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Bundestag beschließt Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes

24.02.202516:29 UhrVereine & Verbände
Bild: Bundestag beschließt Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
Inklusiver Arbeitsmarkt (© ©Marion Bender)
Inklusiver Arbeitsmarkt (© ©Marion Bender)

(openPR) Eigenmotivation und die Macht der kleinen Schritte ebnen den Weg für eine gerechtere Arbeitswelt

Berlin, 24. Februar 2025 – Der Deutsche Bundestag hat heute ein wegweisendes Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes verabschiedet. Ziel der neuen Regelung ist es, Menschen mit Behinderungen bessere Chancen auf eine reguläre Beschäftigung außerhalb von Werkstätten zu ermöglichen. Damit setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für mehr Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben.

Neues Gesetz als Chance für eine gerechtere Arbeitswelt

Bislang waren viele Menschen mit Behinderungen auf Arbeitsplätze in speziellen Werkstätten angewiesen. Diese Einrichtungen bieten zwar Schutz und Beschäftigung, doch der Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt für viele erschwert. Mit der neuen Gesetzesinitiative sollen strukturelle Barrieren abgebaut und Unternehmen stärker in die Verantwortung genommen werden, Menschen mit Behinderungen regulär zu beschäftigen.

„Jeder Mensch hat das Recht auf eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Unser Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen nicht länger in separaten Systemen verbleiben müssen, sondern echte berufliche Perspektiven erhalten“, erklärte Bundesarbeitsministerin Lisa Schröder während der Debatte im Bundestag.

Kernpunkte des Gesetzes

Das neue Gesetz umfasst eine Reihe von Maßnahmen, um den Übergang von Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern:

Verstärkte finanzielle Anreize für Unternehmen – Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen regulär einstellen, erhalten erweiterte Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile.
Abbau bürokratischer Hürden – Die bisherigen komplizierten Antragsverfahren für Arbeitgeber und Beschäftigte werden vereinfacht.
Unterstützungsangebote für Arbeitnehmer*innen – Menschen mit Behinderungen erhalten zusätzliche Begleitung durch Jobcoaches und Assistenzleistungen, um sich langfristig im Berufsleben etablieren zu können.
Verbindliche Zielvorgaben für Unternehmen – Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten werden verpflichtet, einen höheren Anteil an Mitarbeitenden mit Behinderungen zu beschäftigen; andernfalls drohen höhere Ausgleichsabgaben.

Eigenmotivation und die Macht der kleinen Schritte

Ein inklusiver Arbeitsmarkt beginnt nicht nur mit politischen Entscheidungen, sondern auch mit der Bereitschaft jedes Einzelnen, sich den Herausforderungen zu stellen. Menschen mit Behinderungen, die den Schritt aus Werkstätten in den regulären Arbeitsmarkt wagen, benötigen neben Unterstützung auch eine starke Eigenmotivation. Der Weg zur beruflichen Integration ist oft geprägt von Unsicherheiten, neuen Anforderungen und der Notwendigkeit, sich stetig weiterzuentwickeln.

Die bekannte Keynote Speakerin Marion Bender, die selbst nach einem schweren Reitunfall querschnittgelähmt ist, zeigt in ihren Vortrag, dass wahre Veränderung durch kleine, konsequente Schritte entsteht. In ihrem inspirierenden Vortrag „Jetzt erst recht:Die Macht der kleinen Schritte“ vermittelt sie eindrucksvoll, dass es nicht auf den perfekten Start ankommt, sondern auf den Mut, den ersten Schritt zu gehen. „Inklusion beginnt nicht auf dem Papier, sondern im Kopf – und der erste Schritt dorthin ist der wichtigste. Wer wartet, bleibt stehen. Wer geht, verändert die Welt.“

Marion Bender unterstreicht, dass genau diese Denkweise entscheidend ist, um Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Sie setzt sich dafür ein, dass Arbeitgeber und Betroffene gemeinsam eine inklusive Arbeitswelt gestalten – eine Welt, in der jeder Mensch sein Potenzial entfalten kann.

Ein Meilenstein – doch Herausforderungen bleiben

Behindertenverbände begrüßen das neue Gesetz als wichtigen Fortschritt, mahnen jedoch an, dass es konsequent umgesetzt werden muss. „Das Gesetz ist ein Meilenstein, aber es braucht nun konkrete Maßnahmen, um Vorurteile in Unternehmen abzubauen und Arbeitgeber zu sensibilisieren“, so Maria Keller, Sprecherin des Deutschen Behindertenrats.

Die Wirtschaft hingegen äußert sich teilweise zurückhaltend. Einige Unternehmen sehen Herausforderungen in der praktischen Umsetzung und fordern zusätzliche Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Ein gesellschaftlicher Auftrag

Die Bundesregierung betont, dass Inklusion nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine gesellschaftliche Verpflichtung ist. „Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein Gewinn für uns alle. Unternehmen profitieren von vielfältigen Teams, neue Talente können ihre Potenziale entfalten, und Menschen mit Behinderungen erhalten die Chance auf ein eigenständiges Leben“, betonte Bundeskanzler Thomas Meier in einer Pressekonferenz.

Mit diesem Gesetz setzt Deutschland ein starkes Zeichen für eine gleichberechtigte Arbeitswelt und macht deutlich: Inklusion ist nicht nur ein Ideal, sondern eine Realität, die aktiv gestaltet werden muss – Schritt für Schritt.

Video:
Vortrag zum Thema Eigenmotivation und Veränderung

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