(openPR) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries spricht sich dafür aus, Patientenverfügungen auch bei Komapatienten oder Demenzkranken anzuerkennen und damit die Möglichkeit zu eröffnen, deren Leben vorzeitig zu beenden. Quelle: Deutsches Ärzteblatt v. 10.04.07 http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28080
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Votum der Bundesjustizministerin ist nachhaltig zu begrüßen, gründet es doch letztlich auf die verfassungsrechtlich gesicherte Annahme, dass auch dem Wachkoma-Patienten oder dem Dementen für den Fall ihrer späteren Erkrankung nicht die schwere Last einer Pflicht zum Leben auferlegt werden kann, wenn und soweit diese im Vorfeld ihren Patientenwillen in einer Patientenverfügung bekundet haben. Die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates enden dort, wo der Patient selbstbestimmt über sein weiteres Leben entschieden hat. Er kann nicht auf einen irreversiblen, zum Tode führenden Krankheitsverlauf verwiesen werden, denn einzig er bestimmt frei von paternalistischen Zwängen die Rahmenbedingungen, unter denen er auf das ihn zukommende Leid begegnen möchte. Er ist nicht verpflichtet, sein Leid anzunehmen und zu tragen – dieses zu entscheiden, bleibt allein seiner Letztverantwortung überlassen und das müssen wir akzeptieren, auch wenn es so manchem Politiker schwer fallen sollte. Der Einzelne steht nicht unter der „Vormundschaft“ wohlmeinender Politiker und noch weniger sollte er einem Generalverdacht ausgesetzt werden, sich nicht ethisch und moralisch sachgerecht zu verhalten, wenn er darauf beharrt, alleine die Regie mit Blick auf den selbst verantworteten Tod zu führen.











