(openPR) Die Hamburger Solarfirma European Energy Consult Holding (EECH) AG wirbt seit geraumer Zeit in den Medien für die Euro Anleihe Solar, die sechs Jahre läuft und mit 8,25% p.a. verzinst wird.
Euro Anleihe Solar - mit der Sonne steigen die Zinsen! Im Welt-Energiemarkt der Zukunft spielt die Solarenergie eine tragende Rolle. Ein Milliarden-Euro-Markt der Superlative. Sichern Sie sich jetzt die lukrative Möglichkeit, mit uns gemeinsam von diesem internationalen Wachstumsmarkt zu profitieren: Steigen Sie ein mit unserer Unternehmensanleihe (Inhaber-Teilschuldverschreibung). Und partizipieren auch Sie von einer „sauberen“ Rendite ohne Kursrisiko.
Der von Michael Bode, Vorstand der EECH AG, mit sonnigen Grüßen aus Hamburg unterzeichnete Werbebrief soll die Anleger locken.
„Der Zeitpunkt ist günstig. Am 16. Mai ist Zahltag. Dann fließen die 8,25% Zinsen auf die Käufer-Konten des festverzinslichen Wertpapiers Euro Anleihe Solar. Auch Sie sollten jetzt einsteigen. Denn der Vorstand der EECH AG hat beschlossen: Wenn Sie bis einschließlich 22. Mai 2005 investieren, zahlen Sie keinen Cent für die Stückzinsen. Das macht Ihre Kapitalanlage - noch bequemer, - noch einfacher, - noch übersichtlicher.
Von Anfang an erwirtschaftet wirklich jeder Euro Ihres Investments 8,25% Zinsen pro Jahr. Und dank der halbjährlichen Zinszahlung fließen schon in 6 Monaten die ersten Zinsen auch auf Ihr Konto. Interessiert? Dann ist Eile ist geboten: Wir rechnen bereits Ende Mai mit der vollständigen Platzierung der Euro Anleihe Solar Rufen Sie uns gleich an. Gebührenfrei unter 0800-5 600 666 (D/A/CH)! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.“
Bei der Anleihe handelt es sich um eine Unternehmensanleihe, der Anleger leiht der EECH Geld. Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine Tochter der defizitären P& T Technology AG, die zum 31.12.2003 einen Bilanzverlust in Höhe von rund 57 Mio. Euro auswies. Die Werbung für die Anleihe („Euro Anleihe Solar“) legt den Eindruck nahe, dass das Geld ähnlich wie bei Fonds direkt in Solarprojekten angelegt wird. Laut Verkaufsprospekt soll das Geld allerdings als „working capital“ (Betriebskapital) dienen und zum Ausbau des Vertriebs und der Unternehmensstruktur verwendet werden sowie zur Produktentwicklung.
Deshalb warnt mittlerweile auch die Stiftung Warentest (Finanztest Ausgabe 05/05 vor dem Investment in das Unternehmen:“ Es handelt sich um eine äußerst riskante Geldanlage.“ „Fazit: Finger weg von dieser Anleihe!“ Nach Meinung von FINANZtest müssen Anleger damit rechnen, dass sie ihr Geld nicht wiedersehen. Wegen der hohen Risiken der Anleihe setzt FINANZtest die Firma EECH auf die Warnliste.
Auch nach Einschätzung der Anlegerschutzanwälte der DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. handelt es sich um eine hochriskante Geldanlage, bei der der Anleger möglicherweise das ganze eingesetzte Kapital verlieren kann. Denn das Unternehmen wies in der Halbjahresbilanz vom 30.06.2004 bei einem Schuldenstand von Euro 14,1 Mio. ein Eigenkapital in Höhe von nur € 211 000 auf. Ob bzw. inwieweit die Schulden der Firma vom ausgewiesenen Vermögen gedeckt werden, konnten selbst die von der EECH bezahlten Wirtschaftsprüfer nicht beurteilen und erteilten deshalb für die Bilanz vom 31.12.2003 (Schulden 7,6 Mio., Eigenkapital € 68 000 nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Hinzu kommt, dass der wahrscheinliche Regierungswechsel zu einem neuen Kurs in der Energiepolitik führen könnte. Subventionen könnten abgebaut werden. Das verschlechtert die Aussichten für Investments in erneuerbare Energien. Hintergrund ist die avisierte Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das EEG, Grundlage aller Regulierungen, verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig und zu einem festgelegten Mindestpreis abzunehmen. Daraus ergibt sich die bisherige relative Planungssicherheit alternativer Energie-Investments.
Wenn die Abnahmeverpflichtung entfallen würde, stünden die Erzeuger der Solarenergie praktisch im Wettbewerb mit Atom- und Kohlekraftwerken. Und da könnten sie aufgrund ihrer vergleichsweise ungünstigen Kostenstruktur nicht mithalten.
Wer nachfolgende Risikohinweise eingehend studiert, der liest den „sonnigen Werbebrief aus Hamburg“ sicher mit weniger Anlagelust.
1. Keine mündelsichere Kapitalanlage Bei diesem Angebot zum Erwerb von Teilschuldverschreibungen handelt es sich um eine nicht mündelsichere Kreditgewährung an eine Aktiengesellschaft, die dafür eine bestimmte Verzinsung bietet.
