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Münchow Commandeur + Partner Rechtsanwälte Fachanwälte

Münchow Commandeur + Partner Rechtsanwälte Fachanwälte

Rechtsanwälte Münchow Commandeur + Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge Neuer Wall 2-6 20354 Hamburg Tel. 040-344 844

Über das Unternehmen

Münchow Commandeur + Partner sind Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für das gesamte Wirtschaftsrecht in Hamburg.

Mit einem hoch motivierten Team spezialisierter und etablierter Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater betreuen wir kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Verbände und private Mandanten in allen Fragen des gesamten Zivilrechts und des Wirtschaftsrechts.

Die besondere Expertise unserer Kanzlei besteht insbesondere im Arbeitsrecht, im Erbrecht, der Unternehmensnachfolge, der Vermögensnachfolge, dem Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, dem Immobilienrecht sowie im Steuerrecht. Wir sind bundesweit für Sie tätig.

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich sowie gerichtlich vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Hamburg, aber auch vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten in Deutschland und vor dem Bundesarbeitsgericht.

Aktuelle Pressemitteilungen von Münchow Commandeur + Partner Rechtsanwälte Fachanwälte
Bild: Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen - Volle Haftung des Geschäftsführers
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Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen - Volle Haftung des Geschäftsführers

Das Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung wird nach dem Gesetz mit Freiheitsstrafe bzw. empfindlichen Geldstrafen geahndet. Die entsprechende Bestimmung in § 266a StGB stellt ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar, für dessen Beachtung und Einhaltung der Geschäftsführer einer GmbH als deren gesetzlicher Vertreter im Rahmen seiner Arbeitgeberstellung voll haftet. An dieser Verantwortung des Geschäftsführers für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vermag auch eine abweichende interne Zuständigkeitsverteilung bzw. Del…
06.05.2015
Bild: Mindestlohn kommt – Haftung in der Nachunternehmer bzw. SubunternehmerketteBild: Mindestlohn kommt – Haftung in der Nachunternehmer bzw. Subunternehmerkette
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Mindestlohn kommt – Haftung in der Nachunternehmer bzw. Subunternehmerkette

Das Gesetz zum Mindestlohn (MiLoG) kommt am 01.01.2015: Das Gesetz beinhaltet erhebliche Haftungsrisiken für Unternehmer. Bei der Vergabe von Werk- und Dienstleistungen sieht das Gesetz eine verschuldensunabhängige Haftung vor, sollten beauftragte Subunternehmer die Lohnuntergrenze nicht einhalten. § 13 Mindestlohngesetz (MiLoG) verweist auf § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Diese Bestimmung normiert eine Haftung des Auftraggebers für Verpflichtungen eines beauftragten Unternehmers, "eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehm…
19.12.2014
Bild: Scheinselbständigkeit – Gefahr durch ehemalige VertragspartnerBild: Scheinselbständigkeit – Gefahr durch ehemalige Vertragspartner
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Scheinselbständigkeit – Gefahr durch ehemalige Vertragspartner

Der Verdacht von Schwarzarbeit durch Scheinselbständigkeit wird nicht alleine durch Prüfungen von Zoll und Rentenversicherung aufgeworfen. In hohem Maße führen neben Arbeitnehmerstatusprozessen und Prüfungsmaßnahmen der öffentlichen Stellen immer wieder Anzeigen gechasster Mitarbeiter und Vertragspartner zu entsprechenden Ermittlungsverfahren. Staatsanwaltschaft und Zoll greifen dabei gerne auch zu plötzlichen Durchsuchungen von Wohnungen und Geschäftsräumen. Aktuell berichtet die Presse über eine entsprechende Razzia bei der bekannten Ferns…
05.03.2013
Bild: Arbeitnehmerüberlassung - Erlaubnis deckt nur vorübergehenden EinsatzBild: Arbeitnehmerüberlassung - Erlaubnis deckt nur vorübergehenden Einsatz
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Arbeitnehmerüberlassung - Erlaubnis deckt nur vorübergehenden Einsatz

Unternehmen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben Leiharbeitnehmer einsetzen, sollten nach einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zwingend auf einen lediglich vorübergehenden Einsatz der entsprechenden Mitarbeiter achten. In einer Entscheidung aus diesem Monat betonten die Arbeitsrichter, dass bei einer nicht lediglich vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung an den Entleiherbetrieb ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer begründet wird (LAG Berlin-Brandenburg 09.01.2013, Az.: 15 Sa…
21.01.2013
Bild: AGG – Entschädigung bei nicht altersneutraler StellenausschreibungBild: AGG – Entschädigung bei nicht altersneutraler Stellenausschreibung
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AGG – Entschädigung bei nicht altersneutraler Stellenausschreibung

In einer aktuellen Entscheidung aus hat das Bundesarbeitsgericht erneut zu den Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Stellenausschreibung Stellung genommen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.08.2010, Az. 8 AZR 530/09). Konkret ging es um eine Stellenausschreibung, mit der ein "junger" Bewerber gesucht wurde. Die Bundesrichter betonten, dass eine solche Ausschreibung grundsätzlich gegen das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthaltene Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Ältere Bewerber, die im Zusammenhang mit einer…
13.09.2010
Bild: Konkurrenztätigkeit von Arbeitnehmern - Vorbereiten erlaubt, ausführen verbotenBild: Konkurrenztätigkeit von Arbeitnehmern - Vorbereiten erlaubt, ausführen verboten
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Konkurrenztätigkeit von Arbeitnehmern - Vorbereiten erlaubt, ausführen verboten

Während des rechtlichen Bestandes eines Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer grundsätzlich untersagt, zum Nachteil des Arbeitgebers Konkurrenztätigkeiten auszuüben. Dieser allgemeine Grundsatz findet im Handelsgesetzbuch eine spezialgesetzliche Regelung. In einer Anfang dieses Jahres ergangenen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht den allgemeinen Rechtsgedanken des Konkurrenzverbotes vor Arbeitnehmer im bestehenden Vertrag nochmals bestätigt (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.2010, Az. 2 AZR 1008/08). Der Arbeitgeber…
10.09.2010
Bild: Scheinselbständigkeit bei Hostessen und Promotern - Hamburger Zoll setzt Prüfungsschwerpunkt
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Scheinselbständigkeit bei Hostessen und Promotern - Hamburger Zoll setzt Prüfungsschwerpunkt

Die Hamburger Finanz- und Zollbehörden (Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS) setzen derzeit bei ihren Außenprüfungen einen Schwerpunkt auch auf den Bereich der Beschäftigung von vermitteltem Personal im Bereich der Veranstaltungs-, Gaststätten- und Hotelbranche. Für eine Vielzahl von Promotion-Agenturen bzw. Event-Agenturen und Veranstaltungsagenturen, welche neben oder zusammen mit ihren sonstigen Leistungen Hostessen bzw. Hosts sowie sog. Promoter/-innen auf Messen einsetzen oder zur Veranstaltungszwecken an Auftraggeber vermitteln, stelle…
23.07.2010
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