(openPR) Marseille-Kliniken AG veröffentlicht gemeinsam mit TNS Emnid-Studie zur Pflegesituation in Deutschland
„Das Fazit der bundesweiten repräsentativen Umfrage, die das Forschungsinstitut TNS Emnid im Auftrag der Marseille-Kliniken AG durchgeführt hat, ist eindeutig: Pflegende Angehörige fühlen sich von Staat und Gesellschaft im Stich gelassen. Die Studie, bei der bundesweit 1.056 Personen ab 18 Jahre in Privathaushalten nach einem Zufallsverfahren telefonisch befragt worden sind, kommt zu dem Ergebnis, dass im deutschen Pflegesystem eklatante Missstände herrschen."
Quelle: Marseille-Kliniken.de >>> mehr dazu >>>
http://www.marseille-kliniken.de/ge/pdfs/ir-pr/Pressemappe_insgesamt.pdf
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Die Studie zur Pflegesituation in Deutschland dokumentiert letztlich nur das, was seit Jahren bekannt ist. Statt neue „runde Tische“ ins Leben zu rufen, sollten nunmehr endlich Taten folgen.
Wir haben vor kurzem darüber berichtet, dass Demenzkranke oft in Heimen falsch behandelt werden.
Einen Kommentar finden Sie hierzu unter >>> http://www.iqb-info.de/Medizinische_Betreuung_Alterspatient.pdf
Es muss deutlich werden, dass es sich bei den Missständen in der Pflege keinesfalls um Kavaliersdelikte handelt, sondern in der Regel um strafrechtlich sanktionierbare Körperverletzungstatbestände. Auch wenn wir nicht pauschal die Profession der Altenpflege stigmatisieren wollen – denn es gibt in der Mehrzahl Alteneinrichtungen, die gute und qualifizierte Pflege leisten – gilt es über die Lippenbekenntnisse hinaus endlich die eigentliche Ursachen zu benennen. Hierzu zählt u.a. der Umstand, dass im Zuge der Emanzipationsbestrebungen der Pflegeberufe von diesen und ihren Berufsverbänden Vorbehalts- und Pflichtaufgaben reklamiert werden, so dass der Arzt oder die Ärztin vollständig aus der therapeutischen Gesamtverantwortung entlassen wird.
Dieser Prozess wird zusätzlich dadurch flankiert, in dem von einigen Pflegekundlern und Pflegerechtlern nahezu einmütig die These propagiert wird, als sei der Arzt nicht zu Weisungen gegenüber dem Pflegepersonal in stationären Alteneinrichtungen befugt, denn schließlich besitze er ja nur die Anordnungsbefugnis, während demgegenüber die Durchführungsverantwortung beim Pflegepersonal liege. Ein fataler Irrtum, wie in einem demnächst erscheinenden Beitrag zu erörtern sein wird.
Lutz Barth