2. Gläubigerstellung des Anleiheerwerbers Mit dem Erwerb der in diesem Verkaufsprospekt angebotenen Teilschuldverschreibungen wird der Käufer Gläubiger der EECH
Die Teilschuldverschreibungen sind nicht mit Stimmrechten ausgestattet und gewähren keinerlei Geschäftsführungsbefugnisse oder Mitspracherechte sowie keine Teilnahmerechte an den Hauptversammlungen. Der Anleihegläubiger hat lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Anleiheschuldnerin zum Zeitpunkt der Fälligkeit auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals sowie auf Zinszahlungen.
3. Fehlen eines öffentlichen Marktes. Die mit dem vorliegenden Verkaufsprospekt angebotenen Teilschuldverschreibungen sind frei übertragbar, werden jedoch an keinem Markt gehandelt, sodass Verkaufswünsche des Anleihegläubigers sich möglicherweise nicht erfüllen. Die Schuldverschreibungen sind möglicherweise nur mit einem Abschlag zu verkaufen oder unverkäuflich, wenn nur ein geringes oder gar kein Kaufinteresse besteht.
4. Bonitätsrisiko Mit dem vorliegenden Verkaufsprospekt werden Teilschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von EUR 20.000.000, angeboten. Dies bedeutet, dass die Anleiheschuldnerin bei vollständiger Annahme dieses Angebotes einen Kredit über insgesamt EUR 20.000.000 aufnimmt.
Die Rückzahlung dieser Teilschuldverschreibungen und die Zahlung der laufenden Zinsen sind davon abhängig, dass die Anleiheschuldnerin in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ist die Anleiheschuldnerin hierzu nicht in der Lage, so kann der Anleihegläubiger einen Verlust, bis hin zum Totalverlust seines eingesetzten Kapitals und der vertraglich vereinbarten Zinsen, erleiden.
7. Insolvenzfall im Falle einer Insolvenz der Anleiheschuldnerin sind die Anleihegläubiger den sonstigen Gläubigern im Sinne der insolvenzrechtlichen Vorschriften gleichgestellt. Das Vermögen der Anleiheschuldnerin wird verwertet und der Erlös zur Befriedigung der Gläubiger gemäß ihrem Gläubigerrang und ihrer Anteile an den Gesamtverbindlichkeiten verteilt.
8. Unsichere künftige Entwicklung Dieser Prospekt enthält in die Zukunftgerichtete Aussagen. Diese beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die Aussagen sich als unzutreffend erweisen. Zu den Unsicherheits- bzw. Risikofaktoren gehören unter anderem: der Wettbewerb durch andere Unternehmen, die laufenden Kapitalbedürfnisse der Anleiheschuldnerin, Finanzierungskosten, Änderungen des Betriebsaufwands, das Gewinnen und Halten qualifizierter Mitarbeiter, Unsicherheiten aus dem Geschäftsbetrieb der Anleiheschuldnerin und sonstige in diesem Prospekt genannte Risiken. Es besteht keine Gewähr, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen, die in diesem Prospekt getroffen werden, in dieser Form künftig tatsächlich eintreten.
10. Allgemeine unternehmerische Erwägungen Die mit dem Kauf einer Teilschuldverschreibung verbundene Kreditgewährung enthält neben den Chancen auf Vermögenszuwachs eine Reihe wirtschaftlicher Risiken. Die zukünftig zu erwartenden Ergebnisse sind abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Anleiheschuldnerin. Es gibt keine Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele der Anleiheschuldnerin, deshalb ist mit der Kapitalanlage generell das Risiko des Teil- oder sogar des Totalverlustes der Kapitalanlage und der Zinsansprüche verbunden. Dies ist auch für diese Anleihe bei einem unerwarteten negativen Verlauf der Geschäftsentwicklung der Anleiheschuldnerin grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
11. Steuerliche und rechtliche Risiken Die in diesem Prospekt dargestellten steuerlichen und rechtlichen Angaben geben den Stand der Rechtsprechung und Kommentierung durch die Fachliteratur vom September 2004 wieder. Die Anleiheschuldnerin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften, Erlasse und Verordnungen, namentlich im In und Ausland sowie auf EU-Ebene, in unveränderter Form während der Gesamtinvestitionsdauer fortbestehen. Zukünftige Gesetzesänderungen oder abweichende Gesetzesauslegungen, insbesondere durch die Gerichte und Finanzbehörden, können nicht ausgeschlossen werden. Die geschäftlichen Aktivitäten der Anleiheschuldnerin können durch die Änderung von Gesetzen und/oder Verordnungen positiv oder negativ beeinflusst werden. Insbesondere können gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien signifikante Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Anleiheschuldnerin haben.
Anlegern bietet die “Interessengemeinschaft EECH Solar im BSZ® e.V.“ die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort zu ergreifen sind. Man kann seine Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft durchsetzen lassen.
Die Aufnahme in die v BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet!
Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
Mehr Info unter: http://www.fachanwalt-hotline.de/content/section/10/95/
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 nennt der BSZ e.V. Rechtsanwälte aus allen Rechtsgebieten. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de fündig.