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Blätter, Nebel, Bremsmanöver: Sicher durch den Herbst

21.10.202509:33 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Blätter, Nebel, Bremsmanöver: Sicher durch den Herbst
ARAG Experte Jan Kemperdiek mit Tipps zum herbstlichen Autofahren
ARAG Experte Jan Kemperdiek mit Tipps zum herbstlichen Autofahren

(openPR) Etwa jeder zweite Verkehrsunfall mit Personenschaden lässt sich auf schwierige Straßenverhältnisse und Witterungseinflüsse zurückführen. Kurze Tage, Nebel, Herbstlaub auf den Straßen, Wildwechsel – gerade die herbstliche Jahreszeit kann zur echten Herausforderung für Autofahrer werden. Daher gibt ARAG Experte Jan Kemperdiek wichtige Tipps, wie man sicher ans Ziel kommt.

Gibt es etwas, das Autofahrer im Herbst unbedingt am Auto prüfen sollten?
Jan Kemperdiek: Ja. Der Herbst ist die beste Zeit für einen kleinen Fahrzeug-Check. Dazu gehören Batterie, Beleuchtung, Wischerblätter, Reifen und Frostschutzmittel. Gerade die Batterie gibt bei sinkenden Temperaturen häufig den Geist auf. Ein kurzer Werkstatt-Check verhindert böse Überraschungen an kalten Tagen.

Nebel ist im Herbst ein häufiger Begleiter. Was sind hier die wichtigsten Verhaltensregeln?
Jan Kemperdiek: Die Hauptursache für Unfälle bei Nebel ist eine Kombination aus zu hohem Tempo und zu geringem Abstand. Meine Empfehlung: Runter vom Gas und den Abstand vergrößern. Eine gute Faustformel lautet: Abstand gleich halber Tacho. Wer also mit 100 Stundenkilometern (km/h) fährt, sollte mindestens 50 Meter Abstand halten. Sobald die Sicht unter 50 Meter sinkt, ist laut Straßenverkehrsordnung maximal Tempo 50 erlaubt. Das gilt übrigens auch auf Autobahnen. Als Orientierung können Autofahrer die Leitpfosten nutzen: Sie stehen in der Regel 50 Meter auseinander. Wenn die Sicht noch schlechter wird, lieber auf dem nächsten Parkplatz anhalten und abwarten, bis sich der Nebel lichtet.

Und was gilt bei nassem Laub auf der Fahrbahn? Das sieht ja oft harmlos aus.
Jan Kemperdiek: Genau das ist die Gefahr. Laub kann bei Nässe so rutschig werden wie Glatteis. Besonders in Kurven oder beim Bremsen kann das Fahrzeug schnell ins Schlingern geraten. Deshalb gilt: Geschwindigkeit anpassen, frühzeitig bremsen und vorausschauend fahren. Auch wer bereits Winterreifen aufgezogen hat, sollte sich davon nicht in falscher Sicherheit wiegen. Übrigens: Beim Parken unter Bäumen lohnt es sich, das Auto regelmäßig von Laub zu befreien, damit Lüftungsschlitze und Wasserabläufe nicht verstopfen.

Was ist mit Pfützen und nassen Fahrbahnen? Die sind ja auch nicht ganz ungefährlich.
Jan Kemperdiek: Wenn sich Wasser auf der Fahrbahn sammelt, kann das Fahrzeug „aufschwimmen“: das bekannte Aquaplaning. Und wenn sich Pfützen auf Laub bilden, erhöht sich diese Gefahr sogar. Dann sollten Fahrer den Fuß vom Gas nehmen und nicht abrupt lenken oder bremsen. Die Reifen sollten noch mindestens vier Millimeter Profil haben, sonst verlieren sie zu schnell den Bodenkontakt. Auch die Scheibenwischer sollten regelmäßig überprüft werden. Wenn sie schmieren, ist es Zeit für neue.

Apropos Pfütze: Wenn Autofahrer durch eine Pfütze an Passanten vorbeifahren und sie dabei nassspritzen, ist das kein harmloses Missgeschick. Theoretisch kann das als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Denn Autofahrer sind verpflichtet, ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen anzupassen. Wer sogar absichtlich oder fahrlässig durch eine Pfütze fährt und dabei Passanten nassspritzt, verstößt gegen Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, der zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

Und was ist mit Frost und Glätte am Morgen?
Jan Kemperdiek: Besonders nachts und in den frühen Morgenstunden können Straßen stellenweise überfrieren – vor allem auf Brücken oder in Waldschneisen. Wer früh losfährt, sollte daher mit angepasstem Tempo und sanften Lenkbewegungen fahren. Und ganz wichtig: rechtzeitig auf Winterreifen umsteigen. Idealerweise, wenn die Temperaturen dauerhaft unter sieben Grad sinken.

