openPR Recherche & Suche
Presseinformation

ARAG: Kurioses Gerichtswirrwarr

24.10.202509:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: ARAG: Kurioses Gerichtswirrwarr
ARAG Experten mit schrägen Gerichtsurteilen zum Schmunzeln
ARAG Experten mit schrägen Gerichtsurteilen zum Schmunzeln

(openPR) Da oder nicht da – das ist hier die Frage
Richter, Angeklagte, Dolmetscher – alle müssen da sein, wenn es im Gerichtssaal zur Sache geht. Fehlt jemand, kann das Urteil später gekippt werden. Doch was ist, wenn zwar jemand anwesend ist, der aber im Verfahren eigentlich eine andere Funktion ausübt? Ist er dann abwesend? Dieser vermeintlich komplizierten Frage gehen die ARAG Experten nach und verweisen auf einen kuriosen Strafprozess, in dem eine Rechtsanwältin kurzerhand zur Dolmetscherin für Niederländisch ernannt wurde, obwohl sie eigentlich Pflichtverteidigerin eines Mitangeklagten war. In Ermangelung eines Dolmetschers am ersten Verhandlungstag übernahm sie also kurzerhand den Job der Übersetzerin. Ab Tag zwei war ein „echter“ Dolmetscher zur Stelle und so übernahm die multitaskingfähige Rechtsanwältin wieder ihre ursprüngliche Rolle als Pflichtverteidigerin. Der Generalbundesanwalt sah in diesem spontanen Rollentausch einen klaren Revisionsgrund. Denn seiner Ansicht nach sei die Frau in erster Linie Pflichtverteidigerin, daher als Dolmetscherin ungeeignet und als nicht anwesend zu betrachten. Die Richter des Bundesgerichtshofs sahen das entspannter: Wer tatsächlich im Saal sitzt und seine Aufgabe erfüllt, gilt auch als anwesend. Selbst wenn es juristisch etwas schräg läuft. Nur wer gar nicht da ist, ist wirklich abwesend (Az.: 3 StR 249/24).

Mein Tanzbereich, dein Tanzbereich
Eigentlich wollte er nur sein Grundstück wiederhaben, das er von seiner Mutter erworben hatte. Zum Grundstück gehören laut ARAG Experten ein Wohnhaus und ein Nebengebäude. Dort hatte seine Mutter mit ihrem Lebensgefährten gewohnt. Einen Mietvertrag hatte das Paar jedoch nie geschlossen. Als es aus war mit dem Paar, zog die Mutter aus und ihr Sohn forderte den Ex seiner Mutter auf, das Wohnhaus zu räumen. Der aber weigerte sich. Es folgte die Klage auf Herausgabe des Grundstücks. Und damit begann das kuriose Spiel der Gerichte. Denn das vom Sohn angerufene Landgericht Frankfurt (Oder) (Az.: 12 C 163/22) fühlte sich sachlich nicht zuständig und verwies den Fall an das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree (Az.: 13 O 120/22). Aber auch hier winkten die Richter nur müde ab. Nach etlichem weiteren Hin- und Hergeschachere wurde das gerichtliche Kompetenzgerangel schließlich vom Brandenburgische Oberlandesgericht beendet. Dort entschied man, dass das Amtsgericht den Rechtsstreit endgültig lösen müsse. Nachdem die Zuständigkeitsfrage nach mehr als einem Jahr endlich gelöst war, bleibt zu hoffen, dass mittlerweile ein Urteil gefällt wurde. Ob der ungeliebte Ex überhaupt noch in der umstrittenen Immobilie wohnt, ist nicht überliefert.

Ein wahres Gedicht vor Gericht
Der Sachverhalt war wenig poetisch: Die Mitarbeiterin eines Spielbarbetriebs, auch „Russenpuff“ genannt, wurde von ihrem Chef gefeuert, weil sie nach Dienstschluss auf dem Barhocker masturbiert haben soll. Aus Rücksicht auf ihren Ruf gab der Dienstherr offiziell einen anderen Kündigungsgrund an. Doch die Frau wollte den Rauswurf nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Dort einigten sich beide Parteien auf eine Abfindung. Die Gefeuerte legte allerdings nach und klagte erneut. Sie verlangte nun unter anderem ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro. Die Richter wiesen die Klage ab (Amtsgericht Detmold Az.: 3 Ca 842/07). Dies taten sie durchaus poetisch und verfassten das Urteil in Reimform. Einen Reim konnte sich die Bardame indes nicht darauf machen und legte Berufung ein, weil die Reimform nicht angemessen und ein Verfahrensfehler sei. Doch auch hier zog sie nach Auskunft der ARAG Experten den Kürzeren und verlor. Allerdings nicht wegen der Reimform, die nach Auffassung des Berufungsgerichts im konkreten Fall tatsächlich grob unangemessen und deshalb verfahrensfehlerhaft war, sondern weil ihr kein Anspruch auf Schmerzensgeld zustand (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 8 Sa 1736/07).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1294751
 155

