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Urteil zur Rückabwicklung von Montranus Medienfonds

(openPR) Das Landgericht Heidelberg hat einem Anleger, der in Montranus-Fonds investiert hatte, einen Schaden von 44.000 Euro zugesprochen. Wieder einmal wurde die Helaba Dublin, die diese Medienfonds finanziert hatte, zur Rückabwicklung verurteilt. Dieses Urteil, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) zeige, dass man auch heute noch die Verträge widerrufen und den entstandenen Schaden durchsetzen könne.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es den Anlegern der Montranus-Fonds I bis III *, dass sie auch heute noch die Finanzierungsverträge widerrufen können. „Die Anleger, das zeigt uns das Urteil deutlich, können auch den finanziellen Schaden, der ihnen durch diese Beteiligungen entstanden ist, gegenüber der finanzierenden Bank geltend machen“, sagt Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net).

* Genaue Bezeichung der Fonds: Fond Montranus Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (I) und Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Veraltungs KG (II) und Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (III)

Die Widerrufsbelehrungen der Montranus Medienfonds erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen und sind deshalb fehlerhaft. Das bedeutet, dass Anleger ihren Widerruf auch heute noch erklären können, da die Widerrufsfrist ohne ordentliche Belehrung gar nicht in Gang gesetzt wurde. Die DVS-Geschäftsführerin verdeutlicht: „Nach einem Widerruf hat der Anleger Anspruch auf alle von ihm erbrachten Barleistungen abzüglich der Ausschüttungen. Darüber hinaus werden die Anleger von ihren Darlehensverpflichtungen gegenüber der Bank frei, sofern solche noch bestehen.“

Das Gericht wies die von der Helaba Dublin immer wieder vorgetragene Argumentation des verwirkten Widerrufsrechts zurück. Die Bank hätte, so die Richter, jederzeit durch eine nachträgliche wirksame Belehrung den Lauf der Widerrufsfrist in Gang setzen können. Dem Kläger, der insgesamt 190.000 Euro in die Montranus Medienfonds I und II investierte, sprach das Gericht nach Abzug der Ausschüttungen einen Schaden in Höhe von rund 44.000 Euro zu. Dazu muss die Helaba Dublin noch Zinsen in Höhe von 5-%-Punkten seit der Rechtshängigkeit bezahlen.

Der DVS hat im März 2013 die Arbeitsgemeinschaft Montranus ins Leben gerufen. Anleger können sich dieser Arbeitsgemeinschaft anschließen und erhalten eine professionelle Erstbewertung durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

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