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Honorarberatung rückt näher

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(openPR) Göttingen, den 26.04.2013 - Am gestrigen Donnerstag verabschiedete der Bundestag das lange diskutierte Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungs-gesetz). Die HonorarKonzept GmbH sieht eine ähnliche Regelung im Versicherungsbereich nur noch als eine Frage der Zeit. Die Dienstleistungsplattform rät Maklern daher, sich frühzeitig mit dem Geschäftsmodell der Honorarberatung auseinanderzusetzen.

Am vorvergangenen Mittwoch machte zunächst der Finanzausschuss den Weg für das Honoraranlageberatungsgesetz frei. Gestern fand sich nun auch eine entsprechende Mehrheit im Bundestag. Für Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH, rückt damit eine gesetzliche Regelung auch im Versicherungsbereich immer näher.

„Dieser Schritt ist wichtig und wird die Branche entscheidend prägen. Verbraucher wie Makler brauchen endlich Rechtssicherheit – auch was die Vergütung von Versicherungsdienstleistungen gegen Honorar angeht“, so Reddmann. So sind im Versicherungsbereich zwar Beratung und Vermittlung gegen Honorar möglich, ein gesetzlich definiertes Berufsbild für Honorarberater gibt es jedoch nicht. HonorarKonzept setzt sich für ein vorläufiges Nebeneinander von Provisions- und Honorargeschäft ein. Makler sollen zunächst Erfahrungen mit beiden Modellen machen können, um die Einstiegshürde zur Honorarberatung zu senken.

„Die Gestaltung eines Honorar-Geschäftsmodells ist Neuland für die Makler und entsprechend beratungsintensiv. Wir beobachten einen steigenden Unterstützungsbedarf bei der strategischen Erarbeitung und Umsetzung individueller Konzepte“, erklärt Reddmann. „Genau hier leisten wir mit unserem neuen Fokus auf Unternehmensberatung umfassende Hilfe. Aber egal wie die Entscheidung des Maklers letztlich ausfällt, unser Erfahrung nach gilt: Wer sich heute als ‚early bird‘ mit der Honorarberatung auseinandersetzt, erwirbt klare Wettbewerbsvorteile.“

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