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Vorsorge ist keine Frage des Alters: Notar Marius Hebebrand im Interview

20.01.2026 • 11:08 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Experte für Vorsorgevollmachten in Dortmund: Notar Marius Hebebrand. (© Marius Hebebrand Notar & Rechtsanwalt)
Experte für Vorsorgevollmachten in Dortmund: Notar Marius Hebebrand. (© Marius Hebebrand Notar & Rechtsanwalt)

(openPR) Vorsorgevollmachten sind ein Thema, das viele Menschen vor sich herschieben. Dabei kann es im Ernstfall bereits zu spät sein. Marius Hebebrand, Notar in Dortmund erklärt im Interview, warum jeder eine Vorsorgevollmacht braucht, welche Irrtümer es gibt und worauf man bei der Erstellung achten sollte.

Redaktion: Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

Marius Hebebrand: Haben ist besser als brauchen. Denn ein Vorsorgevollmacht ist mit einer Versicherung zu vergleichen. Diese kann man dann nicht mehr abschließen, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Genauso ist es mit einer Vorsorgevollmacht: hat man keine und ist in einer Situation, in der sie benötigt wird, ist es zu spät, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Es reicht auch nicht, dass ich verheiratet bin, meine Frau, mein Ehepartner darf nicht allein aufgrund der Heirat für mich wirksam und rechtsverbindlich handeln. Diesem Irrtum unterliegen viele. Kurz gesagt: eine Vorsorgevollmacht braucht jeder. Gibt es keine, wird im Fall der Fälle ein gesetzlicher Betreuer bestellt.

Redaktion: Wer kann Bevollmächtigter sein?

Marius Hebebrand: Fast jeder: Voraussetzung ist eine beschränkte Geschäftsfähigkeit, das bedeutet, dass Kinder unter sieben Jahren oder demente Personen nicht Bevollmächtigte sein können. Praktisch wird man lediglich volljährige, voll geschäftsfähige Personen bevollmächtigen. In jedem Fall sollte es eine Person sein, zu der volles Vertrauen besteht. Es kann sich um einen Familienangehörigen oder enge, langjährige Freunde handeln.

Redaktion: Was kann der Bevollmächtigte mit der Vollmacht machen?

Marius Hebebrand: Für die reine Vorsorgevollmacht ist im Gesetz geregelt, dass sie sich auf Gesundheitsangelegenheiten, Einwilligung und ärztliche Zwangsmaßnahmen und Unterbringung erstreckt. Üblicherweise wird daneben eine Generalvollmacht erteilt, mit der alles rechtlich zulässige möglich ist. Der Bevollmächtigte hat Zugriff auf Konten, kann Immobilien kaufen oder verkaufen, Vertragsverhältnisse kündigen, einen Ehevertrag abschließen. Er kann aber kein Testament errichten und die Ehe für den Vollmachtgeber schließen. Wählen für jemand anders ist auch nicht möglich. Das sind nur Beispiele. Es gibt aber eine Absprache zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten, an die der Bevollmächtigte sich halten soll: er soll die Vollmacht nur benutzen, wenn der Vollmachtgeber es nicht mehr kann. Kontrolliert wird das nur vom Vollmachtgeber.

Redaktion: Wie macht man eine Vorsorgevollmacht?

Marius Hebebrand: Auf jeden Fall schriftlich! Das heißt, dass man ein Dokument handschriftlich unterschreiben muss. In dem Dokument selbst steht drin, was der Bevollmächtigte können soll. Die ausdrücklich im Gesetz in § 1820 Abs. 2 BGB geregelten persönlichen Angelegenheiten müssen schriftlich fixiert sein. Für eine Generalvollmacht ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sinnvoll ist die Schriftform schon. Denn nur darüber wird mir der Nachweis gelingen da, dass ich bevollmächtigt bin. Es gibt noch eine weitere Form: die notarielle Beurkundung. Dabei liest ein Notar den gesamten Text der Vollmacht vor, lässt den Bevollmächtigten unterschreiben und unterschreibt nachher selbst. Immer dann, wenn es um Immobilien geht, rate ich ganz deutlich zur notarielle Beurkundung der Vollmacht. Eine nur eigenhändige Vollmacht ist wertlos, wenn in Bezug auf die Immobilie im Grundbuch einer Eintragung veranlasst werden muss. Das kann auch eine Löschung einer Eintragung sein. Mittlerweile werden auch notariell beurkundete Vorsorgevollmacht ohne Probleme von Banken beispielsweise akzeptiert. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass Banken bei eigenhändigen Vollmachten, also nur schriftlichen Vollmachten, Probleme machen, obwohl das rechtlich nicht zulässig ist.

Redaktion: Wann sollte man eine Vorsorgevollmacht machen?

Marius Hebebrand: So früh wie möglich. Denn es ist keine Frage des Alters, wann eine Vorsorgevollmacht benötigt wird. Natürlich denkt man in erster Linie an die Fälle der Demenz. Aber auch nach einem schweren Verkehrsunfall könnte eine Vorsorgevollmacht notwendig sein. Oder wenn man an die Coronazeit zurück denkt: auch in so einem Fall kann es ratsam sein, einen Bevollmächtigten zu haben, wenn man in der Quarantäne war.

Redaktion: Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

Marius Hebebrand: Zuerst noch einmal kurz die Vorteile einer Beurkundung beim Notar: die Vollmacht kann auch bei Immobilien-Angelegenheiten benutzt werden, außerdem erhält der Vollmachtgeber die Beratung des Notars und drittens ist für den Verlust der Vollmacht beim Bevollmächtigten vorsorgt. Denn der Notar bewahrt die so genannte Urschrift der Vollmacht dauerhaft auf. Davon können neue Ausfertigungen für den Bevollmächtigten hergestellt werden, wenn diese durch unglückliche Umstände abhandengekommen oder verloren gegangen ist.

Die Kosten richten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Vom Gesamtvermögen wird die Hälfte angesetzt. Zum Vermögen zählt alles, was ich wertmäßig habe, also Bargeld, Kontoguthaben, Wertpapierdepot, Rückkaufswert einer Lebensversicherung eventuell, sämtliche Immobilien. Dazu ein kleines Beispiel, wenn ich ein Vermögen von 200.000 € habe, werden grundsätzlich davon nur 100.000 € angesetzt und die Beurkundung der Vorsorgevollmacht kostet dann 348,67 €. Und da wahrscheinlich das Vermögen künftig steigt, bietet es sich an, die Vollmacht so früh wie möglich zu machen.

Über Notar Marius Hebebrand

Marius Hebebrand ist Notar in Dortmund und Anwalt für Arbeitsrecht. Er betreut Privatpersonen und Unternehmen in notariellen Angelegenheiten wie Immobilienkauf, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Unternehmensgründung. Zudem bietet er als Fachanwalt fundierte Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mandanten profitieren von persönlichem Service, Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung.

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