(openPR) EECH veröffentlicht auf Internetseite allgemeines Angebot für Anleger zur Vermittlung von Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt.
Seitens der Hamburger Firma European Energy Consult Holding AG (EECH) wurden im Jahr 2005 diverse Anleihen herausgegeben. Es handelt sich dabei u.a. um eine sog. „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a.
Entsprechend den Mandatsaufträgen kündigte die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH. Die Kündigung wurde u.a. mit der wirtschaftlichen Lage sowie den negativen Presseberichten über die EECH in den Medien, insbesondere den Meldungen „Finanz-Test“, „Börse Online“ und einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ begründet.
Zunächst wurden die seitens der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für ihre Mandanten ausgesprochenen Kündigungen seitens der EECH zurückgewiesen. Mit Schreiben vom 15. Januar 2007 bot die EECH AG nun fast allen von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälten vertetenen Anlegern aus Kulanzgründen an, bei einer Vermittlung der Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt behilflich zu sein bzw. falls dies nicht möglich sein sollte, aus Kulanzgründen die kostenfreie Rückabwicklung zu ermöglichen. Nach Informationen des BSZ® e.V. erhielt jedoch bisher keiner der Anleger, die das Angebot der EECH angenommen haben, sein Geld zurück.
Auf der Internetseite der EECH wurde nun am 12.02.2007 eine Meldung veröffentlicht, wonach die EECH erklärte, dass es für sie eine Selbstverständlichkeit sei, Anlegern, die in eine außergewöhnliche wirtschaftliche Lage geraten seien, zu helfen. Die kulante Vermittlung von Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt wurde in der Meldung ausdrücklich wiederholt.
Das aktuelle Angebot der EECH gibt nun allen Anlegern Hoffnung, die bisher vergeblich versucht hatten, die Inhaberteilschuldverschreibungen aufgrund schwieriger persönlicher wirtschaftlicher Verhältnisse zurückzugeben. Sollten Anleger bei Annahme des Angebots der EECH Erfolg haben, wäre der BSZ® e.V. für eine entsprechende Mitteilung dankbar.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de /
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich ver-halten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Anlegerschutz-gemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entschei-dung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informa-tionen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusam-menschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapi-talanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessenge-meinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Anlegerschutzge-meinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfol-gung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung