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Einvernehmliche Scheidung: So sparen Sie Geld, Zeit und Nerven

18.04.201709:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die einvernehmliche Scheidung ist nicht nur der schmerzloseste, sondern auch der schnellste und günstigste Weg zur Beendigung einer Ehe. Während streitige Eheverfahren jahrelange juristische Streitigkeiten, viel Geld und vor allem Nerven kosten können, belohnt der Gesetzgeber kooperationsbereite Scheidungswillige.



Ablauf der einvernehmlichen Scheidung

Die meisten Scheidungsverfahren in Deutschland führen zu bitteren Auseinandersetzungen zwischen den Ehepartnern. Und das nicht nur privat im Vorfeld der Scheidung und während der Trennung, sondern häufig auch vor Gericht. Das unangenehme Scheidungsverfahren kann sich deshalb leicht mehrere Jahre hinziehen. Und damit steigen auch die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen ist der Zeitfaktor, der vor allem dann zur Last wird, wenn ein Partner oder sogar beide möglichst schnell wieder heiraten wollen.
Die einvernehmliche Scheidung vereinfacht viele dieser Schwierigkeiten deutlich. Da vor Gericht nicht mehr um die Details gestritten wird und eine lange Beweisaufnahme zu strittigen Punkten nicht stattfinden muss, kann das Verfahren deutlich verkürzt werden. Der Scheidungsantrag kann bereits einige Monate vor dem Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Da es in der Regel ohnehin einige Monate dauert, bis alle erforderlichen Unterlagen von Behörden und Versicherungsträgern beim Gericht eingegangen sind, kann die einvernehmliche Scheidung dadurch bereits kurz nach Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres rechtskräftig werden.

Ohne Anwalt geht es nicht

Doch auch wenn die Ehepartner sich einig über die Umstände der Scheidung sind und eine einvernehmliche Scheidung durchführen wollen, führt kein Weg am Rechtsanwalt vorbei. Denn der Scheidungsantrag muss zwingend durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Die einvernehmliche Scheidung hat gegenüber der streitigen Scheidung jedoch den großen Vorteil, dass nur ein Ehepartner einen Anwalt braucht. Dieser kann dann den Scheidungsantrag einreichen und der andere Partner muss nur noch zustimmen. Die Anwaltskosten können sich beide Ehepartner teilen, was allerdings unbedingt schriftlich vereinbart werden sollte. Die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt fallen also weg.
Auch die Frage des Versorgungsausgleichs sollte zuvor mit dem Anwalt abgeklärt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn der Versorgungsausgleich nicht in einem Ehevertrag geregelt wurde. Die einvernehmliche Scheidung ist nur möglich, wenn zwischen den Ehepartnern kein Streit um den Versorgungsausgleich besteht. Denn ein solcher Streit würde wieder eine gerichtliche Auseinandersetzung und damit eben eine streitige Scheidung verursachen. Eine Einigung der Ehepartner über den Versorgungsausgleich muss notariell beurkundet werden, spart im Vergleich zum streitigen Versorgungsausgleich jedoch hohe Kosten.

Günstige Umstände für die einvernehmliche Scheidung

Gute Chancen auf eine einvernehmliche Scheidung bestehen in der Regel dann, wenn ein Ehevertrag existiert, der alle im Fall der Scheidung wesentlichen Punkte regelt und von beiden Partnern akzeptiert und unterschrieben wurde. Auch ein Ehevertrag ist jedoch kein Garant für die einvernehmliche Scheidung. Denn in der Praxis können immer wieder unvorhergesehene Situationen und Umstände auftauchen, die im Ehevertrag nicht berücksichtigt wurden. Dann müssen sich häufig wieder die Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob der Ehevertrag dennoch gilt.
Ein weiterer Umstand, der eine einvernehmliche Scheidung begünstigt, sind keine oder bereits erwachsene Kinder. Denn der Streit um das Sorgerecht kann auch ein Grunde für lange gerichtliche Auseinandersetzungen im Scheidungsverfahren sein. Eine gute Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist es außerdem, wenn beide Ehepartner finanziell voneinander unabhängig sind oder der Unterhalt in einem Ehevertrag geregelt wurde. Die beste Ausgangssituation für eine einvernehmliche Scheidung ist, wenn beide Ehepartner ein Interesse an einer möglich schnellen, günstigen und unkomplizierten Scheidung haben.

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