(openPR) Wie der BSZ e.V. bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH AG nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.
Mittlerweile wurde von mehreren Seiten die Befürchtung ausgesprochen, dass die Anleihen am Ende der Laufzeit nicht zurückgezahlt werden könnten. Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte die bereits mehr als 200 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung.
Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, wurde für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das Landgericht ließ in der mündlichen Verhandlung klar erkennen, dass es die Klagen für begründet hält. In jedem der am 21.05.2007 vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren verpflichtete sich die EECH nun zur Rückzahlung von 100% des Nennbetrags der Inhaberteilschuldverschreibung nebst fälliger Zinsen.
Um einen möglichst schnellen Zahlungseingang zu gewährleisten und möglichst auszuschließen, dass die ungewisse wirtschaftliche Situation der Anspruchsgegnerin Einfluss auf die Werthaltigkeit des Anspruchs hat, wurde vereinbart, dass nur 90 % des Nominalbetrags zurückzuzahlen sind, sofern die Zahlung bis zum 09. Juli 2007 erfolgt. Erfolgt die gerichtlich vereinbarte Rückzahlung nicht, oder nicht vollständig, können die Anleger gegen die EECH Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen.
Trotz Kenntnis dieses eindeutigen Ergebnisses dieser Gerichtsverfahren zu Gunsten der jeweiligen Anleger lässt die EECH auf Ihrer Internetseite im Rahmen einer Pressemitteilung vom 15. Juni 2007 folgendes verbreiten:
„Nicht zu vergessen: diverse selbsternannte Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzkanzleien, die zum Zwecke des eigenen Geschäftes ohne inhaltlichen Sachverstand und teilweise in verleumderischer Art und Weise gegen unser Unternehmen – meist erfolglos – agieren.“
Anleger sollten sich durch diese Meldung nicht in die Irre führen lassen.
Die Klageverfahren wurden –ausweislich des Ergebnisses- offensichtlich mit Sachverstand und darüber hinaus erfolgreich geführt.
Nach wie vor sind die Kündigungen nach Auffassung des zuständigen LG Hamburg begründet. Die EECH hat sich im Rahmen eines vollstreckbaren Titels zur Rückzahlung verpflichtet.
Obwohl nach dem eindeutigen Ergebnis der mündlichen Verhandlung weitere Kündigungen ausgesprochen wurden, sah sich die EECH in vielen Fällen nicht einmal veranlasst, auf die Kündigungsschreiben der Anleger zu reagieren.
Es wurden daher weitere Klagen eingereicht, die weitere Anwalts- und Gerichtskosten verursachen werden, die ohne weiteres vermieden hätten werden können, wenn den begründeten Kündigungen wie in den bisherigen Verfahren auch, Folge geleistet worden wäre.
„Es ist für mich aus wirtschaftlicher Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar, wie man sich im Rahmen von über 18 gerichtlichen Verfahren gegenüber den Anlegern verpflichten kann, die Anleihen zurückzunehmen und dann die weiteren Kündigungen teilweise einfach ignoriert und die Anleger so in weitere Klageverfahren zwingt,“ so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits über 200 Anleger der EECH vertritt. „Ob es weitere Klageverfahren gegen die EECH gibt, ist uns nicht bekannt. Die für unsere Mandanten geführten gerichtlichen Verfahren haben jedenfalls bisher ohne Ausnahme dazu geführt, dass sich die EECH zur Rückzahlung verpflichtete. Die Pressemitteilung der EECH vom Juni 2007 ist daher in diesem Punkt bezogen auf unsere Kanzlei unzutreffend, so Rechtsanwalt Franz Braun weiter.
Darüber hinaus haben nach wie vor einige Anleger der „Solaranleihe“ die Ihnen vertraglich zustehenden Zinszahlungen innerhalb der vereinbarten Frist nicht erhalten.
Zwischenzeitlich kam es auch bei der Auszahlung der Zinszahlung der Anleihe „Windkraft Italien“ zu ersten Zahlungsverzögerungen bei Zinszahlung.
Der BSZ® e.V. ist für jede weitere Information von Anlegern dankbar.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Ansprechpartner Horst Roosen
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

















