(openPR) Die Honorarberatung gewinnt in der Anlageberatung und für die Auswahl der geeigneten Produkte einen immer höheren Stellenwert für Privatanleger. Der Honorarberater wird im Interesse des Kunden tätig. Schließlich bezahlt der Kunde seinen Honorarberater, denn der Honorarberater nimmt keine Provisionen oder Zuwendungen von Banken oder Produktgebern an. Für die Honorarberatung bietet sich das Honorar auf der Basis einer Flatrate im Kundeninteresse an.
Die Bezahlung des Honorars kann allgemein bei Honorarberatern durch verschiedene Vergütungsarten geregelt sein. Zum einen kann neben der Provisionsberatung, der Kundezahlt für die Anlageberatung weiterhin die vollen Provisionen, eine zusätzliche Honorarberatung angeboten werden. Der Privatanleger zahlt zweimal, das Honorar und die Provision, die der Berater erhält. Sehr häufig wird auch das Honorar pro Stunde, angeboten und abgerechnet. Bei dieser Honorarberatung leidet die Transparenz der Leistungen und der Erfüllung gegenüber dem Kunden. Ein vereinbartes Stundenhonorar kann sich häufig ausdehnen und für den Honorar-Kunden als teures Honorar entpuppen.
Aus der vorangegangenen Darstellung gibt es noch verschiedene Mischmodelle der Honorarberatung. Zu dem vereinbarten Einstiegshonorar wird zusätzlich eine „All in Fee“ vereinbart. Damit soll alles geregelt sein? –Die Innenprovisionen bleiben zusätzlich bei dem Berater! Eine „All in Fee“ bedeutet, dass ein pauschales Honorar mit einer begrenzten Anzahl von Transaktionen vom Honorarberater akzeptiert wird. Ein All in Fee kann durchaus Sinn machen, wenn diese „All in Fee“ richtig und kundenorientiert eingesetzt wird.
Die Honorarberatung auf der Basis einer Flatrate ist ein transparentes und zuwendungsfreies Konzept der Anlageberatung. Für den Kunden stellt sich eine Flatrate-Honorarberatung als ein reelles und wirkungsvolles costcutting dar. Mit der Flatrate-Honorarberatung installiert der Anleger eine Kostenbremse für seine Vermögensanlagen. Durch die Einsparungen von Provisionen und sonstigen Zuwendungen werden die Ergebnisse seiner Vermögensanlagen viel effektiver.
Effektivere Vermögensanlagen entstehen durch den Einkauf der Wertpapiere zu erheblich günstigeren Konditionen. Im Einkauf liegt der Gewinn! Bei Zertifikaten erhält der Anleger für seine Vermögensanlagen die Innenprovision erstattet, die sonst dem Anlageberater zufließen. Bei dem Kauf von Fonds werden keine Ausgabeaufschläge berechnet. Die Bestandsprovisionen, die der Anlageberater erhalten würde werden vollständig dem Honorarkunden wieder gutgeschrieben. Durch diese wirkungsvollen Massnahmen wird die Kostenbremse in der Form unterstützt, dass dem Anleger neben den geringen Provisionen und dem Flatrate-Honorar erhebliche Summen an Provisionen nicht bezahlt oder erstattet werden.
Kombiniert man die niedrigen Kosten des Honorars mit den geringen Provisionen für Wertpapierkäufe und -verkäufe, so ist die Honorarberatung auf Basis einer Flatrate eine sinnvollere Wahl als eine provisionsorientierte Anlageberatung. Subtrahiert man jetzt die Erstattungen aus den Innenprovisionen, den Bestandsprovisionen und den nicht gezahlten Ausgabeaufschlägen, so kann der Anleger mehr Geld zurückerhalten als er für das Honorar gezahlt hat.
Aus dem Ergebnis der Flatrate-Honorarberatung bleibt ein messbarer geringerer Aufwand oder ein messbarer Erstattungsbetrag für den Anleger bestehen. Diese Ergebnisse tragen zu einer effizienteren Vermögensentwicklung durch die Implementierung der Honorarberatung bei.
Weitere Informationen zur Flatrate Honorarberatung erhalten Sie auf unserer Website www.honorar-company.de.
Neuigkeiten werden zudem regelmäßig auf dem Blog der Honorar Company (www.honorar-company.de/nc/infothek.html) sowie auf der facebook-Seite (www.facebook.com/pages/Honorar-Company-Flatrate-Honorarberatung-Anlageberatung/218581168176954) veröffentlicht.








