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Zukunftshaushalt ersetzt Schuldenbremse

10.03.202509:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) „Unser Zukunftshaushalt leistet das, was die bisherige Schuldenbremse nicht geschafft hat: Er begrenzt gleichzeitig die Verschuldung und setzt Anreize, in der Ausgabestruktur stärker an zukünftige Generationen zu denken“, so Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft. Gleichzeitig empfiehlt er das Konzept für die aktuellen Beratungen im Bundestag: „Der erste Vorschlag von Union und SPD, Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent pauschal aus der Schuldenbremse herauszurechnen, würde den Weg in eine sehr hohe permanente Verschuldung der Bundeswehr bereiten. Wenn es dauerhaft einen stark erhöhten Verteidigungsbedarf gibt, dann muss das im laufenden Haushalt auf Dauer auch gegenfinanziert werden.“

Kurzfristig: Sondervermögen Verteidigung und Transformation (SVT)

Der ZEW-Vorschlag sieht eine Paketlösung für eine umfassende Reform der Schuldenbremse vor. Kurzfristig sollte der Finanzierungsspielraum des Bundes durch ein grundgesetzlich verankertes Sondervermögen Verteidigung und Transformation (SVT) erweitert werden, damit die akuten unabweisbaren Finanzbedarfe im Bereich Verteidigung gedeckt werden. Um eine Fehlverwendung der SVT-Schulden zu vermeiden, sollte das SVT mit der Verpflichtung verbunden werden, dass die Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt die aktuellen Ansätze im Finanzplan bis 2028 nicht unterschreiten dürfen.

Langfristig: Zukunftshaushalt ersetzt Schuldenbremse

Als dauerhafte Lösung schlagen die Ökonomen/-innen vor, im Grundgesetz die alte Schuldenbremse durch das neue Regelwerk des „Zukunftshaushalts“ zu ersetzen. Dabei bleibt die erlaubte Kreditaufnahme in Höhe von 0,35 Prozent des BIP für den Bund erhalten. Neu im Zukunftshaushalt ist, dass Bund und Länder bis zu einer Obergrenze zusätzliche Defizite fahren dürfen, wenn ihre Zukunftsausgaben einen zehnjährigen Durchschnitt überschreiten. Begünstigte Zukunftsausgaben sind solche für Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz sowie Verteidigung. Diese Liste sollte im Grundgesetz verankert werden.

wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Friedrich Heinemann
Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“
Tel.: +49 (0)621 1235-149
E-Mail: E-Mail

Originalpublikation:
https://ftp.zew.de/pub/zew-docs/div/Zukunftshaushalt_statt_Schuldenbremse_2025.pdf

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