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Konjunkturpaket verdoppelt Forschungszulage auf 1 Mio € pro Jahr

11.06.202010:32 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Konjunkturpaket verdoppelt Forschungszulage auf 1 Mio € pro Jahr

(openPR) Das Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht vor, die Forschungszulage von 500.00,00 € auf 1 Mio € zu erhöhen, sowie die Bemessungsgrenze der Projektkosten von 2 Mio € auf 4 Mio € zu verdoppeln. Die anderen Bedingungen des Forschungszulagengesetzes sind nicht berührt, wie die Höhe der Steuergutschrift von 25% der Projektkosten und die Art der Förderung (steuerliche Forschungsförderung der Personalkosten).



Die volle Ausschöpfung von 1 Mio € Forschungszulage kann rückwirkend geltend gemacht werden, was einen frühzeitigen Beginn der Dokumentation von Projekt-Arbeitsstunden umso notwendiger macht.

Zum Hintergrund: Ende des Jahres 2019 hat die Bundesregierung das Forschungszulagengesetz verabschiedet, mit dem erstmals das Instrument der steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland eingesetzt wird, das in anderen europäischen Ländern bereits seit rund 25 Jahren existiert. Große europäische Beratungsunternehmen wie die PNO-Gruppe begleiten jährlich Tausende solcher steuerlichen Forschungsförderanträge, wie das niederländische WBSO, das französische CIR und die österreichische Forschungsprämie. Ziel dieses neuen Programmes ist die Steigerung der Investitionen für Forschung und Entwicklung in Deutschland auf 3,5 Prozent des BIP und die damit einhergehende Aufwertung des Standortvorteils.

Während in Deutschland die Effizienz, Machbarkeit und Durchführung dieses Instruments jahrelang umstritten waren, konnte eine Mehrheit im Bundestag und Bundesrat Ende 2019 den Weg zum Forschungszulagengesetz freimachen. Sobald das BMBF die Ausschreibung der zuständigen Bescheinigungsstelle beendet haben wird, können Anträge eingereicht werden.

Auf diesen Zeitpunkt zu warten ist jedoch für die antragsberechtigten Startups, Einzelunternehmen, KMUs, Großunternehmen und international tätige Konzerne keine Option. Der Beginn der förderfähigen Projekte liegt rückwirkend zum 01.01.2020. Das Prüfungsverfahren wird die Förderfähigkeit hinsichtlich der Definition von Forschung auf der Grundlage des Frascati-Handbuchs der OECD prüfen. Deshalb empfiehlt Arttic Innovation GmbH, ein Tochterunternehmen des führenden Forschungsförderungsberaters PNO Consulting, mit der regel- und gesetzeskonformen Projektausführung frühzeitig zu beginnen! Mehr Informationen zu den Dienstleistungen von Arttic Innovation bei der Forschungszulage auf www.fzulg.eu.

Die volle Ausschöpfung von bis zu 4 Mio € Projektpersonalkosten (Auftragsforschung ist zu 60% ebenfalls förderfähig) bedeutet eine rückwirkende Dokumentation der Arbeitsstunden im Projekt. Mithilfe eines effizienten Projektmanagements und erheblicher Expertise bei der Antragsstellung sind bis zu 1 Mio € als Steuergutschrift zu erreichen.

Wenn hier von Chancen für internationale Konzerne mit in Deutschland ansässigen Partnerfirmen die Rede war, dann sei hervorzuheben, dass der Gesetzgeber letztendlich die Möglichkeit eröffnet hat, dass Auftragsforschung ebenfalls antragsfähig ist. 60% der Kosten für externe Forschungsleistungen sind anrechenbar. Dies ist für verbundene Unternehmen vorteilhaft, deren förderfähige Gesamtprojektkosten einerseits 4 Mio € nicht überschreiten dürfen, die jedoch innerhalb des Verbunds Auftragsforschung ausüben und dafür 25 % als Forschungszulage (somit rechnerisch 15% der externen Kosten) erhalten können. Dies trifft auch bei Forschungsaufträgen zu, die über Grenzen hinweg vergeben werden.

Das Management grenzüberschreitender Forschungsprojekte ist die Kernkompetenz des spezialisierten Beratungsunternehmens Arttic Innovation GmbH. Diese deutsche Tochter der PNO Gruppe mit 400 MitarbeiterInnen ist seit 25 Jahren erfolgreich in der Realisierung großer Forschungsförderungen, darunter einhundert Horizon2020-Projekten. In Kooperation mit einer von Deutschlands größten Steuer- und Wirtschaftsberatungen, Ebner Stolz, leistet Arttic Innovation GmbH komfortablen Service vom Forschungszulagenantrag bei der Bescheinigungsstelle bis zur rechtskonformen Projektabwicklung aus einer Hand.

Kontakt:
ARTTIC Innovation GmbH
Oskar-von-Miller-Ring 29
80333 München
Tel: 0049 (0) 89 248 83 03 51 | Mobil: 0049 (0) 173 573

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