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Vergabe der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Bild: Vergabe der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

(openPR) Das zweistufige Antragsverfahren der Forschungszulage sieht im ersten Schritt eine Bescheinigung der Innovationstätigkeit vor. Nun ist die Ausschreibung abgeschlossen: Das Konsortium bestehend aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR Projektträger) übernimmt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).



Standortfaktor Forschungszulage?

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wurde bereits zu Beginn des Jahres verabschiedet. Damit haben kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Großunternehmen den Rechtsanspruch auf eine Steuerrückzahlung der Personalkosten ihrer F&E Projekte. Mit der neuen Forschungszulage wurde die deutsche Förderpolitik um eine weitere Sparte ergänzt: zusätzlich zur Förderung von Grundlagenforschung und zur direkten F&E-Projektförderung kommt nun die indirekte steuerliche Forschungszulage. „Als langjährige Fördermittelexperten sehen wir die neue steuerliche Forschungsförderung als Ergänzung zur klassischen, deutlich profitableren direkten Projektförderung“, so Dr. Jörg Rupp, Geschäftsführer von DORUCON. „Mit der richtigen Beratung und der besten Fördermittelkombination profitiert der clevere Unternehmer sowohl von der direkten als auch indirekten Förderung“.

Neben den bereits etablierten und wirkungsvollen Förderprogrammen für den Mittelstand soll die Forschungszulage die Attraktivität Deutschlands als Innovations- und Forschungsstandort weiter ausbauen. In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, ist die „Forschungsprämie“ bereits seit 2002 in Kraft. Auswertungen zeigen, dass hier insbesondere Unternehmen von der steuerlichen Förderung Gebrauch machen, die ohnehin bereits Forschung und Entwicklung betrieben haben. Der Neuanreiz für Unternehmen, unterstützt durch die Forschungsprämie mit F&E-Tätigkeit zu beginnen, war eher gering.

Projektförderung deutlich profitabler für KMU

Die Forschungszulage lässt Unternehmen zwar genügend zeitliche Flexibilität, dennoch müssen Projekte vorfinanziert werden, ehe die Forschungszulage dem Unternehmen ausgezahlt wird. Auch deswegen ist vor allem für KMU, für die eine solche Vorfinanzierung ein finanzielles Risiko darstellt, eine Beratung zu empfehlen. Von der neuen Forschungszulage profitieren insbesondere größere Unternehmen, die sich nicht an den Fördertöpfen des Mittelstandes bedienen können. Für KMU gibt es in der Regel deutlich profitablere Fördermöglichkeiten oder Kombinationen aus beiden Sparten, um das Unternehmen an die Themen Forschung, Entwicklung und Innovation heranzuführen. Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), erhalten Unternehmen je nach Standort und Unternehmensgröße einen Zuschuss von bis zu 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Beispiel: Ein Unternehmen beschäftigt rund 100 Mitarbeiter und führt ein F&E Projekt durch, in dem Personalkosten in Höhe 200.000 Euro anfallen. Mit der Forschungszulage ergibt sich ein Förderbetrag von 50.000 Euro, mit ZIM je nach Randbedingungen bis zu 220.000 Euro.

Bares Geld für F&E – mit der richtigen Beratung

Förderanträge, bei denen ein Beratungsunternehmen eingebunden ist, weisen eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit auf Bewilligung auf. Der Berater weiß, in welcher Weise die vielen unterschiedlichen Aspekte eines Antrags herauszuarbeiten und zu formulieren sind. Zwar ist eine Beratung mit Kosten verbunden, die Unternehmen profitieren aber von hoher Zeitersparnis, da der interne administrative Aufwand wegfällt. Da direkte Förderprogramme wie ZIM Personalkosten in deutlich höherem Maß bezuschussen, ist eine Beratung stets sinnvoll. Grundsätzlich können sowohl direkte Förderprogramme als auch die indirekte Forschungsförderung für ein und dasselbe Projekt gewährt werden. Da eine Doppelförderung, also eine Förderung des gleichen Aufwands im Projekt durch mehrere Förderprogramme prinzipiell ausgeschlossen ist, gilt es das Projekt vorab auf die bestmöglichen Fördermöglichkeiten und -kombinationen zu prüfen. Fördermittelberater geben Unternehmen hierüber Auskunft und entlasten diese während der Antragsstellung.

Über die Forschungszulage

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Forschungszulage in Kraft. Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind laut Forschungszulagengesetz (FZulG) förderfähig. Dazu zählen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und die experimentelle Entwicklung. Die steuerliche Forschungsförderung ist außerdem auf keine Branche, Industrie oder Wirtschaftssektor begrenzt. Als Bemessungsgrundlage dienen die Personalkosten, die dem Forschungsprojekt zuzuordnen sind. Diese wurden im Rahmen des Konjunkturpakets von 2 auf 4 Millionen Euro erhöht. Bei der Förderquote von 25 Prozent sind so maximal 1 Millionen Euro Steuerrückzahlung pro Wirtschaftsjahr möglich. Bei der Vergabe von Forschungsaufträgen dienen 60 Prozent der Auftragssumme als Bemessungsgrundlage. Davon werden 25 Prozent gefördert. Alle Unternehmen, die in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig, also nicht steuerbefreit sind und Forschung und Entwicklung betreiben, sind antragsberechtigt. Es gibt weder eine Beschränkung in der Unternehmensgröße noch durch die Gewinnsituation. Kooperationsprojekte mit mindestens einem nicht verbundenen Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung sind ebenfalls förderbar. Ähnlich zur direkten Projektförderung sind zudem Kooperationsprojekte mit mindestens einem nicht verbundenen Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung förderbar.

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