Pressebericht „ARAG: Kurioses Gerichtswirrwarr“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ARAG

Bild: Die geschenkte StundeBild: Die geschenkte Stunde
Die geschenkte Stunde
Am 26. Oktober ist es wieder soweit: Die Zeit wird umgestellt. Der Sommer ist offiziell beendet, wir wechseln zur Winterzeit und gewinnen in diesem Fall eine Stunde. Was sich erst einmal besser anfühlt als die eingebüßte Stunde zur Sommerzeit, entpuppt sich für einige als ein zeitlicher Stolperstein. ARAG Experten zeigen einige Probleme auf und geben Tipps zum besseren Umgang mit der „verrückten“ Zeit. Wie ein Jetlag Es ist nur eine Stunde, über die wir sprechen, und trotzdem hat sie größeren Einfluss, als man mal gedacht hat. Was 1916 der I…
Bild: Blätter, Nebel, Bremsmanöver: Sicher durch den HerbstBild: Blätter, Nebel, Bremsmanöver: Sicher durch den Herbst
Blätter, Nebel, Bremsmanöver: Sicher durch den Herbst
Etwa jeder zweite Verkehrsunfall mit Personenschaden lässt sich auf schwierige Straßenverhältnisse und Witterungseinflüsse zurückführen. Kurze Tage, Nebel, Herbstlaub auf den Straßen, Wildwechsel – gerade die herbstliche Jahreszeit kann zur echten Herausforderung für Autofahrer werden. Daher gibt ARAG Experte Jan Kemperdiek wichtige Tipps, wie man sicher ans Ziel kommt. Gibt es etwas, das Autofahrer im Herbst unbedingt am Auto prüfen sollten? Jan Kemperdiek: Ja. Der Herbst ist die beste Zeit für einen kleinen Fahrzeug-Check. Dazu gehören Ba…

Das könnte Sie auch interessieren:

