(openPR) Nach der außerordentlichen Gesellschafterversammlung ist klar, dass Anleger von Seiten der Fondsgeschäftsführung kaum Unterstützung erwarten können. Die Geschädigten müssen sich selbst um Hilfe kümmern, wenn sie ihre Ansprüche sichern wollen.
Die Wahrung der Ansprüche der Gesellschafter war auch wieder auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung des VIP Medienfonds 3 am 29. März 2007 ein allseits beliebtes Thema und sorgte für rege Diskussionen unter den Anwesenden.
Zumindest den Teilnehmern der Veranstaltung dürfte nun endgültig klar sein, dass sie sich für die Wahrung ihrer Interessen nicht auf die Fondsgesellschaft verlassen können. Deren Rechtsvertreter stellte unmissverständlich klar, dass der Fonds mit Dritten nur im eigenen Namen verjährungshemmende Maßnahmen vereinbaren könne, ohne dass diese Aktivitäten in irgendeiner Weise Relevanz für die Anleger haben.
"Rechtlich ist diese Aussage sicherlich nicht zu beanstanden", sagt Holm Hartwig vom Deutschen Verbraucherschutzring (DVS e.V.) in Erfurt. "Für diejenigen Betroffenen der VIP Medienfonds 3 und 4, die auf die Unterstützung der Fondsgesellschaft spekuliert hatten und jetzt jäh ihrer Hoffnungen beraubt wurden, ist das Ergebnis schon ernüchternd."
Wie der DVS mitteilt, kann sich ein zu langes Abwarten für den einzelnen Anleger jetzt fatal auswirken. Es droht nicht nur der aktuelle Ärger mit dem Finanzamt bezüglich der Anerkennung der Verlustzuweisung auf Grund der Fondsbeteiligung. Wenn der Anleger nicht entsprechend aktiv wird, um die aktuellen Forderungen des Finanzamts abzuwehren, kann es leicht sein, dass er auf den Forderungen des Finanzamts auf Dauer sitzen bleibt.
Dies gilt auch dann, wenn seitens des Finanzamtes keine kurzfristigen Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Schließlich ist das Verjährungsrecht im Zivilrecht diesbezüglich gnadenlos und lässt dem Anleger nur wenige Möglichkeiten zum abwartenden Handeln. Sowohl das Geltendmachen von Prospekthaftungsansprüchen als auch ein eventuell erforderliches Vorgehen gegen die finanzierenden Banken oder Vermittler erfordern rasche Entscheidungen des Anlegers.
Auch wenn sich einzelne Anleger jetzt von Seiten der Fondsgeschäftsführung allein gelassen fühlen, sieht der DVS noch erfolgsversprechende Handlungsmöglichkeiten. Gerade im Bereich des Kapitalanlagerechts gibt es genügend Verbraucherschutzinstitutionen und versierte Rechtsanwaltskanzleien, die dem Anleger mit Rat und Tat zur Seite stehen. Trotz der aktuell schwierigen Situation besteht aus Sicht des Deutschen Verbraucherschutzrings für die Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 durchaus noch Hoffnung, dass die Verantwortlichen sich ihrer Verantwortung stellen und den entstandenen Schaden regulieren müssen.
Aus juristischer Sicht sollten Betroffene daher Handeln. "Überdenken Sie für sich, inwiefern ihre Rechte einer gesonderten Wahrnehmung durch einen versierten Rechtsvertreter bedürfen und treffen sie dann ihre Entscheidung bezüglich eines weiteren Vorgehens", rät Hartwig. Die Palette möglicher Streitgegner ist breit und bedarf im Einzelfall einer genauen juristischen Untersuchung. "Nichts wäre momentan fataler, als tatenlos abzuwarten und potentiellen Anspruchsgegnern die Verjährung der Ansprüche zu Gute kommen zu lassen."





