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Scheinselbstständigkeit in der Pflege: Ein unterschätztes Risiko mit ernsten Folgen

04.07.202516:10 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Scheinselbstständigkeit in der Pflege: Ein unterschätztes Risiko mit ernsten Folgen

(openPR) Die Nachfrage nach flexiblen Pflegekräften ist hoch – insbesondere in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung. Viele Familien und Pflegedienste greifen daher auf freiberufliche Pflegekräfte zurück. Doch genau hier lauert ein rechtliches Risiko: Scheinselbstständigkeit. Was harmlos klingt, kann für Auftraggeber und Pflegekräfte schwerwiegende Konsequenzen haben.

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine Person formal als Selbstständige auftritt, tatsächlich aber wie eine angestellte Person arbeitet – also z. B. weisungsgebunden ist, feste Arbeitszeiten hat und in die Organisation des Auftraggebers eingebunden ist. In der Pflege ist das besonders heikel, da viele Tätigkeiten naturgemäß eng mit dem Alltag der betreuten Person verzahnt sind.

Typische Anzeichen für Scheinselbstständigkeit in der Pflege:

  • Die Pflegekraft arbeitet ausschließlich für einen Auftraggeber.
  • Sie ist in den Tagesablauf eingebunden und muss sich an feste Zeiten halten.
  • Es gibt keine unternehmerischen Freiheiten (z. B. keine eigene Werbung, kein unternehmerisches Risiko).
  • Die Pflegekraft nutzt Räumlichkeiten und Materialien des Auftraggebers.
  • Es besteht eine dauerhafte Tätigkeit ohne Vertretung.

Rechtliche Folgen für Auftraggeber:

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu 4 Jahre (ggf. auch rückwirkend bis zu 30 Jahre bei Vorsatz) 1.
  • Strafrechtliche Konsequenzen wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) 2.
  • Bußgelder und Zwangsgelder durch die Deutsche Rentenversicherung oder den Zoll.
  • Rufschädigung und Vertrauensverlust bei Patienten und Angehörigen.
  • Risiken für Pflegekräfte:
  • Verlust des Kranken- und Rentenversicherungsschutzes.
  • Steuernachzahlungen und Rückforderungen von Leistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld).
  • Keine arbeitsrechtlichen Schutzrechte, z. B. Kündigungsschutz, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Aktuelle Entwicklungen (Stand 2025):

  • Die Deutsche Rentenversicherung und der Zoll kontrollieren zunehmend Pflegeeinrichtungen und private Haushalte.
  • Neue Urteile und Gesetzesinitiativen verschärfen die Anforderungen an eine echte Selbstständigkeit
  • Es wird zunehmend argumentiert, dass Pflegeberufe nur schwer selbstständig ausgeübt werden können, was die rechtliche Lage weiter verkompliziert.

Fazit: Vorsicht statt Nachsicht

Die Beschäftigung freiberuflicher Pflegekräfte kann manchmal sinnvoll sein – aber nur bei klarer Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte:

  • Eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
  • Verträge und Arbeitsabläufe rechtlich prüfen lassen.
  • Alternativ auf Pflegekräfte über Agenturen wie www.attendus.de oder Mini-Job-Modelle zurückgreifen

Die sicherste Variante ist ein Deutscher Arbeitgeber wie www.humanis-pflege.de , bei dem (in Deutschland) die Pflegekräfte angestellt sind. Dieser ist in ganz Deutschland tätig und wurde in den letzten Jahren mit der Bestnote 1,0 durch den Medizinsichen Dienst Der Krankenkassen bestätigt.

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