In der dunklen Jahreszeit ist gutes Licht besonders wichtig. Worauf sollten Autofahrer achten?
Jan Kemperdiek: Nebelscheinwerfer dürfen nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht, also auch bei starkem Regen oder Schneefall, eingeschaltet werden. Eine Pflicht dazu gibt es aber nicht. Wichtig: Bei nur einem Nebelscheinwerfer muss zusätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden. Bei zwei Nebelscheinwerfern reicht das Standlicht aus. Die hintere Nebelschlussleuchte darf dagegen nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Wer sie unnötig benutzt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Und ganz wichtig: Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte ist die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt.

Ich empfehle außerdem, regelmäßig zu überprüfen, ob die Scheinwerfer richtig eingestellt sind. Besonders bei einem schwer beladenen Fahrzeug kann sich der Lichtkegel nach oben verschieben und den Gegenverkehr blenden.

Im Herbst beschlagen die Scheiben häufig. Haben Sie einen Tipp gegen schlechte Sicht von innen?
Jan Kemperdiek: Ja, mehrere. Erstens: Lüftung und Klimaanlage einschalten. Sie trocknen die Luft im Innenraum am effektivsten. Zweitens: Umluft ausschalten, sonst bleibt die Feuchtigkeit im Fahrzeug. Und drittens: Regelmäßig Fenster und Scheiben reinigen, denn Schmutz begünstigt das Beschlagen.

Ein alter, aber sehr wirksamer Trick: kleine Stoffsäckchen mit Salz oder Katzenstreu im Auto platzieren. Sie ziehen Feuchtigkeit aus der Luft. Auch Zeitungspapier oder eine Küchenrolle auf dem Armaturenbrett können helfen. Wichtig ist, nasse Kleidung oder Gummimatten möglichst schnell zu trocknen, damit sich keine zusätzliche Feuchtigkeit im Fahrzeug sammelt.

Darf man den Motor denn laufen lassen, um beschlagene Scheiben mit Lüftung oder Klimaanlage freizubekommen, bevor man losfährt?
Jan Kemperdiek: Nein, das ist nicht erlaubt. Nach Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung sind unnötiger Lärm und die Belästigung durch Abgase verboten. Wer also den Motor im Stand laufen lässt, z. B. um das Auto aufzuwärmen oder die Scheiben freizubekommen, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Abgesehen davon ist es auch unnötig und umweltschädlich. Denn der Motor wird im Stand kaum warm und die Scheiben beschlagen meist sogar wieder, weil der Innenraum noch feucht ist. Besser ist es, die Lüftung oder Klimaanlage ohne laufenden Motor kurz nach dem Start auf die Frontscheibe zu richten oder die Scheiben vorab manuell mit einem Tuch oder Eiskratzer zu reinigen. Wer beschlagene oder vereiste Scheiben nicht vollständig freimacht und trotzdem losfährt, riskiert übrigens ein zusätzliches Bußgeld. Vor allem, wenn die Sicht dadurch eingeschränkt ist.

Ein Mikrofasertuch oder ein Antibeschlagtuch im Auto hilft, die Scheiben schnell zu reinigen. Und wer oft Feuchtigkeit im Wagen hat, sollte nach der Ursache suchen. Häufig sind es nasse Fußmatten oder poröse Dichtungen.

Die Sicht ist im Herbst auch durch die tiefstehende Sonne beeinträchtigt. Wer haftet, wenn ein geblendeter Fahrer trotz sauberer Scheiben einen Unfall baut?
Jan Kemperdiek: Auch wenn die Scheiben sauber sind und die Sicht eigentlich klar ist, kann die tiefstehende Sonne ein echtes Problem darstellen. Der Blendeffekt wird durch nasse Fahrbahnen oft noch verstärkt. Kommt es dann zum Unfall, weil der Fahrer geblendet wird, trägt er trotzdem die Verantwortung. Laut Straßenverkehrsordnung muss jeder Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit und Fahrweise den aktuellen Sicht- und Wetterbedingungen anpassen. Das gilt also auch bei blendendem Sonnenlicht.

Mein Tipp neben der Sonnenbrille, die im Handschuhfach Pflicht sein sollte: Wer geblendet wird, sollte den Blick leicht nach rechts auf die Fahrbahnbegrenzung richten und notfalls kurz die Geschwindigkeit reduzieren.

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