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VIP Medienfonds - Nachforderungen statt Steuerersparnisse

Bild: VIP Medienfonds - Nachforderungen statt Steuerersparnisse

(openPR) Jena, 16. Februar 2007. Wie seit Monaten befürchtet, erhalten jetzt die ersten Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 geänderte Steuerbescheide – mit ganz erheblichen Nachforderungen. Experten erwarten, dass sich alle übrigen Finanzämter dieser Praxis anschließen.



Nachdem das Finanzamt München II die steuerlichen Grundlagenbescheide gegenüber den VIP Medienfonds 3 und 4 geändert hatte, zeigen sich jetzt die schmerzhaften Folgen: Die ersten Anleger erhalten bereits geänderte Einkommenssteuerbescheide, die – wie von Anlegerschützern erwartet – mit erheblichen Steuernachzahlungen verbunden sind.

„Weitere Finanzämter werden sich mit Sicherheit anschließen“, sagt Holm Hartwig, Vertrauensanwalt des Deutschen Verbraucherschutzrings (DVS e.V.) aus Jena. „Das vermeintliche Steuersparmodell stellt sich damit als Bumerang heraus: Anstatt der geplanten Steuerersparnisse erhalten die Anleger nun Steuernachforderungen.“

Da die Materie sehr komplex ist, rät Hartwig den Betroffenen, sich nach Erhalt der geänderten Einkommenssteuerbescheide umgehend an einen Steuerberater oder sachkundigen Anwalt zu wenden und sich gründlich beraten zu lassen. Dies gelte umso mehr, als momentan einige Ratschläge in der Presse kursierten, die sich als sehr teurer Rat entpuppen könnten. „Der dort zitierte Vorschlag des Fondinitiators, einen Vollstreckungsaufschub beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen, ist beispielsweise mit äußerster Vorsicht zu genießen“, so Hartwig. Wenn sich die derzeitige Ansicht der Finanzämter auch bei den Gerichten durchsetze, könnten Säumniszuschläge in Höhe von jährlich zwölf Prozent entstehen und die Geschädigten finanziell noch zusätzlich belasten.

Wenn sich Steuernachzahlungen nicht abwenden lassen, wofür derzeit vieles in der Argumentation der Finanzämter spricht, stellt sich für geschädigte Anleger auch die Frage nach einem möglichen Schadensersatz. Schließlich waren die Anteile der VIP Medienfonds 3 und 4 im Vertrauen auf Steuerersparnisse erworben worden. Als mögliche Anspruchsgegner kommen sowohl Initiatoren als auch Vermittler und finanzierende Banken in Betracht. Allerdings muss die Durchsetzbarkeit solcher Ansprüche immer am Einzelfall geprüft werden.

Da gegenüber den potenziellen Anspruchsgegnern teilweise relativ kurze Verjährungsfristen zu beachten sind, empfiehlt der Deutsche Verbraucherschutzring, eigene Ansprüche möglichst rasch zu sichern. Rechtsanwalt Hartwig aus Jena warnt auch davor, den Ausgang des Strafverfahrens gegen Andreas Schmid, den Initiator der Fonds VIP 3 und VIP 4, abzuwarten. Da dessen Dauer völlig offen sei, könnten potenzielle Ansprüche bis zu einer gerichtlichen Entscheidung bereits verjährt sein.

Das laufende Verfahren gegen Schmid könnte übrigens interessante Einblicke gewähren, wie das vermeintliche Steuersparmodell der VIP Medienfonds 3 und 4 tatsächlich ablief und wer letztendlich die Verantwortung für die derzeitigen Aktivitäten der Finanzämter trägt. Das Landgericht scheint gewichtige Argumente dafür zu sehen, dass zumindest der Fondsinitiator nicht ganz unschuldig an den derzeitigen Problemen der Anleger ist. „Anders lässt es sich nicht erklären, dass Herr Schmid schon seit September 2005 in Untersuchungshaft sitzt und alle Rechtsmittel seiner Anwälte bisher erfolglos waren“, sagt Hartwig. „Darüber hinaus wird sich auch zeigen, was von den Anfeindungen des Fonds gegen Anlegerschutzanwälte zu halten ist, denen es mit ihren Argumenten angeblich nur um das Einfangen potenzieller Mandanten gehe. Derzeit ist eher davon auszugehen, dass das LG München I die Auffassung der Anlegerschutzanwälte bestätigen wird.“

Die weitere Entwicklung in Sachen VIP darf daher mit Spannung erwartet werden, vor allem welche rechtlichen Schritte der Fonds gegen die geänderten Grundlagenbescheide des Finanzamtes München II ergreifen wird. Konsequenterweise müsste er dagegen Einspruch einlegen, wenn er sich nicht vollends unglaubwürdig machen will, so die Auffassung des Deutschen Verbraucherschutzrings.

Betroffene Anleger können sich der „Interessengemeinschaft VIP Medienfonds“ im Deutschen Verbraucherschutzring DVS e.V. anschließen. Der Deutsche Verbraucherschutzring DVS e.V. lässt durch die Vertragsanwälte des Vereins die Ansprüche der Anleger prüfen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 70 Euro (zzgl. MwSt). Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des DVS e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei.

Die 70 Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus. Für Fragen in dieser Angelegenheit steht den Anlegern die Telefonnummer 03641/353504 der DVS-Geschäftsstelle Jena zur Verfügung.

Weitere Auskünfte unter www.dvs-ev.net

DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Peter Speier
Brühler Hohlweg 7
99094 Erfurt
Tel. 0361/2279429
E-Mail E-Mail
E-Mail
Web www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS)

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