB wurde jedoch in keinem einzigen Kündigungsschreiben auf die persönlichen Verhältnisse der Anleger, sondern einzig und allein auf die wirtschaftliche Situation der EECH abgestellt.

Ebenfalls am 12.04.2007 wurde per Email über die Domain www.1x1invest.de ein Rundschreiben an Anleger verschickt, mit denen für den Erwerb der Solar-Anleihen der EECH geworben wurde, da auf dem Zweitmarkt nun ein entsprechendes Kontingent zur Verfügung stehe.

Das Rundschreiben trägt die Überschrift „Sonderaktion Solar Kapitalanlage 3 Jahre Laufzeit 8,25% Rendite p.a.!“ und steht offensichtlich in direktem Zusammenhang mit den nun gemeldeten erfolgreichen Vermittlungen auf dem Zweitmarkt. Inhaber der Internetdomain www.1x1invest.de ist nach Information der DENIC, Herr Michael Bode (Organisation: Private Value AG), der ehemalige Vorstand der EECH.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.04.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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