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Die Wahrheit über die Express-Scheidung

03.08.202519:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Die Wahrheit über die Express-Scheidung
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Rechtsanwalt Reinhard Scholz

(openPR) Eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr, auch Express-Scheidung oder Blitz-Scheidung genannt, ist in Deutschland ausschließlich im Rahmen einer Härtefallscheidung möglich.

Das bedeutet: Das sonst gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr kann nur übersprungen werden, wenn das Fortbestehen der Ehe für einen der Partner eine unzumutbare Härte darstellen würde - und zwar aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen.

Die Gerichte setzen dafür sehr hohe Hürden: Nur besonders schwerwiegende, objektiv nachvollziehbare Verhaltensweisen des anderen Ehepartners begründen einen solchen Härtefall. Typische, von der Rechtsprechung anerkannte Fälle sind:

• Schwere und wiederholte körperliche oder psychische Gewalt
Dazu zählen Misshandlungen, erhebliche Körperverletzungen, fortgesetzte häusliche Gewalt - insbesondere auch gegen gemeinsame Kinder.

• Massive Bedrohungen und Morddrohungen
Drohungen mit schwerer Gewalt oder Mord werden als objektiver Härtegrund anerkannt.

• Erheblicher Ehebruch
Nur bei längerdauerndem, offen geführtem Ehebruch - zum Beispiel, wenn ein uneheliches Kind entsteht oder der neue Partner offen in die Ehewohnung einzieht - kann ein Härtefall vorliegen. Ein einmaliger Ausrutscher genügt hingegen nicht.

• Schwere Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
Besonders, wenn die Sucht offen ausgelebt wird, Behandlung verweigert wird und das Familienleben massiv darunter leidet, insbesondere im Beisein von Kindern.

• Sexuelle Erniedrigungen, Zwang und Missbrauch
Zum Beispiel Zwang zur Prostitution, sexueller Missbrauch beim Partner oder an Kindern, oder andere demütigende Praktiken.

• Schwere und dauerhafte Beleidigungen, Demütigungen und Psychoterror
Dies muss über das übliche Maß von Streitigkeiten erheblich hinausgehen, sich wiederholen und nachweislich zu massiven psychischen Belastungen führen.

• Kriminelles Verhalten gegen den Ehepartner oder gemeinsame Kinder
Zu den relevanten Taten zählen Körperverletzung, Nötigung, Missbrauch, Betrug oder sonstige schwerwiegende Straftaten im ehelichen Zusammenhang.

• Schwangerschaft der Frau von einem anderen Mann
Insbesondere wenn das Kind noch während der Ehe geboren wird und der Ehemann dadurch rechtlich Vater eines fremden Kindes werden würde.

Nicht ausreichend sind hingegen: Normale Eheprobleme, Lieblosigkeit, ein einmaliger Seitensprung, Nachlässigkeit im Haushalt oder bloßer Wunsch nach schneller Neuverheiratung.

Der Antrag auf eine Härtefallscheidung muss stichhaltig begründet und durch Beweise (z.B. Atteste, Polizeiberichte, Zeugenaussagen) untermauert werden.

Das Familiengericht prüft den Einzelfall sorgfältig und akzeptiert eine Härtefallscheidung nur sehr restriktiv. Gelingt der Nachweis nicht, muss doch das Trennungsjahr abgewartet werden.

Trotz Härtefallscheidung läuft das Verfahren oft nicht schneller als bei einer einvernehmlichen Scheidung nach dem Trennungsjahr, da im Regelfall von Seiten des Gerichts eine gründliche Prüfung und Beweisaufnahme erfolgt.

Die Härtefallscheidung hebelt also im Ergebnis nur das Trennungsjahr aus. Die Beweisaufnahme und ggf. der Versorgungsausgleich sind die größten Zeitfaktoren. Schneller geht es, wenn beide Seiten kooperieren oder der Versorgungsausgleich durch Vertrag geregelt ist.

Wie lange dauert eine Härtefallscheidung

• Bestenfalls: Ein bis drei Monate
Wenn alles reibungslos abläuft, keine umfangreichen Folgesachen zu klären sind und auf den Versorgungsausgleich durch notarielle Vereinbarung verzichtet wird, kann eine Härtefallscheidung in wenigen Monaten, manchmal sogar schon in ein bis drei Monaten erfolgen.

• Im Durchschnitt: Einige Monate
In der Praxis verzögert sich das Verfahren häufig durch die gerichtliche Prüfung der Härtefallgründe, eventuelle Beweisaufnahmen (Zeugenaussagen, Gutachten, Atteste) und - falls erforderlich - die Durchführung des Versorgungsausgleichs, der oft allein vier bis sechs Monate in Anspruch nimmt.

• Im ungünstigen Fall: Viele Monate bzw. über ein Jahr
Wird der Härtefall bestritten oder sind Scheidungsfolgen (z.B. Sorgerecht, Unterhalt) streitig, kann sich auch die Härtefallscheidung erheblich in die Länge ziehen und dauert dann kaum kürzer als eine normale Scheidung mit Trennungsjahr.

Fazit:
Eine komplett sofortige Express-Scheidung ist durch das deutsche Familienrecht nicht vorgesehen - außer bei klar belegbarer unzumutbarer Härte. Für alle anderen Fälle bleibt das Trennungsjahr Mindestvoraussetzung.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

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