heroes e-recruiting überzeugt durch neugestalteten Webauftritt
heroes e-recruiting überzeugt durch neugestalteten Webauftritt
… zu relevanten Themen rund um die E-Recruiting Branche. Zudem kann der Besucher sich an Hand der Referenzkunden Success Stories wie z.B. der Arag Allgemeinen Rechtschutzversicherungen vom hohen Nutzenbeitrag der heroes e-recruiting Bewerbermanagementsoftware überzeugen. Die neue und nach modernen Standards umgestaltete Webseite ist seither noch attraktiver …
Versicherungsmakler bringt Vertreter der Arag Versicherung vors Landgericht Münster
Versicherungsmakler bringt Vertreter der Arag Versicherung vors Landgericht Münster
Speicherung, Nutzung und Verwertung von Kundendaten nur bei Datenschutzeinwilligungserklärung des Kunden Am 22.01.2016 klingelte ein Versicherungsvertreter der Arag Versicherung bei einem meiner Mandanten an der Tür. Nach Aussage meines Mandanten erklärte der Versicherungsvertreter, dass mein Mandant bei der Arag Versicherung eine Rechtschutzversicherung …
Bild: Relaunch ARAG.de auf Basis der Content Management Lösung Imperia 8.5Bild: Relaunch ARAG.de auf Basis der Content Management Lösung Imperia 8.5
Relaunch ARAG.de auf Basis der Content Management Lösung Imperia 8.5
Hürth, 15. April 2009 - Die ARAG hat unter arag.de ihren Webauftritt inhaltlich, gestalterisch und technisch auf Basis der Content Management Lösung Imperia 8.5 neu konzipiert. Kernstück des Auftrittes ist ein optimiertes Bedienkonzept. Es ist konsequent themen- und nutzerorientiert ausgerichtet und leitet Kunden und Interessenten direkt zu den gesuchten …
Bild: Neue Kooperation: ARAG Leben und HonorarKonzeptBild: Neue Kooperation: ARAG Leben und HonorarKonzept
Neue Kooperation: ARAG Leben und HonorarKonzept
Göttingen, den 12.05.2014. Die ARAG Leben ist neuer Produktpartner der HonorarKonzept GmbH. Ab sofort steht den angebundenen Partnern des Göttinger Dienstleisters die Fondsrente ARAG FoRte 3D als Nettopolice zur Verfügung. „Mit der Aufnahme der ARAG als weiterem Produktpartner verbreitern wir konsequent die Produktpalette für unsere Partner“, sagt Heiko …
Aufklärungspflicht vor der Operation - ARAG Gesundheitstipps
Aufklärungspflicht vor der Operation - ARAG Gesundheitstipps
Aufklärungspflicht vor der Operation - ARAG Gesundheitstipps Düsseldorf 04.08.2003 - ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei stationärer Behandlung eine Aufklärung über die Risiken des Eingriffs erst am Tag der Operation grundsätzlich verspätet ist. Die ARAG Experten verweisen dabei auf einen Fall, in dem ein Arzt versäumt hatte, seinen Patienten rechtzeitig …
Bild: Rechtsschutzversicherung: Spezialisten zeigen Stärke im Marketing-MixBild: Rechtsschutzversicherung: Spezialisten zeigen Stärke im Marketing-Mix
Rechtsschutzversicherung: Spezialisten zeigen Stärke im Marketing-Mix
… Rechtsschutzversicherer konkurrieren im Marketing-Mix mit unterschiedlichen Strategien: Produktqualität ohne Auftritt in Vergleichsportalen, Exklusivität mit geringen Werbeausgaben, Profilierung als Nischenanbieter. Allein ARAG ist in sämtlichen Teilbereichen des Marketing-Mix gut aufgestellt und wird Sieger des Gesamtrankings. 43 Prozent der Haushalte in Deutschland …
Arbeitsrecht: Juristische Streitereien nehmen zu
Arbeitsrecht: Juristische Streitereien nehmen zu
Wegen der Wirtschaftskrise häufen sich nach Beobachtung des Versicherungskonzerns ARAG die juristischen Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und ihren Arbeitgebern. Bei den Kunden des Unternehmens ist die Zahl der Inanspruchnahmen der Arbeitsrechtsschutzversicherung im laufenden Jahr um 20 Prozent gestiegen. Der Versicherungskonzern ARAG rechnet vor …
Bild: Fitch vergibt ’BBB+’ Rating an ARAG Krankenversicherungs-AGBild: Fitch vergibt ’BBB+’ Rating an ARAG Krankenversicherungs-AG
Fitch vergibt ’BBB+’ Rating an ARAG Krankenversicherungs-AG
Fitch Ratings hat der privaten Krankenversicherung ARAG Krankenversicherungs-AG (ARAG Kranken) ein ’BBB+’ Finanzstärkerating (Insurer Financial Strength, IFS) vergeben. Der Ausblick ist ’stabil’. Das Rating reflektiert das starke Wachstum der Gesellschaft, ausgelöst durch den positiven Verlauf des Zusatzversicherungsgeschäfts, die erfolgreiche Einführung …
ARAG Verbrauchertipps zu Sportfragen
ARAG Verbrauchertipps zu Sportfragen
… heißt, dass die Gemeinde ihre eigene Haftung kraft Vertrages auf den Nutzer abwälzt und eine entsprechende Freistellung von der Haftung vom Verein verlangt. Allerdings, so ARAG Experten, kann die Kommune nicht ihr gesamtes Eigentümerrisiko auf den Verein abwälzen. So kann es beispielsweise grundsätzlich nicht dem Verein angelastet werden, wenn während …
Bild: Stau auf der Autobahn: Was nun?Bild: Stau auf der Autobahn: Was nun?
Stau auf der Autobahn: Was nun?
… stockenden Verkehr sicher, regelkonform und gelassen.Den Stau vorhersehenDie meisten Navigationsgeräte sind mit einem sogenannten TMC-System (Traffic Message Channel System) ausgestattet. Laut ARAG Experten verarbeitet das TMC alle Verkehrsinformationen von Verkehrssendern und schlägt Alternativrouten vor, sobald auf der eingegebenen Strecke ein Stau gemeldet …
Sie lesen gerade: ARAG: Kurioses Gerichtswirrwarr