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Scheinselbständigkeit – Gefahr durch ehemalige Vertragspartner

05.03.201308:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Scheinselbständigkeit – Gefahr durch ehemalige Vertragspartner
Schwarzarbeitskontrollen erfolgen unangekündigt
Schwarzarbeitskontrollen erfolgen unangekündigt

(openPR) Der Verdacht von Schwarzarbeit durch Scheinselbständigkeit wird nicht alleine durch Prüfungen von Zoll und Rentenversicherung aufgeworfen. In hohem Maße führen neben Arbeitnehmerstatusprozessen und Prüfungsmaßnahmen der öffentlichen Stellen immer wieder Anzeigen gechasster Mitarbeiter und Vertragspartner zu entsprechenden Ermittlungsverfahren. Staatsanwaltschaft und Zoll greifen dabei gerne auch zu plötzlichen Durchsuchungen von Wohnungen und Geschäftsräumen.

Aktuell berichtet die Presse über eine entsprechende Razzia bei der bekannten Fernsehmoderatorin Sonja Zietlow. Die Münchener Abendzeitung (AZ) zitiert dazu den Sprecher der Münchener Staatsanwaltschaft Peter Preuß: „Ich kann bestätigen, dass es am 26. Februar zu einer Durchsuchung gekommen ist“.

Die Staatsanwaltschaft ermittele wegen des Verdachts auf Scheinselbstständigkeit einer ehemaligen Vertragspartnerin des Vereins, dessen Vereinsvorstand die Moderatorin ist. Die Ermittlungen basierten auf einer Anzeige, die „von einer Privatperson“ stamme, zitiert die AZ Staatsanwalt Preuß (AZ vom 02.03.2013). Die AZ zitiert die Rechtsanwältin der Betroffenen dahingehend, dass Ausgangspunkt ein Gerichtsverfahren vor den Arbeitsgerichten über ein nicht einvernehmlich beendetes Vertragsverhältnis zwischen dem Verein und einer ehemaligen Vertragspartnerin sei.

Tatsächlich sind Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten häufig Ausgangspunkt für Anzeigen bei Sozialversicherungsträgern, Finanzämtern oder Staatsanwaltschaften. In Arbeitnehmerstatusprozessen wird um das Vorliegen abhängiger Beschäftigung und sich daran anknüpfende Rechtsfragen gestritten.

Um die unangenehmen Folgen solcher Vorwürfe und Verdachtsmomente nicht erleben zu müssen, empfiehlt es sich, rechtzeitig Risiken vorzubeugen. Die eigene Organisation, Arbeitsabläufe und betriebliche Prozesse sind kritisch zu durchleuchten. Dabei sind bestehende Risiken festzustellen und geeignete Maßnahmen zu treffen. Dieses sollte nicht lediglich anlassbezogen, sondern fortlaufend erfolgen (Risk Management & Compliance). Die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwaltes ist dabei in jedem Fall geboten.

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