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Forschungszulage: Letzte Chance F&E-Kosten für 2021 einzureichen und ab 2026 mehr Förderung zu sichern

Bild: Forschungszulage: Letzte Chance F&E-Kosten für 2021 einzureichen und ab 2026 mehr Förderung zu sichern
Forschungszulage: Erhalten Sie so viel Förderung wie noch nie! (© Adobe Stock)
Forschungszulage: Erhalten Sie so viel Förderung wie noch nie! (© Adobe Stock)

(openPR) Hamburg, 06.10.2025 – Unternehmen, die im Jahr 2021 in Forschung und Entwicklung investiert haben, können diese Aufwendungen noch bis zum 31.12.2025 über die Forschungszulage geltend machen. Voraussetzung ist eine BSFZ-Bescheinigung. Der anschließende Antrag beim Finanzamt muss innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist gestellt werden.

Das Wachstumschancengesetz und das Investitionssofortprogramm ermöglichen neue steuerliche Vorteile

Mit dem Wachstumschancengesetz und dem Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage spürbar ausgebaut. Die Neuerungen schaffen mehr Planungssicherheit, höhere Fördersummen und weniger Bürokratie.

  • Kleine und mittlere Unternehmen erhalten mit dem KMU-Bonus rückwirkend ab März 2024 einen höheren Fördersatz von 35% auf ihre internen F&E-Kosten. Große Unternehmen bleiben dagegen bei 25% Förderung.
  • Für Aufwendungen nach dem 27.03.2024 bis Ende 2025 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 10 Mio. Euro, ab dem Jahr 2026 wurde eine Erhöhung auf 12 Mio. Euro festlegt. Dadurch können Unternehmen eine Steuergutschrift von bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr erhalten.
  • Seit 2024 sind auch abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, maschinelle Anlagen, Betriebsvorrichtungen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen) förderfähig.
  • Der ansetzbare Anteil für Auftragsforschung wurde von 60 % auf 70 % erhöht.
  • Für Einzelunternehmer:innen und Mitunternehmer:innen wurde der Stundensatz für Eigenleistungen von 70 Euro auf 100 Euro pro Stunde angehoben.
  • Für Vorhaben ab 2026 können zusätzlich 20 % Gemein- und Betriebskosten pauschal angesetzt werden.

Warum Sie als KMU jetzt aktiv werden sollten

  • Deadline für 2021: F&E-Aufwendungen aus dem Jahr 2021 können nur noch bis Ende 2025 berücksichtigt werden.
  • Höhere Fördersummen für Ihr F&E-Vorhaben: Durch die Gesetzesänderungen sind deutlich mehr Kosten förderfähig – vom Personal über Auftragsforschung bis hin zu Equipment.
  • KMU-Bonus: Kleine und mittlere Unternehmen erhalten für F&E-Aufwendungen ab dem Jahr 2024 eine erhöhte Förderung von +10%.

IWS unterstützt bis zu Ihrem erfolgreichen F&E-Vorhaben

Die IWS GmbH begleitet Sie bei der Identifikation von förderfähigen F&E-Vorhaben, bei der Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1) sowie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (Stufe 2).

Wenn Sie als KMU, noch in diesem Jahr ihre F&E-Kosten rückwirkend ab 2021 geltend machen wollen oder die erweiterten Fördermöglichkeiten ab 2026 nutzen möchten, ist es jetzt Zeit zu handeln.

Melden Sie sich bei uns. Wir sind an ihrer Seite - bis zur bewilligten Förderung und darüber hinaus.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.forschungszulage.jetzt und www.iws-nord.de

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