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Verlage: KI-Klauseln erschweren wissenschaftliches Arbeiten

18.11.202513:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In ihrem kürzlich veröffentlichten Diskussionspapier untersuchen Prof. Dr. Michael Grünberger (Präsident der Bucerius Law School in Hamburg) und Prof. Dr. Gerrit Hornung (Universität Kassel) die Auswirkungen der Klauseln des C.H.BECK-Verlags in den Rechtswissenschaften.

Die Regelungen zur Rechteübertragung betreffen demnach zwei zentrale Aspekte: die Erstellung von Texten mithilfe von generativer KI und die Nutzung von selbst verfassten Texten in KI-basierten Anwendungen. „KI wird in den Rechtswissenschaften bereits vielfach eingesetzt, doch viele Autorinnen und Autoren sind sich der Einschränkungen durch solche Klauseln oft nicht vollständig bewusst“, sagt Hornung.

Hornung und Grünberger zeigen auf, wie die Rechteübertragungsklausel die Erstellung von Texten mit Unterstützung von KI-Anwendungen praktisch verbietet. Das KI-Nutzungsverbot gilt nicht nur für vollständig KI-generierte Texte, sondern auch für Texte, die Autorinnen und Autoren mit einer als Recherche- oder Schreibwerkzeug genutzten KI-Anwendung erstellt haben. Die Übernahme von KI-generierten Textteilen ist damit ausgeschlossen. Ebenso verboten ist die Übernahme von Textteilen aus langfristigen Interaktionen mit KI-Chatbots.

"Die Regelungen machen es zunehmend schwer, wissenschaftliche Inhalte effizient zu erstellen", so Hornung. "Dadurch wird die wissenschaftliche Arbeit stark eingeschränkt." Allerdings sei das noch nicht ausreichend bekannt unter denjenigen, die die neuen Verträge bereits unterschrieben haben oder die sie künftig unterschreiben sollen.

Verlage oder Autor:innen: Wer darf mit KI arbeiten?

„Es ist die Aufgabe der Wissenschaft, sich darüber zu verständigen, was gute wissenschaftliche Praxis in Zeiten generativer KI bedeutet“, ergänzt Grünberger. „Mit den Klauseln schreiben Verlage unzulässig und freiheitseinschränkend vor, wie Autorinnen und Autoren heute arbeiten sollen.“

Die Klauseln begrenzen die Autorinnen und Autoren zudem bei der Nutzung ihrer eigenen Texte. Sie übertragen dem Verlag das ausschließliche Recht, ihre Texte mit KI-Anwendungen zu verarbeiten und verlieren damit die Möglichkeit, dies selbst zu tun. Eigene Texte lassen sich so nicht in KI-Systeme eingeben, um beispielsweise Präsentationen zu erstellen. Außerdem dürfen die Autorinnen und Autoren ihre Texte nicht für KI-gestützte Anwendungen oder die Entwicklung von KI-Modellen einsetzen. Auch die Verwendung der Inhalte als Trainingsdaten für andere KI-Modelle ist ausgeschlossen. “Als Wissenschaftler dürfen wir unsere Texte beispielsweise nicht mehr nutzen, um europäische Open-Source-Modelle zu trainieren. Das beeinträchtigt den Innovationswettbewerb im europäischen KI-Sektor“, sagt Grünberger.

Strukturelles Problem: Einsatz von KI kritisch diskutiert

Hornung und Grünberger betonen, dass sich ihre Kritik nicht ausschließlich gegen den C.H.BECK Verlag richtet – vielmehr geht es um ein strukturelles Problem. Sie schlagen vor, die Szenarien des Einsatzes von KI kritisch zu diskutieren und mit weiteren realistischen Szenarien zu ergänzen. Sie sehen das Diskussionspapier als Grundlage, die stetig erweitert werden soll. Ziel ist es, Formulierungen zu entwickeln, die sowohl den berechtigten Interessen der Verlage gerecht werden als auch innovative Ansätze in der Erstellung rechtswissenschaftlicher Texte ermöglichen und den Wettbewerb für KI-Modelle offenhalten.

Die Ergebnisse des Diskussionspapiers sind auch für andere Verlage und Disziplinen relevant. So handeln Presse-Verlage inzwischen gegenüber Journalistinnen und Journalisten ähnlich. Gegen diese Praxis etwa klagt derzeit der Deutsche Journalistenverband gegen den Verlag der Süddeutschen Zeitung.

Originalpublikation:
Das Diskussionspapier zum Download: https://goto.uni-kassel.de/go/ki-klausel

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